Kommunalwahlen am 14. März

Hygienekonzept für den Wahltag und Möglichkeiten zur Briefwahl

Das aktuelle Infektionsgeschehen wird sich auch auf die am 14. März anstehenden Kommunalwahlen auswirken. Um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen, werden bereits jetzt in der Vorbereitung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen.

Dazu zählen folgende Maßnahmen am Wahltag selbst, über die die Stadt Hattersheim am Main jetzt bereits informieren möchte:

  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass Wählerinnen oder Wähler diese vergessen haben.
  • Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
  • Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet.

Bürgerinnen und Bürger, die jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben selbstverständlich auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür wird ein Wahlschein benötigt, der mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden kann.

Die Wahlberechtigten können den Antrag auf Briefwahl auch mündlich (nicht telefonisch) stellen, indem sie persönlich ins Wahlamt im Hattersheimer Rathaus gehen. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort zu erledigen. Dazu werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich zu den Öffnungszeiten des Rathauses am Empfang zu melden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung der Briefwahl über das Internet. Unter www.hattersheim.de steht ab dem 1. Februar ein entsprechender Button auf der Startseite zur Verfügung.

Ebenfalls ist eine Beantragung per E-Mail an wahlen[at]hattersheim[dot]de möglich. Dabei ist der Familienname, Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift anzugeben.

Der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin erhält zusammen mit dem Wahlschein:

  • je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die er/sie wahlberechtigt ist,
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat, und
  • ein Merkblatt, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie die Briefwahl funktioniert.

Für weitere Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen des Wahlamtes unter Telefon 06190/970-115 oder Telefon 06190/970-148 und per E-Mail unter wahlen[at]hattersheim[dot]de zur Verfügung.

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