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Die Stadt Hattersheim am Main bittet um Beachtung: Vom 1. April bis 15. Juli sind Hunde im Wald und der freien Landschaft zwingend an der Leine zu führen, die Leinenhöchstlänge beträgt zwei Meter.
Diese Regelung schützt vor allem bodenbrütende Vögel wie Rebhühner, Enten, Kiebitze und Lerchen, aber auch Rehe und Hasen. Allein ein spielerisches Interesse eines Hundes an einem Jungtier könnte dafür sorgen, dass die Muttertiere ihren Nachwuchs nicht mehr annehmen und diese Tiere verenden.
Diese Leinenpflicht ist gültig im gesamten Außenbereich der Stadt Hattersheim am Main, ein ordnungswidriges Verhalten kann mit einer Geldbuße belegt werden.