Inzidenzen im MTK weiter gesunken

Weitergehende Lockerungen: Zweiter Öffnungsschritt auf Kreisebene trat am vergangenen Freitag in Kraft

Im Main-Taunus-Kreis liegt die Sieben-Tage-Inzidenz seit fünf Tagen in Folge unter der Schwelle von 50. Dies war zum ersten Mal am Sonntag, 23. Mai der Fall. Anders als beim ersten Öffnungsschritt werden bei der Zählung zur zweiten Stufe die Sonn- und Feiertage mitgerechnet.

Bereits seit dem 22. Mai ist im gesamten Main-Taunus-Kreis die Bundesnotbremse entfallen, da an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen eine Inzidenz von weniger als 100 erreicht wurde. Ab Freitag, 28. Mai kann aufgrund der fünftägigen Unterschreitung der 50er-Marke nun auch die zweite Öffnungsstufe in Kraft treten.

Damit verbunden sind kreisweit geltende weitergehende Lockerungen. Unter anderem gelten ab Freitag dann auch in Hattersheim die im folgenden aufgelisteten Maßnahmen.

Eine Testpflicht besteht dabei immer nur für Kinder über sechs Jahren. Bei den Kontaktbeschränkungen zählen jeweils vollständig geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht zur maximalen Teilnehmerzahl.

Kontaktbeschränkungen

Treffen sind nun wieder mit Personen aus zwei Haushalten oder zehn Personen unabhängig vom Hausstand möglich. Für den privaten Raum gilt eine entsprechende dringende Empfehlung.

Sport

Mannschaftssport wird generelle unter strengen Hygienevorgaben zugelassen. Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen können mit Personenbegrenzung und Zutrittsregelung sowie Terminvereinbarung und Testempfehlung öffnen.

Ausgangssperre

Die Ausgangssperre entfällt.

Geschäfte und Einzelhandel

Der gesamte Einzelhandel darf nach den Regeln für Geschäfte der Grundversorgung öffnen. Ein tagesaktueller Test wird empfohlen. Es gilt Maskenpflicht.

Schulbetrieb

In den Jahrgangsstufen 1 bis 13 gilt Präsenzunterricht (eingeschränkter/ angepasster Regelbetrieb) mit Testpflicht zweimal pro Woche.

Kita-Betrieb

Es gilt weiterhin Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Gastronomie

Innengastronomie ist wieder möglich mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel).

Notwendig sind eine Sitzplatzpflicht sowie die Kontaktdatenerfassung. Für die Außengastronomie wird ein negativer Testnachweis weiterhin empfohlen.

Freizeit

Freizeitangebote (Zoos, Freizeitparks etc.) dürfen auch die Innenräume wieder öffnen. Ein tagesaktueller Test wird empfohlen. Es gilt Maskenpflicht.

Hotels

Hotels dürfen unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume muss eine Auslastung von max. 75 Prozent (zusätzlich: geimpfte oder genesene Personen) eingehalten werden. Testpflicht gilt bei Anreise und darüber hinaus zweimal pro Woche.

Körpernahe Dienstleistungen

Eine Öffnung ist weiterhin unter strengen Hygienevorgaben möglich. Notwendig sind eine vorherige Terminvergabe sowie die Kontaktdatenerfassung. Ein tagesaktueller Test wird empfohlen.

Sofern der Inzidenzwert im Main-Taunus-Kreis wieder für drei Tage über die Schwelle von 100 ansteigt, treten die bisher gültigen, schärferen Regelungen der bundesweiten „Corona-Notbremse“ ab dem übernächsten Tag wieder in Kraft.

Das Land Hessen informiert auf seiner Website unter www.soziales.hessen.de übersichtlich darüber, welche Maßnahmen ab welchem Inzidenzwert greifen.

Bürgermeister Klaus Schindling freut sich: „Es stimmt mich zuversichtlich, dass wir innerhalb kurzer Zeit von der ersten in die zweite Lockerungsstufe wechseln konnten. Für uns alle bedeutet dies einen weiteren Schritt in Richtung unseres gewohnten Alltags. Natürlich kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine komplette Entwarnung gegeben werden. Damit sich die Zahlen weiterhin nach unten entwickeln können, bitte ich Sie deshalb weiterhin, sich an die geltenden Abstands- und Hygienebestimmungen zu halten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.“

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