Wenn man bedenkt, dass andere freistehende, historische Gemäuer in Eddersheim für viel Geld saniert werden, fragt man sich, wo bei der Entscheidungsfindung zwischen Abbruch und Sanierung der Schwerpunkt liegt. Laut städtischer Satzung über den Schutz der öffentlichen Anlagen dient der Lindenplatz „der Erholung und Freizeitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger und zugleich dem Ausgleich der vielfältigen Umweltbelastungen im Ballungsraum. Die in ihnen vorhandenen Pflanzen und Tiere verdienen daher besonderen Schutz vor Störungen und schädlichen Einwirkungen aller Art“.
Das 361 m² große, einteilige Flurstück ist in seiner Nutzung in 296 m² Parkfläche und in 65 m² Straßenverkehrsfläche aufgeteilt. Da die Straßenverkehrsfläche als Gehweg erhalten bleiben muss, kann das noch nicht geteilte Flurstück anteilig mit 296 m² verkauft werden. Der Bodenrichtwert liegt bei 330 Euro/ m². Daraus resultiert ein Verkaufsbetrag von ca. 98.000 Euro. Auch wenn die Stadtkasse dringend neu aufgefrischt werden muss, ist dies ein vergleichsweise geringfügiger Betrag, der nur bedingt großartige Neuinvestitionen in andere städtische Immobiliengeschäfte zulässt. Eigentümer des Grundstücks ist derzeitig die Stadt Hattersheim. Die Magistratsvorlage Nr. 552 vom 02.12.2014 legt für den Verkauf des Grundstücks folgende Grundlagen vorläufig fest: Die voraussichtliche Nutzung soll sein: „Nahversorgung, Einzelhandel, altersgerechtes Wohnen“ mit der Bemerkung „Vermarktung der städtischen Teilfläche mit dem Areal des ehemaligen katholischen Kindergartens in Abstimmung mit Kirche; die Schulwegsicherheit ist durch breitere Gehwege zu gewährleisten“. Weiterhin heißt es: Für das Grundstück ist eine „städtebaulich und verkehrstechnisch verträgliche Planung und Entwicklung abzustimmen und soweit notwendig ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren einzuleiten“. Unabhängig davon, dass mit einer anteiligen Reihenhausbebauung des Lindenplatzes die Festlegung der voraussichtlichen Nutzung nicht eingehalten wird und der Vorgang somit im Magistrat neu beschlossen werden sollte, vermissen wir die Betrachtung eines Grünflächenausgleichs innerorts. Schließlich handelt es sich hier (noch) um wertvolle Parkfläche. Gemäß o.g. Satzung ist das Entfernen von Bäumen solange verboten. Wir würden es begrüßen, wenn die Eddersheimer Bürger in den weiteren Vorgang zur Entscheidung über den Lindenplatz involviert werden.
Interessengemeinschaft Main-Eddersheim
www.main-eddersheim.de
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