Betretungsverbot statt Quarantäne

Corona-Kontaktkinder: Neue Regelung

Das Vorgehen bei Corona-Kontaktkindern in Kindergärten ist ab sofort neu geregelt. Der Kreis hat dazu nach einem Erlass des Landes eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Demnach müssen die Kontaktkinder nicht mehr in Quarantäne, dürfen aber die Einrichtung zehn Tage lang nicht betreten. Das Gleiche gilt für Kindertagespflegestellen.

Das Betretungsverbot kann durch einen einmaligen Test (PCR oder Antigen) zu jedem beliebigen Zeitpunkt aufgehoben werden. Die Allgemeinverfügung des Kreises seht auf der Internetseite www.mtk.org bereit.

Für Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegepersonen gelten individuelle Regelungen, die das Gesundheitsamt direkt mit den Betroffenen klärt.

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