Hattersheim braucht eine kommunale Wärmeplanung

Anfrage der Grünen zur Novelle des Hessischen Energiegesetzes

Ab dem kommenden Jahr werden Städte und Gemeinden ab einer Größenordnung von 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern - und dazu zählt Hattersheim am Main locker - zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Im November 2022 hatte der Hessische Landtag einer entsprechende Novelle des Hessischen Energiegesetzes zugestimmt.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bat nun den Magistrat um weiterführende Auskünfte zu den Auswirkungen und zum aktuellen Stand bezüglich dieses Themas. Unter anderem wollte man gerne wissen, ob man den notwendigen kommunalen Wärmeplan seitens der Stadt Hattersheim selbst zu erstellen gedenkt oder ob es eine öffentliche Ausschreibung geben wird. Hierauf entgegnete der Magistrat, dass man die Dienstleistungen zur Erstellung des kommunalen Wärmekonzeptes extern vergeben werde und die Beschaffung der Dienstleistung nach dem geltenden Vergaberecht erfolgen wird.

Die Details dieser Ausschreibung sind noch nicht festgelegt, führt der Magistrat weiter aus. Die exakten inhaltlichen und formellen Anforderungen und die Anforderungen zum Datenschutz werden erst noch in einer Verordnung konkretisiert, die das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen im Laufe des Jahres 2023 vorlegen wird. Die Beschaffung dieser Dienstleistung befinde sich derzeit noch in Vorbereitung. Die Verwaltung davon aus, dass die Erstellung fristgemäß bis Ende 2024 erfolgen wird.

Abwärme-Potenziale, beispielsweise von Rechenzentren, seien integraler Bestandteil eines Konzeptes zur kommunalen Wärmeplanung und werden entsprechend berücksichtigt, so der Magistrat. "Im Bereich des Neubaugebietes Voltastraße werden aktuell schon bauliche Voraussetzungen zur Nutzung der in den Rechenzentren entstehenden Abwärme umgesetzt", heißt es in der Antwort des Magistrats weiter. Ob sich eine Nutzung der Abwärme des Kastengrunds als sinnvoll erweist, werden die Untersuchungen im Rahmen der Wärmeplanerstellung ermitteln.

Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sollen zudem im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Berücksichtigung finden.

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