Freibad reduziert seit Montag die Wassertemperatur um 2 Grad

Reaktion der Stadt Hattersheim auf die Ausrufung der Alarmstufe Notfallplan Gas

Der Bundeswirtschaftsminister hat am 23. Juni vor dem Hintergrund reduzierter Gaslieferungen aus der russischen Föderation die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Expertenmeinungen gehen zurzeit davon aus, dass selbst bei konstanten russischen Gaslieferungen die Speicherfüllung bis zum 1. Dezember 2022 auf die gesetzliche Vorgabe von 90 Prozent kaum mehr möglich ist. Der überwiegende Teil der errechneten Szenarien kommt zum Ergebnis, dass wir im Winter vollständig geleerte Speicher und damit eine dramatische Versorgungslage haben werden. Im Fall einer absoluten Mangellage ist davon auszugehen, dass am Ende auch die Kommunen entscheiden müssen, welche Bereiche in welchem Umfang mit Gas versorgt werden.

Daher müssen in den nächsten Wochen viele Fragen geklärt werden: Wer verteilt reduziertes Gas nach welchen Kriterien und zu welchem Preis? Geben die Stadtwerke die Preise ungebremst weiter, werden sich viele Menschen ihr Leben nicht mehr leisten können. Werden die Preissteigerungen nicht weitergegeben, drohen Insolvenzen der kommunalen Versorger.

Die Lage an den Energiemärkten und die hohen Energiepreise betreffen aber nicht allein die Stadtwerke. Sie werden auf weitere zentrale städtische Bereiche ausstrahlen, vor allem auf Verkehrsbetriebe, kommunale Krankenhäuser, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Bäder und alle weiteren öffentlichen Einrichtungen.

Um hier ein erstes Zeichen zu setzen hat Bürgermeister Klaus Schindling entschieden, ab kommendem Montag die Wassertemperatur im Hattersheimer Freibad um 2 Grad, von 23 auf 21 Grad zu senken. „Dies ist ein erster Schritt, den Gasverbrauch zu reduzieren, ohne dass es eine große Einschränkung für die Gäste bedeutet“, ist sich Bürgermeister Klaus Schindling sicher und ergänzt: „Es werden sicherlich noch weitere Maßnahmen notwendig werden, um noch deutlichere Verbrauchsreduzierungen zu erzielen. Wir prüfen zurzeit die Möglichkeiten und überlegen die nächsten Schritte.“

Bürgermeister Klaus Schindling ruft auch die Bürgerinnen und Bürger zur Mithilfe auf: Mit dieser ersten Maßnahme wollen wir Sie sensibilisieren und dazu aufrufen, auch in Ihrem privaten Haushalt zu prüfen, wie Sie Ihren Gasverbrauch verringern können. Damit reduzieren Sie nicht nur die immens gestiegenen Kosten, sondern senken insbesondere auch Ihren Gasverbrauch. Damit helfen wir uns letzten Endes selbst, um die möglicherweise entstehenden Versorgungsengpässe im Herbst und Winter zu so gering wie möglich zu halten“.

Was passiert im Fall der Notfallstufe?

Sollte die Notfallstufe als dritte und finale Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen werden, übernimmt die Bundesnetzagentur auf der Grundlage des Notfallplans die hoheitliche Verteilung und Zuteilung der Gasmengen im gesamten Bundesgebiet. Sie wird Reduzierungen von Gasverbräuchen bzw. Abschaltungen per Verwaltungsakt anordnen. Diese Rolle der BNetzA als sogenannter Bundeslastverteiler schließt Verfügungen und das Agieren von Landesbehörden ausdrücklich aus.

Der Notfallplan beschreibt die Sicherstellung der Versorgung von geschützten Kunden. Dies sind Letztverbraucher, grundlegende soziale Dienste, sowie Fernwärmeanlagen. Für deren Erdgasversorgung sind die Versorgungsunternehmen gemäß § 53a EnWG auch in einer Mangellage verantwortlich und hierfür auch zu entsprechender Vorsorge gesetzlich verpflichtet.

Einzelverfügungen an Großverbraucher

Es ist davon auszugehen, dass die BNetzA zunächst die bundesweit knapp 2.500 großen Verbraucher mit einer Anschlusskapazität von über 10 Megawatt pro Stunde in den Blick nimmt. Sie dürften überwiegend zu den ungeschützten Kunden zählen. Die BNetzA richtet Einzelverfügungen direkt an die Unternehmen, in welchem Umfang Gas reduziert werden muss.

Mittelständische Unternehmen

Für die knapp 3 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland oder die unzähligen kleinen Handwerksbetriebe und Einrichtungen wird die BNetzA keine individuellen Verfügungen erlassen können. Sie wird über Allgemeinverfügungen pauschale Anordnungen von Gasreduzierung treffen. Die BNetzA hat angekündigt, Freizeiteinrichtungen und Freizeitparks (also auch die Schwimmbäder) als erstes in den Blick zu nehmen.

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