„Hattersheim liest das Grundgesetz“:

Zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes: Lesung und Musik am 26. Mai im Haus St. Martin

Im Rahmen des Projekts „Geist der Freiheit – Freiheit des Geistes“ der KulturRegion FrankfurtRheinMain findet in diesem Jahr die Reihe „Rhein Main liest das Grundgesetz“ statt. Als Teil dieser Reihe wird am Sonntag, 26. Mai, um 10 Uhr, auch im Haus St. Martin, Caritas-Facheinrichtung für Wohnungslose, der 75. Geburtstag des Grundgesetztes feierlich begangen. Unter dem Motto „Hattersheim liest das Grundgesetz“ kommen Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft zusammen, um einige Artikel, die die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland definieren, vorzulesen. Unsere Grundrechte sollen an diesem Tag nicht nur gefeiert werden, sondern mit der Veranstaltung auch bekannter gemacht werden. Nur wer seine Rechte kennt, kann auch für sie einstehen und sie bewahren - gerade in Zeiten eines wiederaufflammenden Nationalismus.

Die Veranstalter, die Stadt Hattersheim, das KulturForum und das Haus St. Martin, freuen sich, dass sie auch die neue hessische Sozialministern Heike Hofmann gewinnen konnten, die eine kurze Einführung ins Thema geben wird. Magdalena Zeller, Projektleiterin von „Geist der Freiheit“ der KulturRegion FrankfurtRheinMain, führt als Moderation durch das Programm. Für die musikalische Begleitung sorgt Herr Zacchial von der Künstlergruppe „Die Grenzgänger“, die bereits im vergangenen Jahr bei einem Auftritt auf der Dachterrasse der Hattersheimer Wohnungsbaugesellschaft überzeugen konnte. Die Grundgesetz-Jubiläumsreihe wird unterstützt von der Sebastian-Cobler-Stiftung für Bürgerrechte.

Der erste und wahrscheinlich bekannteste Artikel im Grundgesetz lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Im Grundgesetz geht es aber auch um Gleichberichtigung, um den Schutz der freien Meinungsäußerung oder auch darum, dass niemand wegen seines Glaubens, seiner Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden darf. Im dritten Artikel heißt es deshalb auch: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ „Das Grundgesetz soll Menschen vor Ungerechtigkeit schützen“, unterstreicht die Erste Stadträtin Heike Seibert die Bedeutung dieses Artikels, „denn alle in Deutschland lebenden Personen haben die gleichen Rechte und niemand darf bevorzugt behandelt werden.“ Dass das Grundgesetz im Laufe der Jahre angepasst bzw. aktualisiert werden musste, wird an folgendem Beispiel deutlich: Ursprünglich enthielt es kaum umweltbezogene Inhalte, doch mit der fortschreitenden industriellen Entwicklung traten vermehrt Umweltprobleme auf, so dass 1994 - 45 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes - mit dem neugeschaffenen Artikel 20a auch der Umweltschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wurde, der in der aktuellsten Version folgendermaßen lautet: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Welche Artikel den beteiligten Akteurinnen und Akteuren in Hattersheim besonders wichtig sind und ob sie eine besondere Verbindung zu ihnen haben, werden die Besucherinnen und Besucher am 26. Mai um 10 Uhr im Haus St. Martin erfahren. Erste Stadträtin Heike Seibert hat sich bereits auf einen Artikel festgelegt: „Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel, die „Mütter des Grundgesetzes“, waren wesentlich daran beteiligt, dass die Gleichstellung der Geschlechter mit dem Satz 'Frauen und Männer sind gleichberechtigt' als Artikel 3 (Absatz 2) ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Dieser Artikel – und vor allem dessen Einhaltung - liegt mir sehr am Herzen, denn leider ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männer selbst im Jahr 2024 immer noch nicht in allen Lebensbereichen Realität.“

Hintergrundinformationen

Am 1. September 1948, drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, fand sich der Parlamentarische Rat, bestehend aus 61 Männern und vier Frauen, in Bonn ein, um dem neuen westdeutschen Staat, eine demokratische Verfassung zu geben: das Grundgesetz. Die Grundrechte jedes Einzelnen sollten im Mittelpunkt stehen. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat unter dem Vorsitz von Dr. Konrad Adenauer – bei 53 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen – verkündet. Es bildet das Fundament unserer parlamentarischen Demokratie und dieses Ereignis gilt zugleich als Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland.

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