Gemeinsame Verkehrskontrolle von Stadtpolizei Hattersheim und BALM

hb

Am 1. Juli 2026 führte die Stadtpolizei Hattersheim am Main gemeinsam mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in der Zeit von 8 bis 12 Uhr eine Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz „Karl-Eckel-Weg“ an der Stadthalle durch.

Schwerpunkt der vierstündigen Kontrollmaßnahme waren Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen, die gegen das bestehende Durchfahrtsverbot im Bereich Hessendamm/ Südring verstießen. Geprüft wurden insbesondere Fahrzeuge, die den Bereich um den Kreisel Hessendamm/Südring nicht in Richtung Voltastraße verließen, sondern über die Hessendammbrücke in Richtung Mainzer Landstraße fuhren. Ebenfalls kontrolliert wurden Lastkraftwagen, die über die Nassauer Straße in Richtung Mainzer Landstraße unterwegs waren.

Ergänzend wurden durch das BALM unter anderem Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung, Gefahrgutvorschriften, der sicherheitsrelevante Zustand der Fahrzeuge sowie weitere Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des BALM überprüft.

Insgesamt sind zehn Lastkraftwagen kontrolliert worden. Dabei wurden sechs Verstöße gegen das bestehende Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 Tonnen festgestellt. Diese Ordnungswidrigkeiten werden jeweils mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet.

Bei einem Lastkraftwagen war die fällige Hauptuntersuchung um drei Monate überschritten. Zudem war eine bereits gesetzte Frist zur Wiedervorführung nach festgestellten Mängeln nicht eingehalten worden. Durch das BALM wurde eine letztmalige Frist von einer Woche zur Behebung der bekannten Mängel gesetzt.

In einem weiteren Fall lag keine erforderliche Transportgenehmigung vor. Neben dem Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot wurde gegen den Fahrer ein zusätzliches Bußgeld in Höhe von 65 Euro verhängt. Auch gegen den Inhaber des Transportunternehmens wurde ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro eingeleitet.

Bei einem weiteren Lastkraftwagen wurde ein fahrpersonalrechtlicher Verstoß festgestellt. In diesem Zusammenhang wurde vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 153,50 Euro erhoben.

Drei der insgesamt zehn kontrollierten Lastkraftwagen waren ohne Beanstandungen beziehungsweise mit entsprechender Ausnahmegenehmigung unterwegs und konnten ihre Fahrt fortsetzen.

„Die gemeinsame Kontrolle zeigte deutlich, dass das Durchfahrtsverbot im Bereich Hessendamm/Südring weiterhin konsequent überwacht werden muss. Die Maßnahme diente nicht nur der Ahndung von Verstößen, sondern insbesondere auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie dem Schutz der innerstädtischen Verkehrswege“, erläutert Bürgermeister Klaus Schindling.

Die Stadtpolizei Hattersheim am Main wird auch künftig gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden gezielte Kontrollen durchführen.

Kommentare

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Sicherheitsprüfung
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.


X