Weitere Antworten auf Fragen aus der┐Bürgerversammlung

Stadt veröffentlicht schriftliche Reaktionen zu den Themen Flüchtlingssituation und Nahversorgungszentrum Eddersheim

Im Rahmen der gut besuchten Bürgerversammlung am 28. Februar konnten über den Abend hinweg nicht alle Fragen persönlich beantwortet werden. Zu groß war der Wissensdurst der Bürgerinnen und Bürger, und zu kurz war die zur Verfügung stehende Zeit. Deshalb wurden die übrig gebliebenen Fragen gesammelt, damit diese auf der städtischen Homepage nachträglich beantwortet werden können.

Dies ist jetzt geschehen, eine entsprechende .pdf-Datei steht dort zum Download bereit. Weiterhin noch nicht beantwortete Fragen werden sukzessive in die Datei eingepflegt.

In der vorherigen Ausgabe berichteten wir bereits über die Antworten zum Fragenkatalog rund umd das Thema "Gewerbegebiet Nord." Hier nun die weiteren Antworten zu den anderen Themen.

Fragen zur Flüchtlingssituation in Hattersheim am Main

Bezüglich der Frage, ob die Stadt Hattersheim am Main Interesse daran habe, die Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen, stellt die Verwaltung fest, dass nicht sie, sondern der Main-Taunus-Kreis (MTK) für die Auszahlung von Geldern im Bereich der Unterstützung von Geflüchteten zuständig ist. Ob sich der Kreis mit der Einführung dieser Bezahlkarte beschäftigt, entzieht sich der Kenntnis der Stadt.

Arbeitserlaubnis und Auszugsverpflichtung stehen der Stadt zufolge in keinem inhaltlichen Zusammenhang: "Arbeitserlaubnisse werden entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltstitel erteilt. Anerkannte geflüchtete Menschen und schutzberechtigte Personen können ohne gesonderte Genehmigungsverfahren eine Arbeit aufnehmen, allerdings ist das kommunale Jobcenter im Vorfeld zur geplanten Arbeitsaufnahme zu informieren. Die Arbeitseinkünfte werden angerechnet. Personen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung müssen eine Arbeitsaufnahme bei der Ausländerbehörde beantragen. Die angestrebte Arbeitsstelle oder das angestrebte Praktikum sowie ein Ausbildungsplatz müssen konkret beschrieben werden und werden von der Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises geprüft und genehmigt. Die Einkünfte werden ebenfalls angerechnet", so die ausführliche Antwort.

Auch bei der Erhöhung der Grundsteuer und der Bewältigung der Flüchtlingskrise sieht die Stadt Hattersheim am Main keinen unmittelbaren Zusammenhang. Als kreisangehörige Kommune leiste Hattersheim keine Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch. Dies sei die Aufgabe des Main-Taunus-Kreises. Die Entwicklung der Grundsteuer ist von vielen anderen Faktoren abhängig, die bereits an anderer Stelle wiederholt ausführlich dargestellt wurden.

Ein weiterer Bürger stellte sich die Frage, ob der Kreis oder die Stadt das Haftungsrisiko der Ehrenamtlichen in Höhe von mindestens 20 Prozent bei Unfällen trage. Der Verwaltung zufolge sind alle angemeldeten Ehrenamtshelferinnen und -helfer im Bereich der Unterstützung von Geflüchteten über die Unfallkasse Hessen versichert. Sie genießen denselben Versicherungsschutz wie Beschäftigte der Kommune. Voraussetzung hierfür ist die Anmeldung der ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Koordinationsstelle für Geflüchtete und Integration der Stadt Hattersheim am Main.

