Roter Aufkleber: Besitzer gesucht

BISCHOFSHEIM (gus) – Hin und wieder sind sie am Straßenrand zu entdecken: Fahrzeuge, die ihren Dienst getan haben und offenbar niemand mehr besitzen will. Weil solch ein Auto auch ungefahren Geld kostet, haben die unbekannten Besitzer die Kennzeichen abgeschraubt und die Fahrzeuge abgemeldet. Die Verschrottungskosten möchten sie sich sparen. Und so stehen die Fahrzeuge dann in der Gegend herum – bis das Ordnungsamt einen Hinweis bekommt oder selbst das olle Gefährt entdeckt.

 

„Im Jahr werden in Bischofsheim zwischen fünf und zehn solcher Fahrzeuge aufgefunden“, berichtet Ordnungsamtsleiter Hans Jantschek. Da es natürlich nicht erlaubt ist, seinen Schrott im öffentlichen Straßenraum anzustellen oder auch nur unangemeldete Fahrzeuge herumstehen zu lassen, kleben seine Mitarbeiter von der Verkehrsüberwachung in diesem Fall einen roten Aufkleber auf und setzen so dem Eigentümer schriftlich eine Frist, das Fahrzeug zu entfernen – oder sie wieder anzumelden.
So weit, so üblich, Was sich in dieser Woche am Friedrich-Ebert-Platz tat, war dann aber doch ein wenig ungewöhnlich. Gleich zwei Transporter des Paketdienstes wurden in unmittelbarer Nähe zueinander in der Friedrich-Ebert-Straße und Schulstraße abgestellt, stehen dort nun ohne Kennzeichen, scheinbar vom Eigentümer aufgegeben. Normalerweise geben sich die Eigentümer alle Mühe, alle Spuren zu verwischen, die zu ihnen führen, in diesem Fall prangt dagegen sogar noch der Name des Rüsselsheimer Unternehmers, der für den Paketdienst tätig ist, an der Beifahrertür. Über die Fahrgestellnummer versuchen die Behörden dann den Eigentümer zu ermitteln und sie freundlich darauf hinzuweisen, dass sie etwas zu erledigen haben.
Oft stellt sich bei der Besitzerermittlung heraus, dass die Fahrzeuge kürzlich erst verkauft wurden. Zum neuen Eigentümer vorzudringen kann dann schwierig werden, wenn der Verkauf nicht mit allen üblichen Papieren abgewickelt wurde. In jedem Fall lässt sich die Ordnungsbehörde ihren Aufwand bezahlen – wenn die den Besitzer denn ausfindig machen kann. „Wenn der rote Aufkleber drauf ist, ist ein Verfahren eingeleitet“, erläutert Jantschek. Reagiert der Eigentümer nicht in der Frist, fallen Verwaltungs- und Abschleppkosten sowie ein Bußgeld an.
Im Fall der beiden Transporter war dem Eigentümer offenbar schlicht nicht bekannt, dass er mit seinem Verhalten die Behörden auf Trab bringt, denn schon gestern waren die Fahrzeuge abgeholt.?(Foto: Steinacker)
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