Geplante Streckenführung für den Radschnellweg FRM3 wird begrüßt

Oppositionsfraktionen richteten diverse Anfragen zum Thema Verkehr an den Magistrat der Stadt Hattersheim am Main

Die Eddersheimer Bahnquerung ist für den Verkehrsfluss, beziehungsweise dessen Ausbremsung, für den Hattersheimer Stadtteil von großer Bedeutung. Bürgerinnen und Bürgern, die dort auf zwei oder vier Rädern unterwegs sind, stehen naturgemäß immer wieder vor der gesenkten Schranke und müssen warten. Die SPD-Fraktion hat zur letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung daran erinnert, dass es bereits seit Jahren Überlegungen gebe, dort eine Unter- oder Überführung für den Straßenverkehr zu errichten, damit Rad- und Autofahrer unabhängiger vom Fahrplan der Bahn sind. "Vor geraumer Zeit wurden von der Hochschule Darmstadt eine Studie durchgeführt, die mögliche Streckenführungen einer Über- oder Unterführung aufzeigt und eine Vorzugsvariante benennt", stellten die Sozialdemokraten in einer an den Magistrat gerichteten Anfrage fest und wollten in diesem Zuge nun gerne wissen, welche Schritte aktuell seitens der Stadt unternommen werden, um die Planungen für die dortige Querung voranzubringen.

Der Magistrat gab daraufhin an, dass die Stadt eine umfassende Verkehrsuntersuchung für das gesamte Stadtgebiet erstellt habe, bei der auch die Möglichkeit einer Über- oder Unterführung im Bereich des Eddersheimer Bahnübergangs erörtert wurde. Zwar sollen die damit verbundenen Auswirkungen auf die lokale Verkehrssituation zeitnah diskutiert werden, jedoch herrscht in den Reihen des Magistrats eher der Pessimismus vor: "Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Nachteile die Vorteile überwiegen werden", heißt es in dessen Antwort auf die SPD-Frage.

Zusätzlich wurde für den Bahnübergang Eddersheim die Errichtung einer barrierefreien Querungsanlage für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Stadt und der Deutschen Bahn abgestimmt, führt der Magistrat weiter aus. Die dazugehörigen Planungen werden derzeit von der Deutschen Bahn vorangetrieben.

Die Frage nach einer möglicherweise seitens der Stadt bevorzugten Streckenvariante konnte verneint werden, hier hat keine Festlegung stattgefunden. Dementsprechend gibt es auch keine Präferenz zugunsten der Vorzugsvariante der Machbarkeitsstudie der Hochschule Darmstadt. Ebenso hat die Stadt Hattersheim noch nicht entschieden, ob sie eine Über- oder Unterführung an dieser Stelle bevorzugen würde - es gibt einfach noch keine konkreten Pläne hierzu. Deshalb gibt es auch noch keine belastbare Planung/Machbarkeitsuntersuchung, keine Kostenkalkulation und derzeit keinerlei Bestrebungen für einen gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb im Zusammenhang mit diesem Projekt.

Hohe Realisierungschancen für FRM3

Eine weitere Anfrage der SPD-Fraktion beschäftigte sich mit der kürzlich vom Regionalverband FrankfurtRheinMain vorgestellten, im Zuge der laufenden Machbarkeitsstudie favorisierten Streckenvariante für den Radschnellweg FRM3 (Wiesbaden-Hattersheim-Frankfurt). Diese Streckenführung soll auch über Hattersheimer Gemarkung verlaufen.

Der Magistrat begrüßt diese bevorzugt in den Blick gefasste Streckenführung, auch weil im Rahmen der Onlinebeteiligung Kriterien wie einer möglichst direkten Streckenverbindung, Fahrkomfort und Konfliktfreiheit besondere Wichtigkeit zugesprochen wurde. Man verspricht sich hiervon eine allgemein hohe Akzeptanz für den neuen Radschnellweg FRM3.

In Hinblick auf die Bedürfnisse der hiesigen Radpendler misst man der geplanten Streckenführung ein "zügiges, komfortables und sicheres Vorankommen über die kommunalen Grenzen Hattersheims hinweg" bei. Da diese weitgehend "auf parallel der Autobahn verlaufenden Wirtschaftswegen abseits des Kraftfahrzeugverkehrs" verläuft, rechnet man mit einer hohen Konfliktfreiheit.

