Wahlergebnis gilt

Parlament:

FLÖRSHEIM (al) – Wie angekündigt hat die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag letzter Woche die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 27. März förmlich festgestellt – und damit den Einspruch des nicht mehr gewählten FDP-Kandidaten Dr. Dieter Janzen zurückgewiesen.

Der will nun prüfen, ob er vor das Verwaltungsgericht geht.


Alle Fraktionen und auch der Bürgermeister äußerten Verständnis für das Anliegen des Freidemokraten, die 256 als ungültig gewerteten Stimmen noch einmal prüfen zu lassen. Nur drei Einzelstimmen fehlten der FDP, um einen zweiten Sitz und damit Fraktionsstatus zu bekommen. Doch mit der reinen Vermutung, es könnten Fehler passiert sein, und dem Verweis auf das knappe Ergebnis sei ein solcher Einspruch nicht begründet, gab Bürgermeister Antenbrink die Argumentation des Landeswahlleiters wieder.


In den Wahlvorständen und im Gemeindewahlausschuss der Stadt hatte es keinen einzigen Einspruch gegeben, auch nicht von den beteiligten FDP-Vertretern, rief Antenbrink in Erinnerung.


Der FDP-Stadtverordnete Thorsten Press befand hingegen, man sollte „einfach nochmal auszählen“. Danach wäre „die Sache vom Tisch“. Press stimmte als einziger gegen die Gültigkeit der Wahl.


„Wir leben nicht in einer Bananenrepublik“, beschied ihm der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerd Mehler. Das Wahlrecht sei „das wichtigste und sensibelste Gut der Verfassung“. Das Wahlergebnis werde in einem kompexen, aufwendigen Verfahren ermittelt. Da könne sich die Stadtverordnetenversammlung nicht einfach über das Votum der Wahlvorstände und des Wahlausschusses hinwegsetzen.


Dies war im Grundsätzlichen auch die Haltung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Marcus Reif. Man müsse die Bedenken der FDP gleichwohl ernstnehmen. Wären andere Parteien in einer gleichen Situation würden sie sich wohl genauso verhalten, schätzt Reif. Viele Wahlhelfer hätten bei der komplizierten Stimmenauszählung Dinge beobachtet, die dann zu anderen Bewertungen von Stimmzetteln geführt hätten.


Weil aber Flörsheim handlungsfähig bleiben müsse stimmte auch die CDU für die Gültigkeit der Wahl. Der richtige Weg für Dr. Janzen sei die Klage vor dem Verwaltungsgericht.


GALF-Stadtverordneter Peter Kluin vertrat die Auffassung, dass schon „Recht gesprochen“ ist, nämlich vom Wähler. Der habe die FDP „abrasiert“ und ihr durch Kumulieren und Panaschieren auch zu verstehen gegeben, dass er „neue Leute“ (wie Thorsten Press) wolle. Und die vielen Bürger in den Wahlvorständen hätten „nach bestem Wissen und Gewissen gezählt“.

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