Das Hessische Forstministerium hat am Montag die erste von zwei Alarmstufen (Alarmstufe A) für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen. Die Aussicht auf ein Anhalten der aktuellen Wetterlage macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Die lokal aufgetretenen Niederschläge haben zu keiner anhaltenden Entspannung der Waldbrandgefahr in Hessen geführt. Nach aktuellen Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) besteht in weiten Teilen Hessens hohe Waldbrandgefahr. Ergiebige, landesweite Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Die Gefahrenlage bleibt angesichts der Trockenheit in Verbindung mit sommerlichen Temperaturen angespannt.
In den zurückliegenden Monaten blieben wiederholt weite Teile Hessens ohne ergiebige Niederschläge. Nach vorläufigen Daten des DWD fielen im Juli in Hessen lediglich 14 l/m² Niederschlag, ein historischer Tiefstand verglichen zur Referenzperiode 1961 bis 1990. Die hohen Temperaturen und die intensive Sonneneinstrahlung verstärkten den Wassermangel zusätzlich. Insbesondere die Bodenvegetation, aber auch unverwertbares Kronenrestholz, Reisigmaterial und abgestorbene Bäume sind inzwischen stark ausgetrocknet und können somit leicht entzündbares Material darstellen.
Verstärkte Überwachung und Einsatzbereitschaft durch Forstverwaltung
Seit Jahresbeginn kam es zu etwa 100 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 165.000 Quadratmetern, das entspricht in etwa der Größe von 23 Fußballfeldern. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen. In besonders gefährdeten Waldgebieten und Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillplätzen kommen. Im Einzelfall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Das Forstministerium bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, insbesondere mit Blick auf die aktuell intensive Freizeitnutzung im Wald, um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfenen Zigarettenkippen entlang von Straßen aus. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.
Hintergrund
Auf Grundlage der täglich aktualisierten Waldbrandgefahrenprognose des DWD sowie weiterer Faktoren, wie z.B. der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen Forstministerium eine der beiden Hessischen Alarmstufen ausgelöst. Das Ausrufen der Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Bei Alarmstufe B herrscht i.d.R. fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.
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