Nicht für den Abriss in zehn Jahren bauen

Stadtverordnetenversammlung diskutiert Standort einer neuen Flüchtlingsunterkunft

Ein Grundstück, das sich der neuen Bebauung Ulmenstraße an der östlichen Frankfurter Straße anschließt, ist der Favorit für den Bau der neuen Flüchtlingsunterkunft.
(gus/Fotos: Steinacker)

GINSHEIM-GUSTAVSBURG (gus) – Ob die Anzahl ankommender Flüchtlinge, so wie derzeit, nun gerade stark zurückgeht oder steigt, ist eher das Tagesgeschäft. Grundsätzlich muss eine Stadt wie Ginsheim-Gustavsburg sich aber darauf vorbereiten, dass sie früher oder später wieder mit größeren Gruppen aufzunehmender Asylbewerber klarkommen muss. Dazu braucht es eine dauerhaft verfügbare Lösung, vor allem, was die Unterkünfte für diese Menschen angeht.

Und so bemühte sich die Verwaltung, durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom vergangenen Oktober dazu beauftragt, einen geeigneten Standort für die Errichtung neuer Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu ermitteln. Die Stadtverordnetenversammlung bekam nun aufgezeigt, welche Flächen die damit beauftragte Kommunale Wohnungsgesellschaft (KWG) bei ihrer Prüfung möglicher Standorte näher in Augenschein genommen hat.

Grundsätzlich tut die Stadt gut daran, zweigleisig zu fahren, denn was aktuell als Wohnraum für Flüchtlinge errichtet wird, kann, vor allem, wenn er über den Sozialen Wohnungsbau entsteht, auch dauerhaft für die Nutzung als günstiger Wohnraum für alle Bürger mit kleinem Portemonnaie zur Verfügung stehen. Das ist freilich eher eine Frage des Bauverfahrens und der Bauausführung. Bei der Standortwahl waren die entscheidenden Kriterien die Verfügbarkeit des Grundstücks, das also am besten im städtischen Besitz sein sollte, sowie die Eignung der Lage, der Größe und der baurechtlichen Bedingungen.

Von den vier ausgeguckten Grundstücken, die laut KWG theoretisch zur Verfügung stehen, schieden in der Diskussion zwei mehr oder weniger umgehend wieder aus. Die Brachfläche Am Birkendämmchen hat den entscheidenden Nachteil, dass ihr Eigentümer die Stadt Mainz ist. Offiziell handelt es sich bei diesem Grundstück laut Bebauungsplan um eine Verkehrsfläche, ausgewiesen als öffentlicher Parkplatz, als der er vor allem bei Veranstaltung des benachbarten ASV genutzt wird. Grundsätzlich wäre eine Bebauung dieser Fläche laut KWG möglich, Verhandlungen mit der Landeshauptstadt wären zuvor freilich unumgänglich.

Abgenommen hat der Verwaltung die Entscheidung, ob eine Grünfläche am nordöstlichen Rand des Bauhofareals in Frage kommt, die Kreisverwaltung, die an der Grundstückssuche der KWG beratend beteiligt war. Sie bezeichnete das Areal neben dem dortigen Wohnhaus, baurechtlich ein Außenbereich, auf Nachfrage als unbebaubar.

Die beiden anderen ins Visier genommenen Flächen bleiben nach der Diskussion durch die Stadtverordnetenversammlung im Rennen, wenn auch mit unterschiedlichen Umsetzungschancen. Laut Bebauungsplan Zwerggewann ist das Grundstück, das östlich an das Ende der Feldbergstraße anschließt, als Fläche für Landwirtschaft definiert. Das ließe sich aber durch eine Befreiung regeln. Das knapp 2500 Quadratmeter große Grundstück ist durch ein Überbauungsverbot allerdings nur teilweise nutzbar, da im Boden Gasleitungen verlaufen.

Der Grund, warum Rudolf Guthmann (CDU) als einziger gegen die weitere Prüfung dieses Standortes stimmte, war aber anderer Natur. Das Grundstück befinde sich an einer Stelle, an der „25 Meter links und rechts ein Bebauungsverbot“ bestehe. Auch Peter Guthmann betonte den ökologischen Wert des dort verlaufenden Kreuzlachgrabens, „der wird jetzt mit Füßen getreten“, sagte er und vermutete, dass die Fläche vor allem in den Fokus kam, weil sie in städtischem Besitz ist.

Der große Favorit ist aber sowieso eine Fläche an der verlängerten Frankfurter Straße, östlich angrenzend an die Neubaufläche Ulmenstraße. Hier finden sich 2377 Quadratmeter unbebaute Mischfläche, die zum Bebauungsplan „Am alten Sportplatz“ gehört. Baurechtlich spricht nichts gegen eine Nutzung dieses Grundstücks, auf das die Diskussion hinauszulaufen scheint. Jutta Westhäuser (SPD) appellierte, das anstehende Projekt mit solidem Wohnungsbau durchzuführen, „nicht mit Einfachstwohnungen, die in zehn Jahren abgerissen werden“. Das war gegen die Überlegung zum Standort Feldbergstraße gerichtet, denn sowohl dieser als auch der Standort Birkendämmchen wäre für den Zweck nur über die gesetzlichen Sonderregelung zum Baurecht möglich, wie sie zur Erleichterung solcher Projekte in den Kommunen beschlossen wurden.

Die auf dieser Grundlage errichteten Gebäude müssten aber nach zehn Jahren tatsächlich wieder beseitigt und die Grundstücke sozusagen besenrein wieder der ursprünglichen Nutzung oder Nichtnutzung zurückgeführt werden. Die verkürzte Abschreibungszeit und die Abrisskosten machten solche Projekte völlig unwirtschaftlich, betont die KWG. Weshalb nur Standorte sinnvoll erscheinen, auf denen über ein normales Bebauungsplanverfahren sozialer Wohnungsbau entstehen kann, der auch für die spätere Wohnraumversorgung in der Stadt etwas leistet.

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