Wildtiere durch Anleinen der Hunde schützen

Hattersheimer Stadtverwaltung appelliert an Hundebesitzer

Die Stadt Hattersheim am Main ruft alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer dazu auf, ihre Hunde im Außenbereich - insbesondere im Wald, auf Äckern und Feldern - nicht unkontrolliert frei laufen zu lassen. Grund hierfür ist die traurige Bilanz, dass seit dem Sommer 2023 im Stadtgebiet acht Fälle gemeldet worden sind, in denen Wildtiere durch Hunde verletzt bzw. getötet wurden.

Generell sollten Besitzerinnen und Besitzer beim Gassi gehen ihre vierbeinigen Freunde nicht aus den Augen lassen. Sobald freilaufende Hunde nicht mehr im Zugriffsbereich der Hundeführerin bzw. des Hundeführers sind, kann Anzeige erstattet werden, Jagdwilderei wird sogar als Straftat geahndet. Sollte ein Hund Wild aufscheuchen oder hetzen und im schlimmsten Fall sogar fangen und verletzen, entsteht für die Hundehalterinnen und Hundehalter ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro. Weiterhin können Hunde, die ein Tier töten, wie zum Beispiel einen Hasen oder ein Reh, als gefährliche Hunde eingestuft werden. Diese Regelungen gelten ganzjährig, also auch außerhalb der Anleinpflicht vom 1. April bis 15. Juli.

Im Winter fahren viele Tiere ihren Stoffwechsel herunter, um Energie in der kalten Jahreszeit zu sparen. Eine Stresssituation, die durch Aufscheuchen bzw. Hetzen entsteht, kann somit bereits ohne weitere Fremdeinwirkung zum Tode führen.

Das Austoben und der nötige Auslauf sind für Hunde natürlich sehr wichtig. Jedoch sollte hierfür weder Feld noch Wald genutzt werden, sondern die von der Stadt zur Verfügung gestellten Freilaufflächen in Hattersheim (Glockwiesenweg, Ecke Südring) und in Okriftel (Rossertstraße, Ecke Haidebirnbaumweg).

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