Ebenso sieht man die Möglichkeit einer guten Einbindung in die vorhandene Hattersheimer Radnetzstruktur, dank des Verlaufs einer FRM3-Teilstrecke auf Hattersheimer Gemarkung. Über das lokale Hauptnetz sollen auch die Stadtteile Eddersheim und Okriftel angebunden werden.

Ferner interessierte sich die Hattersheimer SPD dafür, ob denn im Rahmen der vom Regionalverband favorisierten Streckenvariante auf Hattersheimer Gemarkung baurechtliche Hindernisse im Wege stünden. Dem Magistrat zufolge sei nach aktuellem Kenntnisstand "insbesondere die Überquerung der Bundesstraße B40 auf Höhe des Welschgrabens zu prüfen". Diese Prüfung soll im Rahmen der nächsten Planungsschritte erfolgen, wenn "auf kleinräumiger Ebene detaillierte Lösungen für die Streckenführung erarbeitet werden sollen."

Eigentumsverhältnisse werden bei der Streckenerrichtung keine Probleme darstellen: Die vom Regionalverband favorisierte Strecke verläuft auf Hattersheimer Gemarkung ausschließlich über Grundstücke, die sich ohnehin bereits in städtischem Besitz befinden.

Bezüglich der Realisierungschancen zeigt sich der Magistrat sehr optimistisch: Er schätzt diese als "hoch" ein. Die tatsächliche Bewertung der technischen, rechtlichen und finanziellen Umsetzbarkeit ist jedoch erst Bestandteil der nächsten Schritte im Rahmen der Machbarkeitsstudie.

Kein Radweg oder Schutzstreifen für Radfahrende

Den lokalen Radverkehr hatten auch die Grünen mit einer Anfrage im Blick: Sie wollten wissen, ob bei der anstehenden Sanierung der Sindlinger Straße auch ein Radweg oder zumindest ein Schutzstreifen für Radfahrende geplant sei - schließlich sei es im Zuge der Verkehrswende wichtig attraktive Anreize zu schaffen, um die Bevölkerung vermehrt auf das Fahrrad zu bringen. Und hierzu sei es wichtig, sichere Wege bereit zu stellen, so die Grünen.

Ein solcher Radweg oder Schutzstreifen für Radfahrende ist dem Magistrat zufolge nicht geplant. Dies liege daran, dass es sich bei der Sindlinger Straße um eine Landesstraße handelt, und deshalb erfolge die Planung unter der Förderrichtlinie von HessenMobil.

An ihrer schmalsten Stelle weist die Sindlinger Straße eine Breite von etwa 8,15 Metern auf. "Da der ÖPNV ebenfalls in der Straße verkehrt, ist hier der Begegnungsfall LKW/Bus – PKW maßgebend", führt der Magistrat in seiner Antwort weiter aus. "Damit wurde der bestehende Fußweg von 1,12 auf das förderfähige Maß von 1,50 Meter verbreitert, um Barrierefreiheit zu schaffen. Die restlichen 5,15 Meter sind für einen Radweg nicht ausreichend. Damit liegt der Fokus auf der Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Gehbehinderte."

Außerdem würde die Errichtung eines Fahrradweges den Wegfall von Anwohnerparkflächen bedeuten. Diesen misst man jedoch im Sinne der Verkehrsberuhigung eine hohe Notwendigkeit bei: Wechselseitig angeordnet verengen sie die Fahrbahn. "Ein Radweg und damit der Wegfall der Parkplätze würde dazu führen, dass die Sindlinger Straße zur Geschwindigkeitserhöhung einlädt", so der Magistrat.

Zudem würden die Radfahrerinnen und Radfahrer auch schon von der geplanten Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer auf der Sindlinger Straße profitieren.

Der Magistrat informierte in diesem Zuge außerdem darüber, dass die Verkehrszählung zu Beginn der Maßnahme keine Radfahrenden erfasst hatte. Dies erklärt man sich durch den Umstand, dass sich südlich der Sindlinger Straße die EuroVelo4 sowie regionale Radverkehrsverbindungen des Kreises befinden. "Diese sind in Grünanlagen eingebettet und viel sicherer als eine Landesstraße", so der Magistrat abschließend.

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