Zunächst: ich halte auch ohne dieses Baugebiet die Belastungen für Flörsheim, eine über 1200-jährige Stadt mit großer, vor allem kurmainzischer Tradition und Geschichte, für unerträglich und folglich unzumutbar.
Zum Baugebiet Nord ist aber auf folgendes hinzuweisen: Dieses Baugebiet folgt einem Flächennutzungsplan aus den frühen 50er Jahren nach dem Zirkelschlagprinzip um die Innenstadt. Dieser ist die Grundlage aller Bauleitplanung. Er wurde mehrfach fortgeschrieben und in den Flächennutzungsplan (FNP) des Umlandverbandes Frankfurt aufgenommen. Er ist von allen landes- und regionalplanerischen Behörden bis zum Hessischen Innenministerium genehmigt worden.
Für die daraus abgeleiteten Bebauungspläne gilt dies ebenfalls. Die Fraport wurde als Träger öffentlicher Belange zu allen Planungen gehört. Sie hatte keine grundsätzlichen Bedenken.
Für die Zeit dieser Genehmigungen in den 90er Jahren (1994) galt für den Flughafen die Vorgabe der Hessischen Landesregierung: Ausbaugrenze „im Bestand“.
Wie hätte jemand ahnen können, dass Jahre später Landesregierung und Landtag davon abweichen und von 17 untersuchten Ausbau-Varianten sich ausgerechnet für die am gravierendsten in das Verdichtungsgebiet Rhein-Main eingreifende Variante mit den niedrigsten Überflughöhen über Wohngebieten entscheiden würden, das Risiko „Ticona“ wurde z. B. übersehen.
Viel eher als „die Baugebiete hätten nicht genehmigt werden dürfen“ hätte man annehmen müssen, dass die gewählte NW-Ausbauvariante nicht genehmigungsfähig war!
Dass der Hess. Verwaltungsgerichtshof dennoch diese Ausbau-Variante billigen konnte (musste), ist auf die von der Bundesregierung Schröder/Fischer veranlasste Fassung entsprechender Bundesvorschriften zurückzuführen, allerdings unter Zustimmung aller Bundestagsfraktionen. Dies ist, neben der Entscheidung des Landes Hessen, die letzte Ursache der vielfältigen Belastungen der Bevölkerung von gesundheitlicher bis vermögensrechtlicher Art.
Diese Vorschriften bedürfen dringend einer besser abwägenden Novellierung. Sie werden einer anstehenden verfassungsrechtlichen Überprüfung nach meiner Überzeugung mit Gewissheit nicht standhalten. Dies wird jedoch dauern. Daher hoffe ich vorher auf einsichtige entlastende Maßnahmen für die schwer betroffene Bevölkerung, unabhängig von der gesetzlichen Lage.
Deren Änderung ist ja ebenfalls langwierig, aber so, wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben.
Mathäus Lauck, Konrad-Adenauer-Ufer 1
Ehrenbürger der Stadt Flörsheim am Main
Ehrenstadtverordnetenvorsteher
Kreistagsvorsitzender des MTK a. D.
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