Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken

Seit dem 23. Januar ist es in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Hattersheim für die Bürgerinnen und Bürger Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Darunter fallen OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.

Einfache Stoffmasken sind dann nicht mehr ausreichend.

Damit wird die Verordnung der Hessischen Landesregierung, die das Tragen der medizinischen Masken ab dem 23. Januar in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr vorschreibt, auch auf die Gebäude der städtischen Verwaltung ausgeweitet.

„Diese Maßnahme treffen wir zum Schutz der Hattersheimer Bürgerinnen und Bürger, aber auch aus Rücksichtnahme auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Wir möchten, dass Ihnen unsere Services auch weiterhin unter Einhaltung der nötigen und größtmöglichen Sicherheitsstandards zur Verfügung stehen. Dabei liegt uns die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen am Herzen“, so Bürgermeister Klaus Schindling.

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