Main-Taunus-Kreis beschließt neue Allgemeinverfügung


Die angepassten Corona-Maßnahmen gelten seit Montag, 6. September

In den vergangenen Tagen sind die Infektionszahlen im Main-Taunus-Kreis weiter gestiegen, sodass nun die Sieben-Tage-Inzidenz bei über 120 liegt. Besonders betroffen sind im Kreis aktuell Nichtgeimpfte, darunter auch viele Kinder, und Jugendliche sowie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Damit hat der Kreis die Stufe „Rot“ des hessischen Eskalationskonzeptes erreicht und eine neue Allgemeinverfügung mit einigen Maßnahmen beschlossen, die dem Trend entgegenwirken sollen.

Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, ändere sich jedoch bei den meisten Regelungen für Geimpfte und Genesene nichts. Sie benötigen weiterhin keinen Test und werden bei Teilnehmerbeschränkungen nicht mitgezählt.

Am Montag trat die neue Allgemeinverfügung in Kraft. Unter anderem die folgenden Verschärfungen gelten damit auch ab sofort in Hattersheim:

  • Für Veranstaltungen, in Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie im Innen- und Außenbereich von Gaststätten gilt nun die sogenannte 3-G-Regel (Geimpft, genesen, getestet).
  • Bei Veranstaltungen dürfen im Außenbereich 200 Personen und im Innenbereich 100 Personen plus Geimpfte und Genesene zusammenkommen.
  • Bei Außenveranstaltungen von Tanzlokalen, Discos und ähnlichem ist sogar die Vorlage eines PCR-Tests notwendig (gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen).
  • In Schulen am Sitzplatz sind wieder FFP2-Masken Pflicht. Alle Schüler*innen haben die Möglichkeit, das sogenannte „Testheft“ des Hessischen Kultusministeriums zu nutzen, welches zu Beginn des neuen Schuljahres verteilt wurde. Mit dem Testheft lassen sich die Kinder und Jugendlichen die Durchführung eines Antigen-Selbsttests in der Schule und damit die regelmäßige Teilnahme am verbindlichen Schutzkonzept der Schule von ihrer Lehrkraft bestätigen. Die Vorlage dieses Testhefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen auch für außerschulische Aktivitäten genutzt werden. Wer das Heft regelmäßig und aktuell führt, gilt als negativ getestet.
  • Eine FFP2-Maskenpflicht gilt auch im Öffentlichen Personennahverkehr für Personen ab 16 Jahren. Für jüngere Reisende genügt eine medizinische Maske.
  • In Alten- und Pflegeheimen gilt FFP2-Maskenpflicht für Personal mit Kontakt zu Bewohnern sowie für Besucher. Zudem gilt eine regelmäßige Testpflicht für alle Pflegekräfte.
  • In Hotels und anderen Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wird bei Anreise und alle weitere 72 Stunden ein Negativtest benötigt.
  • Home-Office wird wieder für alle Arbeitgeber empfohlen, sofern dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Der Main-Taunus-Kreis hat die aktuelle Allgemeinverfügung sowie ein ausführliches Merkblatt zu den Änderungen auf seiner Homepage unter https://www.mtk.org/Impfen-impfen-impfen-ist-der-Schlussel-9859.htm zum Nachlesen veröffentlicht.

Bürgermeister Klaus Schindling schließt sich der Meinung von Landrat Cyriax an: „Es gilt ein klarer Appell an die Bevölkerung, sich nach Möglichkeit impfen und wo immer nötig und möglich testen zu lassen. Über den Sommer konnten wir die Ausbreitung des Virus auch dank einer hohen Impfbereitschaft eindämmen und so weitgehend zu einem normalen Alltag zurückkehren. Damit wir nun dem anhaltenden Aufwärtstrend einen Strich durch die Rechnung machen können, bitte ich alle Hattersheimerinnen und Hattersheimer darum, auch weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln zu denken. Nur so werden wir auch im bevorstehenden Herbst und Winter weiterhin gut durch die Pandemie steuern können.“

Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 30. September. Sobald die Inzidenzen im Kreis fünf Tage in Folge unter 100 sinken, können die aktuellen Beschränkungen ab dem darauffolgenden Tag wieder zurückgenommen werden.

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