Verein „Für Flörsheim“ lässt nicht locker

Rückblick auf ereignisreiches und kostenintensives Jahr / Klage vor Bundesverfassungsgericht / Vorstand einstimmig wiedergewählt

(Von links:) Die Vorstandsmitglieder Petra Schneider-Geilich (Schriftführerin), Hans Jakob Gall (Vereinsvorsitzender), Jerome Wagner (Beisitzer), Holger Scheuering (Schatzmeister) und Bürgermeister Michael Antenbrink (Stellvertretender Vereinsvorsitzender) gehen mit Zuversicht und Tatendrang ans Werk.
(Foto: A. Noé)

FLÖRSHEIM (noe) – „Noch trinken wir Selters, den Sekt trinken wir, wenn wir vor dem Bundesverfassungsgericht Gehör finden“, eröffnete Hans Jakob Gall in seiner Funktion des Vorsitzenden die Jahreshauptversammlung des Vereins „Für Flörsheim e. V.“, die am Montagabend im kleinen Saal der Stadthalle stattfand. Bevor er das fast vollendete Jahr 2017 Revue passieren ließ, hatte Gall damit bereits auf den nächsten Schritt des Vereins auf dem Weg zum erhofften Ziel hingewiesen. Und das lautet, unmissverständlich wie eh und je: „Die Landebahn muss weg!“

Mit großem Bedauern musste Hans Jakob Gall aber auch konstatieren, dass in den vergangenen Monaten 35 Mitglieder den Verein verlassen hatten. Neun Mitglieder sind zudem zwischenzeitlich verstorben. Da es keinen einzigen Beitritt gab, wiegt dies natürlich umso schwerer für den nunmehr 720 Mitglieder zählenden Verein. „Das ist besonders schmerzlich, denn jetzt sind wir vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und wollen noch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg – und dies alles kostet Geld, viel Geld“, brachte Gall die Situation auf den Punkt.

Doch schon das zurückliegende Jahr war, wie in den Jahresberichten des Vorsitzenden und des Schatzmeisters deutlich wurde, für den Verein nicht nur ereignisreich, sondern gerade deshalb auch mit hohen Kosten verbunden. Und für 2018 und die Folgejahre gilt, wie Hans Jakob Gall in seinem Rechenschaftsbericht feststellte: „Es gibt noch immer viel zu tun.“ Denn der Verein bemüht sich nach wie vor darum, mit seinen 13 Musterklägern rechtliches Gehör zu finden. „Damit“, so Gall, „wir die Belastungen Flörsheims durch die Anflüge auf die neue Landebahn, die wir nach wie vor für einen zu Unrecht gebauten Eingriff in Natur und Lebensraum halten, vortragen können.“ Der Verein und sein Rechtsbeistand Dr. Martin Schröder haben, wie Hans Jakob Gall feststellte, „besonders in diesem Jahr eine Menge gearbeitet“. Am Ende – nach dem Scheitern der Klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof in diesem Jahr, aber auch nach Erfolgen wie dem vor fünfeinhalb Jahren erkämpften Nachtflugverbot – soll vor dem Bundesverfassungsgericht, spätestens aber vor dem Europäischen Gerichtshof, der Lohn für die Mühen eingefahren werden. „Doch das kann noch lange dauern“, gab der Vorsitzende des Vereins Für Flörsheim zu bedenken. Um sein Ziel erreichen zu können, muss der Verein dafür sorgen, dass ihm finanziell nicht die Puste ausgeht.

Urteile sorgen für Ernüchterung
Die Klage der vom Verein unterstützten Klägerinnen und Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Frankfurt wurde am 8. Februar 2008 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen das Hessische Wirtschaftsministerium und die Fraport als Beigeladene erhoben.

Am 12. April 2016 erließ der Hessische Verwaltungsgerichtshof, der die Gesamtklage zuvor in drei Einzelklagen aufgeteilt hatte, unter Hinweis auf vorliegende Musterentscheidungen ohne mündliche Verhandlung den ersten Teilbeschluss, mit dem der Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses abgewiesen wurde. Die Revision gegen den Teilbeschluss wurde nicht zugelassen. Diesbezüglich hatte der Verein am 12. Mai 2016 eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, die jedoch vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 14. Juni 2017 zurückgewiesen wurde. Daraufhin reagierte der Verein am 18. Juli 2017 mit einer Anhörungsrüge beim Bundesverwaltungsgericht und am 4. August 2017 mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Die Antwort auf die Anhörungsrüge sollen wir noch in diesem Jahr erhalten, erst danach kann unsere Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht auf Annahme geprüft werden“, berichtete Gall.

