Im Mainvorland tut sich doch noch etwas

Der jahrelange Stillstand bei der Regelung der Rechtsverhältnisse für die Kleingärtner ist beendet

BISCHOFSHEIM (gus) – Es ist eine dieser langjährigen Geschichten, bei denen sich in Bischofsheim einfach nichts zu bewegen scheint. Oder vielleicht nun doch? Der Ausschuss KUBuS hat am Dienstag einstimmig die Bauleitplanung für die Kleingartenanlage im Mainvorland verabschiedet. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich der Konflikt auflöst, dass sich dort eine nie genehmigte Kleingartenkolonie in einem eigentlich nicht genehmigungsfähigen Areal im Hochwassergebiet befindet. Sie kann nun doch einen legalen Status erhalten.

 

Das ist naturgemäß vornehmlich im Interesse der Kleingärtner, die erstmals in der Geschichte der vergangenen Jahrzehnte die Sicherheit hätten, dass die Aufsichtsbehörde nicht von heute auf morgen auf die Idee kommt, dass die Gärten zu verschwinden hätten. Denn heute bekäme die Gemeinde eine solche Anlage nie und nimmer neu in den regionalen Flächennutzungsplan aufgenommen. Nach langen Abstimmungsverhandlungen mit den Behörden scheint dies für den Altbestand im Mainvorland nun zu gelingen.
Die Entwicklung begrüßt der 2011 gebildete Verein „Hobbygärtner Mainvorland“ naturgemäß. Der ist einst aus der Pächtergruppe hervorgegangen, die sich um die Stromversorgung der Anlage kümmert. Sprecher Manfred Jakob wittert nun der Chance, dass sein inzwischen eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein das Management der Anlage in die Hand bekommt. „Die Gemeinde sollte sich einen Ruck geben und dem Verein wenigstens für eine Zeit die Verwaltung der Kleingärten übertragen“, sagte Jakob in der Bürgerfragestunde.
Die Verwaltung „könnte so viel Vertrauen in den Verein haben“, betonte er. Hintergrund des Vorstoßes ist, dass die Gemeinde der Kleingartenanlage schon aus finanziellen Gründen nur sehr selten seine Aufmerksamkeit und den personellen Einsatz der Bauhofmitarbeiter schenkt. „Eigentlich vegetiert die Anlage schon 40 Jahre vor sich hin, dort ist nie etwas gemacht worden“, betonte Jakob. Eine auf zwei Jahre begrenzte Option schwebt dem Verein vor, in dem er die Regie über die Arbeiten auf dem Gelände übernehmen würde, „in der Zeit könnte man da etwas machen“.
Da zeigte sich die Bürgermeisterin nicht abgeneigt, spart das in dieser Phase der Neuordnung des Areals durch den Verein der Gemeinde doch Geld. „Es ist ein Weg, den wir uns vorstellen können“, stellte Ulrike Steinbach daher Jakob ein positives Votum in Aussicht. Im Ausschuss ging es aber diesmal noch nicht darum. Ziel der Aufstellung eines Bebauungsplans, des Antrags an das Regierungspräsidium zur Abweichung vom Raumordnungsplan sowie der Änderung des Flächennutzungsplans durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain ist es, künftig Rechtssicherheit für den Bestand der Kleingartenanlage zu erhalten.
Bernd Hoffmann vom Darmstädter Büro Grynplan stellte klar, dass es lange strittig gewesen sei, „ob man so einen Plan überhaupt aufstellen kann“. Im Überschwemmungsgebiet Main, durch das sich ein Landschaftsschutzgebiet ziehe, sei dies kein einfacher Weg gewesen. „Die Behörden haben sich dann aber kooperativ gezeigt“, schilderte Hoffmann. Die wasserrechtliche Abstimmung sei so verlaufen, dass Gartennutzung weiter möglich sei.
Keine Chance auf einen Bestandsschutz gibt es für die Eskapaden mancher Parzellenbesitzer, die aus einer Kleingartenanlage einen Zweitwohnsitz gebastelt haben. Alles, was die üppige Grenze von 50 Kubikmeter Raum überschreitet, wird dem Abriss oder Rückbau nicht entgehen. Dass es zu dem Zugeständnis des RP kam, schreibt Hoffmann dem Wirken der Hobbygärtner zu. „Ein Vereinsvorsitzender hat andere Möglichkeiten als eine Behörde, sie haben sich den Weg zur Chefetage eröffnet“, erläuterte der Planer, wie es seiner Einschätzung nach zu dem Schreiben aus Darmstadt kam, das Anfang 2014 das Ziel einer gütlichen Einigung formulierte, „weil nicht mehr zu klären sei, warum die Fläche einst als Kleingartengebiet ausgeschrieben wurde“.
Hoffmann staunt immer noch etwas, dass das gelungen ist, trotz der Konfrontation zwischen Landschaftsschutzgebiet und einem Bauverfahren, „das verträgt sich eigentlich nicht“. Auf dem etwas mehr als zehn Hektar großen Gelände mit öffentlichen und privaten Grünflächen sind rund 270 Parzellen eingetragen, hinzu kommen die Verkehrswege. Eine relativ hohe Anzahl an Parkplätze, nämlich einer pro drei Parzellen, ist in den Plan hineingeschrieben worden, üblich seien ein Parkplatz pro sechs oder sieben Parzellen. Doch diese detaillierte Aufteilung ist nicht unveränderbarer Bestandteil der Festlegungen, stellten die Fraktionen beruhigt fest. Das Maindämmchen, sprich der Sommerdamm, ist nur als Wegefläche und Grünfläche eingezeichnet, weil er keine offizielle Funktion als Damm mehr hat, die Gemeinde somit keine Unterhaltspflicht mehr habe. Bisher wird der Damm, den die Nachbarstadt Rüsselsheim unlängst aufgab, weiterhin zumindest gelegentlich gemäht – ein relativ geringer Aufwand, durch den seine Funktion bisher erhalten wurde, was den Kleingärtnern solange Schutz vor kleineren Hochwasserereignissen bietet, solange der Zerfall des Damms in der Rüsselsheimer Gemarkung noch nicht entscheidend fortgeschritten ist.
„Dies ist ja auch ein Spazierweg, damit kann man die Pflege allemal begründen“, reagierte Bauhofchef Ulrich Claas auf die Klarstellung Hoffmanns, dass der Sommerdeich für das RP keine Funktion für den Hochwasserschutz mehr hat. Wesentlich schmerzhafter sind die geschätzt 170.000 Euro, die durch das Bebauungsplanverfahren und die anstehenden Investitionen an Kosten auf die Gemeinde zukommen, „das tut richtig weh“, sagte GALB-Fraktionschef Wolfgang Bleith.

 

 

 

 

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