Herbstzeit: Gehwege und Straßen von Laub befreien

So schön der Herbst mit der besonderen Laubfärbung und der gemütlichen Stimmung auch ist, er bringt auch jedes Jahr viel Arbeit für Eigenheimbesitzer mit sich. Deswegen appelliert Bürgermeister Klaus Schindling, die Kehrpflicht auf Gehwegen und Straßen zu beachten und einzuhalten.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Hattersheim am Main besagt, dass sich die Reinigungspflicht auf Fahrbahnen (einschließlich Radwegen, Mopedwegen und Standpuren), Parkplätze, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, Gehwege, Überwege, Böschungen und Stützmauern erstreckt. Zur Reinigung verpflichtet sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher und Wohnungsberechtigte.

„Die städtischen Gärtnerinnen und Gärtner sind derzeit jeden Werktag unterwegs um die städtischen Flächen von Laub zu befreien. Um unsere schöne Stadt sauber und ordentlich zu halten, sind wir jedoch alle gefragt. Wenn jeder seiner Pflicht nachkommt und das Laub auf den Flächen um sein Grundstück entfernt, können wir uns alle über das schöne Erscheinungsbild freuen. Nicht zu vergessen die Gefahr, die von nassem Laub auf Gehwegen ausgeht, schnell wird dies zum rutschigen Untergrund. Deswegen meine Bitte an alle Hattersheimerinnen und Hattersheimer die Gehwege und Straßen vom Herbstlaub zu befreien“, appelliert Bürgermeister Klaus Schindling an die Bürgerinnen und Bürger.

Die vollständige Straßenreinigungssatzung ist auf der städtischen Website unter folgendem Link abzurufen: www.hattersheim.de/stadtrecht-satzungen

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