Der zweite Teilbeschluss der Klage behandelte die Anträge auf Betriebsbeschränkungen in den Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr. Diese Klage wurde am 25. Juli 2017 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Auch hier wurde die Revision nicht zugelassen. Gegen dieses Urteil erhob der Verein am 18. August 2017 vorsorglich die Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde, um den Termin dafür wahrzunehmen. „Danach hatten wir Zeit zur Begründung der Beschwerde, wollten aber zuerst den dritten Teilbeschluss zu unserer Klage abwarten und dann entscheiden“, so Gall.

Dazu kam es am 12. September 2017 mit der mündlichen Verhandlung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. „Hier wurde unsere Klage gegen das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und die Fraport als Beigeladene zum aktiven Schutz vor den Wirbelschleppen insofern begründet, dass wir den niedrigen Überflug der Heavys, der Großflugzeuge, im Anflug auf die Nordwestlandebahn über Flörsheim bei Betriebsrichtung 07, also Anflug von Westen her, untersagt haben wollten, da das Klammerprogramm für Hausdächer nicht ausreicht, die Flörsheimer vor den Gefahren durch fallende Dachziegel oder Einwirkungen der Wirbelschleppen in Bodennähe auszuschließen“, fuhr der Vorsitzende des Vereins Für Flörsheim fort.

Gall zog ein ernüchterndes Fazit: „Von der Anhörung hatten wir uns viel versprochen. Doch nach nur zwei Stunden Verhandlungszeit war uns klar, den Weg nach Kassel hätten wir uns sparen können. Und der Abschluss des Tages zeigte es auf: Die Pressemitteilung über das Ergebnis der Verhandlung las sich wie einige Tage zuvor geschrieben. Ich will damit sagen, dass ich den Eindruck hatte, dass das Ergebnis der Verhandlung bereits feststand, als wir nach Kassel eingeladen wurden.“

Die Richter hatten entschieden, dass die Planergänzungsbeschlüsse für die Dachklammerung für jedes Haus in Flörsheim ausreichend seien und dass dadurch keine Gefahr mehr für Leib und Leben der Menschen in Flörsheim durch Wirbelschleppen bestehe. Die Klage wurde abgewiesen, es wurde keine Revision zugelassen.

Ansatzpunkt Wirbelschleppengefahr
Angesichts dessen riet der Rechtsbeistand des Vereins, Dr. Martin Schröder, dazu, den Hebel bei der geltenden Wirbelschleppenregelung und beim aktiven Schutz vor der Wirbelschleppengefahr anzusetzen. Die bereits bei den vorangegangenen Gerichtsverhandlungen vorgebrachte Forderung nach Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses aufgrund der fehlerhaften Behandlung des Wirbelschleppenproblems wird erneut vorgetragen und soll damit bekräftigt werden. Diese Entscheidung führte zur Rücknahme der vorsorglich ausgesprochenen Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Anträge auf weitergehende Betriebsbeschränkungen in den Nachtrandstunden. Mit der am 2. Oktober 2017 erfolgten Rücknahme wurde dieses Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes rechtskräftig. „Dafür haben wir am 15. dieses Monats die Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Schlussurteil Wirbelschleppen vom 12. September eingelegt. Die Begründung dafür wird bis zum 18. Dezember 2017 dem Gericht nachgeliefert“, erklärte Hans Jakob Gall. „Auch hier geht es weiter wie im Falle des ersten Teilbeschlusses: Wenn das Bundesverwaltungsgericht unsere Beschwerde zurückweist, werden wir eine weitere Anhörungsrüge und eine weitere Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben.“

