Hessische Landesregierung lockert Coronaregeln

Die am 12. Oktober von der Hessischen Landesregierung veröffentlichten Neuerungen der Corona-Verordnung sehen für den Herbst vor allem Lockerungen vor, aber auch einzelne Verschärfungen. Die angepasste Verordnung gilt bis zum 7. November.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • So wie Friseure, Gastronomen, Veranstalter schon länger nur Geimpfte und Genesene hereinlassen und dann auf Maskenpflicht und Abstandsregel verzichten können, so hat nun auch der gesamte Einzelhandel die Option, die 2G-Regel einzuführen.
  • Volksfeste wie Weihnachtsmärkte können stattfinden - und dies ohne Zugangskontrollen zur Begrenzung der Besucherzahl. Daher ist auch keine Genehmigung für eine bestimmte Personenzahl mehr nötig.
  • In Alten- und Pflegeheimen gilt bei einem einzelnen Infektionsfall kein automatisches Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung mehr.
  • Verschärft wird die Regelung jedoch für ungeimpftes Krankenhauspersonal, welches sich nun zweimal pro Woche testen lassen muss. Diese Regel gilt bereits auch in Alten- und Pflegeheimen.
  • Auch in Schulen gilt nun bereits eine Maskenpflicht am Platz sowie eine tägliche Testpflicht nach einem positiven Schnelltest eines Mitschülers anstatt wie bisher erst nach einem positiven PCR-Ergebnis.

„Bisher hat sich die pandemische Lage im Herbst in Deutschland und in Hessen verhältnismäßig gut entwickelt. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell landesweit sowie in allen hessischen Städten und Kreisen unter 100. Über diese Entwicklung bin ich erleichtert. Denn sie lässt die von der hessischen Landesregierung beschlossenen Lockerungen zu, die uns vor allem weitere Freiheiten für die kältere, aber auch besinnliche Jahreszeit geben werden. Trotzdem dürfen wir nicht unvorsichtig werden und müssen weiter auf einander achten, Abstände einhalten und Maske tragen. Die 2G- bzw. 3G-Regel wird dabei immer mehr in den Fokus rücken“, ist sich Hattersheims Bürgermeister Klaus Schindling sicher.

Das Land Hessen informiert auf seiner Website unter www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen über die aktuellen Maßnahmen im Detail.

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