Zum 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer neu geregelt. Ein Ziel dabei ist die Aufkommensneutralität für die Kommunen, sprich: Eine Kommune soll 2025 unter dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024 unter dem alten Recht.
Maßgebliche Stellschraube hierfür ist der Hebesatz. Das Land Hessen gibt Empfehlungen, mit welchen Hebesätzen Aufkommensneutralität zu erreichen ist.
Diese Empfehlungen sind für die Kommunen nicht bindend. 344 Kommunen könnten nach der mathematisch berechneten Empfehlung ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 ihn erhöhen und fünf den bisherigen erneut beschließen, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund fand am vergangenen Donnerstag, 6. Juni, eine Pressekonferenz mit dem Hessischen …