Hessische Landesregierung verschärft die Corona-Regeln

Vor allem Verschärfungen für Ungeimpfte / Vielerorts gilt die 2G-Regelung / Einsatz von Impfbus in Hattersheim

Auch die hessische Landesregierung hat sich den zuvor im Bund-Länder-Gipfel beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angeschlossen. Dem neu beschlossenen bundesweiten Gesetz zufolge, das ab Donnerstag, 25. November gilt, wird es generell vorerst keine Ausgangsbeschränkungen, flächendeckenden Schulschließungen oder Restaurantschließungen mehr geben. Weiterhin möglich sind jedoch einzelne Schließungen in Einrichtungen mit besonders hohen Inzidenzen, Kontaktbeschränkungen, Vorschriften zum Abstandhalten sowie die Maskenpflicht. Die neuen Regelungen bedeuten darüber hinaus allerdings vor allem Verschärfungen für Ungeimpfte. Wer Impfpässe oder Testergebnisse fälscht, kann fortan härter bestraft werden.

Wichtigster Indikator für die Lockerung oder Verschärfung wird auch in Hessen die Hospitalisierungsrate sein. Diese gibt an, wie viele Personen von 100.000 innerhalb von sieben Tagen aufgrund einer Covid-Infektion im Krankenhaus aufgenommen werden und soll sichtbar machen, wie hoch die Belastung in den Kliniken ist. Aktuell liegt die Hospitalisierungsrate in Hessen bei 4,4 (Stand 21. November).

2G-Regel in vielen Bereichen

Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 wird die erste Warnstufe erreicht. Dann gilt in Hessen flächendeckend die 2G-Regel in vielen Bereichen. Es haben nur noch Geimpfte oder Genesene beispielsweise Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen. Zusätzlich gilt eine Maskenpflicht an Sitzplätzen, beispielsweise im Kulturbereich wie im Theater oder im Kino. Dies gilt auch für Personen, die per Attest nachweisen, dass sie sich nicht impfen lassen können. Bei körpernahen Dienstleistungen, die medizinisch nicht notwendig sind, gilt ebenfalls das 2G-Modell und eine FFP2-Maskenpflicht. Friseure sind vom 2G-Modell ausgenommen.

Gastronomie und Hotels

In der Gastronomie gilt dann ebenfalls 2G mit der Option für die Betreiber, ein strengeres 2G-Plus-Modell anzuwenden, also zusätzlich von allen Geimpften und Genesenen einen negativen Schnelltest zu verlangen. Bisher durften Gastronomen und Veranstalter frei wählen, ob sie auch getestete Personen, die weder geimpft noch genesen sind, zulassen. Für den Hotelbetrieb gilt ebenfalls die 2G-Regel mit Ausnahme von beruflich Reisenden. Bei ihnen darf weiterhin die 3G-Regel angewendet werden. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von diesen Regelungen wieder abgesehen werden.

Eine Verschärfung der Bestimmungen zu einer 2G-Plus-Regelung tritt ab einem Hospitalisierungswert von 6 in Kraft. Dann benötigen auch Geimpfte und Genesene an Orten mit hoher Infektionsgefahr zusätzlich einen Schnelltest. Eine dritte Stufe wird ab dem Hospitalisierungswert von 9 erreicht. Dann liegt es in der Hand der Bundesländer, ob härtere Maßnahmen, wie Veranstaltungsverbote oder Kontaktbeschränkungen verhängt werden.

Bürgermeister Klaus Schindling ist sich sicher: „Ziel ist es, das öffentliche Leben soweit wie möglich nicht weiter einschränken zu müssen und alle Einrichtungen möglichst offen halten zu können. Andererseits erleben wir gerade wieder eine Phase, in der wir eine erhöhte Schutzverpflichtung gegenüber unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben. Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind so gewählt, dass möglichst beide Wünsche erreicht werden können. Helfen Sie in dieser wichtigen Situation mit: Lassen Sie sich impfen, wenn Sie nicht bereits geimpft sind, oder nehmen Sie die Booster-Impfung in Anspruch, achten Sie auf Abstand und nehmen Sie die Hygienemaßnahmen ernst. So kann unser gemeinsames Zusammenleben hoffentlich ohne zu große weitere Einschränkungen auch über die Winterzeit funktionieren.“

Für den Fern- und Nahverkehr sowie am Arbeitsplatz gilt ab sofort die 3G-Regel. Das heißt, dass alle, die weder geimpft, noch genesen sind, einen täglichen, negativen Testnachweis benötigen. Auch die Home-Office-Pflicht wurde wiedereingeführt. Sofern keine dringenden Gründe entgegenstehen, sollen Arbeitgeber Home Office anbieten und Arbeitnehmer dieses Angebot auch annehmen.

In allen Kreisen und großen Städten in Hessen sollen laut Hessischer Landesregierung wieder Impfstützpunkte für Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen eingerichtet werden. Im Main-Taunus-Kreis wird das Impfangebot der Kliniken in der Hofheimer Kurhausstraße 33 massiv ausgebaut. Dort wird ab dieser Woche täglich ganztägig geimpft werden. Eine vorherige Anmeldung ist nötig. Darüber informiert der Main-Taunus-Kreis unter www.mtk.org.

In Hattersheim soll zukünftig regelmäßig ein Impfbus zum Einsatz kommen. Die Absprachen mit dem Main-Taunus-Kreis für dieses Angebot laufen derzeit. Selbstverständlich informiert die Stadtverwaltung über die städtischen Kanäle, sobald feststeht, wann der Impfbus vor Ort eingesetzt werden kann.

In drei Wochen sollen laut der Bund-Länder-Konferenz die Auswirkungen der Maßnahmen bewertet und gegebenenfalls nachgesteuert werden.

Das Land Hessen informiert auf seiner Website unter www.hessen.de über die aktuellen Maßnahmen im Detail.

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