Zutritt nur noch mit Maske Seit Montag gilt in Hessen die Maskenpflicht in Geschäften, Banken, Postfilialen und im ÖPNV

Eine unübersehbare Säule weist vor dem Hattersheimer Globus-Markt darauf hin, dass der Laden nur noch mit Mund-Nasen-Abdeckung betreten werden darf.

Seit Montag gilt in Hessen die Maskenpflicht in Geschäften, Banken, Postfilialen und im ÖPNV

Beschlossen wurde sie am 21. April von der Hessischen Landesregierung, am Montag ist sie nun in Kraft getreten: Die neue Maskenpflicht. Und man kann festhalten, dass sich dadurch zwar erkennbar etwas verändert hat - jedoch auch bei weitem nicht so viel, wie es zu Zeiten vor der Pandemie der Fall gewesen wäre.

Schon seit Beginn der verschärften Phase der Corona-Krise in Deutschland, seit den Schulschließungen Mitte März und dem Kontaktverbot nur kurze Zeit später, werden Maskenträger in der Öffentlichkeit immer mehr zur Normalität. Es ist die Steigerung des Social Distancings - ohne jenes jedoch ersetzen zu können. Abstand halten und um andere Mitmenschen einen Anderthalb-Meter-Slalom veranstalten hilft zwar dabei, eine mögliche Ansteckungsgefahr auf Distanz zu halten. Aber eine Maske im Gesicht wirkt wie ein unmittelbarer Schutz, wie eine beruhigende Barriere.

Das ist natürlich ein Trugschluss, man weiß es eigentlich besser: Wenn man nicht gerade mit FFP2- und FFP3-Schutzmasken für den klinischen Bereich unterwegs ist, schützen Do-It-Yourself-Masken oder ähnliches nicht vor der eigenen Ansteckung - jedoch reduzieren sie die Gefahr, dass man andere Menschen anstecken kann, sofern man unbemerkt bereits Träger des Virus ist.

Zuweilen ist seit Montag schon zu bemerken, dass auch Leute mit selbstgenähten Masken in Supermärkten wieder mutiger unterwegs sind. Da nimmt man einen zu geringen Abstand schon eher mal wieder in Kauf, man trägt ja schließlich eine Maske. So ist das natürlich nicht gedacht, und das sollte man sich unbedingt immer wieder vor Augen halten.

Aber das "Schöne" an der Maskenpflicht ist ja, dass an diesen Orten - also im öffentlichen Personennahverkehr und im Publikumsbereich von Geschäften, Banken und Postfilialen - die Ansteckungsgefahr erfolgreich minimiert wird, wenn jeder eine Maske trägt. Vereinfacht gesagt: Wenn niemand andere Menschen anstecken kann, kann man selbst auch nicht angesteckt werden - und dann kann man Schutzmasken mit FFP2-Standard oder höher ruhig denjenigen Berufsgruppen überlassen, die zwangsläufig auch mit Menschen in nahen Kontakt treten müssen, die akut keine Maske tragen können.

Und so kann man die neue Maskenpflicht mit "jeder Bedeckung vor Mund und Nase, die auf Grund ihrer Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern", erfüllen.

„Die Entscheidung der Landesregierung zur Einführung der Maskenpflicht ist eine weitere wichtige Maßnahme, um den Schutz der Bevölkerung zur erhöhen“, so Bürgermeister Klaus Schindling.

Plakative Hinweise

Seit Montag ist nun zu beobachten, dass rund um Märkte, Geschäfte und Filialen nur noch Menschen mit Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs sind. Die Unternehmen weisen vor der Tür auf die neue Pflicht mit plakativen Schildern hin und erklären, wie man sich nun richtig verhält. Dabei wird auch stets darauf hingewiesen, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen wie das Einhalten eines Mindestabstands, die Beschränkung der Personenanzahl in einem Laden und die Bitte um Fernbleiben bei akuten Erkältungssymptomen nicht hinfällig sind.

Filialen von Banken, Sparkassen und der Post weisen darauf hin, dass viele Dienstleistungen auch ohne persönlichen Kontakt via Telefon oder Internet erbracht werden können. Es wird darum gebeten, den Filialaufenthalt auf das Nötigste zu beschränken und, sofern möglich, den SB-Bereich mit Geldautomat zu nutzen.

Im Hattersheimer Globusmarkt begrüßen einen vor dem Eingang große grüne Hinweissäulen: "Bitte Mund und Nase bedecken!". Und direkt hinter der Tür begegnet man einem Stand, an dem man sich - bei Bedarf - für 1 Euro eine "Mund-Nasen-Abdeckung" kaufen kann.

Nur wenige Ausnahmen

Bestimmte Personengruppen sind von der Maskenpflicht ausgenommen: Die Vorgabe der Landesregierung gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren sowie für Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Maske tragen können.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Personennahverkehrs ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere die Installation von Trennvorrichtungen, getroffen werden.

Für alle anderen gilt derzeit in Bus, Bahn, Supermarkt, bei der Post und in der Bankfiliale: Maske auf! Egal, ob es sich dabei um eine Community-Maske, einen Schal, ein Tuch oder eine Maske von Playmobil handelt - letztere gibt es wirklich: Als modisches Accessoire gehen diese vielleicht besonders schlecht durch, aber stabil und praktisch sind sie allemal.

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