Keine Verwendung für alte ASB-Stätte

Die Rettungswache des ASB an der Darmstädter Landstraße steht seit Juni leer und soll jetzt verkauft werden.
GUSTAVSBURG (ast) – Die ehemalige Rettungswache des Arbeiter- und Samariter Bundes (ASB) in Gustavsburg soll verkauft werden. Das beschlossen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses am vergangenen Donnerstag. Im Juni bezog der ASB seine neue Wache im Gewerbegebiet „Am Mainspitzdreieck“. Jetzt steht das Gebäude in der Darmstädter Landstraße leer. „Wir haben als Kommune keine Verwendung“, begründete Bürgermeister Richard von Neumann die Verkaufsabsichten. Auf dem freien Markt solle ein Käufer für das rund 700 Quadratmeter große Grundstück gefunden werden. Da das Anwesen in einem sogenannten Mischgebiet liegt, sei es sowohl für Wohnzwecke, als auch für eine gewerbliche Nutzung geeignet. Der Denkmalschutz habe kein Interesse an dessen Erhalt. Deshalb könne die ehemalige Rettungswache auch abgerissen werden, informierte der Bürgermeister die Ausschussmitglieder. Das Gebäude sei sehr sanierungsbedürftig, betonte er. Herausgenommen aus dem Verkauf sollen die fünf angrenzenden Parkplätze an der Wilhelm-Leuschner Straße werden, empfahl von Neumann. Da wegen der Nähe zur evangelischen Kirche und dem Kommunalen Kino Parkraum knapp ist, wolle man den Parkraum samt Grünstreifen behalten. 
Lothar Nachtmann (CDU) schlug daraufhin vor, die Gemeinde könne selbst das Gebäude abreißen und das Grundstück vollständig als Parkraum ausweisen. Als „zu teuer und für die Kommune deshalb nicht tragbar“ erteilte der Bürgermeister diesem Vorschlag eine Absage. Er sichert aber zu, dass zuerst die Evangelische Kirchengemeinde gefragt werde, ob sie an der ehemaligen Wache interessiert ist. 
Nicht der Kaufinteressent mit dem höchsten Gebot solle zwingend den Zuschlag erhalten, betonte von Neumann. Der Bewerber mit dem ansprechendsten Konzept werde bevorzugt, so ist seine Vorstellung. Erhofft werden Einnahmen von mindestens 200.000 Euro. Der Bürgermeister sicherte zu, dass der Gemeindevorstand über die Fraktionsvorsitzenden die Gemeindevertreter in die Entscheidung für einen Käufer einbindet. 
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