Angesichts des grundsätzlich seit Jahren steigenden Zuzugs in den Main-Taunus-Kreis (nicht nur durch Geflüchtete) stellt sich immer mehr die Frage, was man präventiv gegen den Personalmangel in Schulen und bei der Kinderbetreuung unternimmt. Die Stadt sieht die Möglichkeiten, vorbeugend etwas zu tun, als "sehr begrenzt": "Noch vor vier, fünf Jahren hätte zum Beispiel wohl niemand geahnt, wie viele Flüchtlinge (und damit auch Kinder und Jugendliche) aus dem Ukraine-Krieg innerhalb weniger Monate nach Deutschland und in den Kreis kommen würden. Zudem fehlt es an Fachkräften in allen Berufen. Die Lage wird sich durch den demographischen Wandel weiter verschärfen", heißt es in der schriftlichen Antwort.

Das Personal in den Schulen werde vom Land eingestellt, in den Kindergärten von den Kommunen oder den freien Trägern, die diese Einrichtungen betreiben. Die Personalgewinnung und -planung sei also zunächst deren Aufgabe. "Der Kreis hingegen stellt das Personal in der Schulkinderbetreuung in den Einrichtungen ein, wo er sie übernommen hat – das sind aktuell in Hattersheim die Betreuungen an drei von vier Grundschulen. Während es – nicht nur im MTK, sondern auch deutschlandweit – an Fachkräften für Unterricht und Erziehung mangelt, gibt es das Problem bei den Betreuungskräften beim MTK nicht im gleichen Maß."

Der Kreis sei vor allem gefordert, weil er als Schulträger ausreichend Räume für den Unterricht und seine Schulkinderbetreuung bereitstellen müsse. Im Rahmen seines Schulbauprogramms investiere der Kreis jährlich Beträge im zweistelligen Millionenbereich, um Schulgebäude zu sanieren, zu erweitern oder neu zu errichten.

"Gebaut wird an allen Ecken und Enden, aber die langfristig nicht planbaren Flüchtlingszahlen haben manche Berechnungen über den Haufen geworfen. Zudem ziehen sich größere Bauvorhaben über Jahre, weil umfangreiche Gesetzes- und Verfahrensvorgaben erfüllt werden müssen. Probleme in der Bauwirtschaft, wie lange Lieferfristen und drastische Preissteigerungen, tun ein Übriges, um Projekte zu verzögern.

Gemeinsam mit seinen Kommunen hat der Kreis das Land und den Bund immer wieder aufgefordert, die kommunale Verwaltung zu entlasten: Durch eine bessere Steuerung der Zuweisung der Flüchtlingsströme, durch Entlastung bei den Finanzen und durch weniger bürokratische Regelungen, damit Kreis und Kommunen schneller und noch besser handeln können", heißt es abschließend in der Antwort der Verwaltung.

Fragen zum Nahversorgungszentrum Eddersheim

Ein Bürger bzw. eine Bürgerinn wollte wissen, von welcher Baukapazität bezüglich des Nahversorgungszentrums Eddersheim gesprochen werde.

Die Stadt hierzu: "Derzeit findet die Bodenbevorratung durch die von der Stadt Hattersheim am Main beauftragte Hessische Landgesellschaft statt. Sobald der Umfang des Plangebiets umrissen und damit die Realisierbarkeit in Aussicht gestellt ist, werden Konzeptionen erstellt, in deren Rahmen dann auch nähere Angaben zu den beabsichtigten Kapazitäten gemacht werden können."

Bezüglich der Ideen und Planungen zur künftigen Verkehrsinfrastruktur in Eddersheim und Okriftel gibt die Verwaltung an, dass es zunächst erforderlich sei im Rahmen der Konzeption und dem anschließenden Bauleitplanverfahren eine entsprechende Verkehrsuntersuchung durchzuführen. Darauf aufbauend können dann Regelungserfordernisse für die Stadtteile abgeleitet werden, und erst dann könne man entsprechende Aussagen treffen.

Angesichts der Neuerschließung eines Wohngebietes ist zu erwarten, dass das Nahversorgungszentrum Eddersheim mehr Verkehr anziehen wird und damit die Verkehrsbelastungen, insbesondere im Bereich der Neckarstraße, steigen werden. Die Entwicklung des Nahversorgungszentrums Eddersheim sei unabhängig von der Umsetzung einer möglichen Umfahrungsstraße vorgesehen.

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