Die dort seit dem 4. August vorliegende Verfassungsbeschwerde richtet sich vor allem auf ein Gutachten, laut dem es in zehn Millionen Jahren nur ein Mal zu einem von Wirbelschleppen verursachten Schaden in Flörsheim kommen werde. „Dieses falsche Wirbelschleppengutachten war Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Planfeststellungsverfahren, die durch das Recht der Europäischen Union vorgeschrieben ist“, betonte Gall. „Wenn dieses Gutachten die Wirbelschleppen in Flörsheim bestätigt hätte, wäre die UVP anders ausgefallen und die Landebahn Nordwest hätte nicht gebaut werden dürfen. Nun machen wir umgekehrt einen Schuh draus: Wir sagen, wenn also Gutachten und UVP falsch waren und die Landebahn demnach zu Unrecht gebaut ist, dann muss sie weg!“ Falls es vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zu einer Verhandlung der Beschwerde kommen sollte, will der Verein den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen. Angesichts des langen und kostspieligen Weges, der vor dem Verein und seinen Musterklägern liegt, appellierte Hans Jakob Gall an die Treue und den Durchhaltewillen der Mitglieder: „Ja, die Mühlen der Gerichte mahlen langsam, aber sie mahlen, angetrieben durch unsere Energie, die noch lange nicht erschöpft ist. Versprechen kann ich Ihnen nichts. Aber wer nicht kämpft, hat schon verloren. Und deshalb: Wir kämpfen weiter!“

Es gibt auch Erfreuliches
Der mit kräftigem Beifall bedachten Rede des Vereinsvorsitzenden folgte der Jahresbericht des Schatzmeisters Holger Scheuering. Dieser gab bekannt, dass die Einnahmen zwar höher als geplant ausfielen, dass jedoch aufgrund der ebenfalls höheren Gerichts- und Anwaltskosten nun auf die durch den Verein gebildeten Rücklagen zurückgegriffen werden müsse. Nachdem die Kassenprüfer dem Schatzmeister ordnungsgemäße Arbeit attestiert hatten, stand die Entlastung des Vorstands auf der Tagesordnung. Die Vereinsmitglieder sprachen sich einstimmig für die Entlastung aus.

Und auch der von Scheuring im Anschluss vorgestellte Haushaltsplan 2018 stieß auf einmütige Zustimmung. In diesem Zusammenhang gab es auch eine gute Nachricht: Aufgrund einer großzügigen Spende des Vereins „Lebenswertes Mainz“ in Höhe von 30.000 Euro müssen nämlich die Rücklagen in weitaus geringerem Maße belastet werden, als zuvor angenommen werden musste. Über die Spende aus Mainz zeigten sich die Mitglieder hocherfreut. „Wir sind die einzigen, die weitermachen und vor Gericht für die gesamte Region kämpfen“, merkte Hans Jakob Gall, der den Mainzern im Namen des Vereins Für Flörsheim ausdrücklich dankte, an. „Vielleicht kommt ja noch der ein oder andere Unterstützer hinzu.“

Auch der Haushaltsplan wurde einstimmig genehmigt, nun stand die Neuwahl des Vorstands an. Neue Kandidaten gab es keine; die entlasteten Vorstandsmitglieder sowie die Kassenprüfer, die sich allesamt zur Fortführung ihrer Ämter bereit erklärt hatten, wurden von den Vereinsmitgliedern jeweils einstimmig für weitere zwei Jahre gewählt.

Ebenfalls einstimmig wurde eine Satzungsänderung beschlossen – die Mitgliedsbeiträge sind nun, wie in Vereinen üblich, nicht rückwirkend, sondern im Voraus fällig. Damit, erklärte Schatzmeister Scheuering, werde eine flexiblere Handhabung der Finanzen ermöglicht.

Abschließend ergriff der Stellvertretende Vorsitzende des Vereins Für Flörsheim, Bürgermeister Michael Antenbrink, das Wort. Er gratulierte zunächst den Vorstandsmitgliedern zur Wiederwahl und hob in diesem Zusammenhang insbesondere den Vereinsvorsitzenden hervor: „Was wäre der Verein ohne Hans Jakob Gall? Sein Engagement ist beispiellos!“ Der 82-jährige Vereinsvorsitzende sei dafür zu bewundern, dass er „in seinen jungen Jahren“ noch einmal sein Engagement für den Verein und somit für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger verlängert habe. Antenbrink lobte darüber hinaus den Gemeinsinn im Verein Für Flörsheim, auf den es angesichts des „ganz spannenden“ Gangs vor das Bundesverfassungsgericht nun zum wiederholten Male ankommen werde. Er hoffe darauf, dass es zu einer Verhandlung der Beschwerde kommt – und er habe auch „eine gewisse Hoffnung“, dass die Einzelkläger erfolgreich sein werden.

 

Durchschnitt: 2.5 (2 Bewertungen)


X