Hessisches Corona-Kabinett beschließt Lockerungen ab Freitag

Sieben-Tage-Inzidenz auch im Main-Taunus-Kreis weiter gesunken

Hessenweit hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz in den letzten Tagen und Wochen stabil unter 50 bewegt. Aus diesem Grund hat das Corona-Kabinett der Landesregierung den nächsten Lockerungsschritt angekündigt, der ab Freitag, 25. Juni, für zunächst vier Wochen gelten wird.


Unter anderem sind die im folgenden aufgelisteten Änderungen beschlossen worden, die ab Freitag dann auch in Hattersheim gelten. Eine Testpflicht besteht dabei immer nur für Kinder über sechs Jahren. Bei den Kontaktbeschränkungen zählen jeweils vollständig geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht zur maximalen Teilnehmerzahl.

  • Maskenpflicht: Diese wird im Freien aufgehoben, jedoch immer dann empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Im ÖPNV, in Geschäften und bei Veranstaltungen in Innenräumen (bis zum Sitzplatz) sind weiterhin medizinische Masken Pflicht.
  • Kontaktbeschränkungen: Diese entfallen. Weiterhin wird aber die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln und ggf. auch der Einsatz von Tests empfohlen. Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln mit Kontaktdatenerfassung.
  • Veranstaltungen (ab 25 Personen): Mit Auflagen (u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen und Kontaktdatenerfassung) sind Veranstaltungen mit max. 250 Teilnehmer*innen im Innenbereich und 500 Teilnehmer*innen im Außenbereich möglich. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Größere Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig.
  • Schulbetrieb: Es gibt Präsenzunterricht für alle Klassen mit Testpflicht zweimal pro Woche. Die Maske muss nur noch im Schulgebäude und im Klassenzimmer bis zum Sitzplatz getragen werden.
  • Kita-Betrieb: Es gilt weiterhin Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Zudem können Gruppen nun auch wieder gemischt werden (Übergangsfrist bis 5. Juli) und es entfällt die Maskenpflicht für die Erzieher*innen.
  • Clubs/ Discotheken: Diese können im Außenbereich mit Auflagen (u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung) öffnen. Der Innenbereich kann als Bar oder Gastronomie betrieben werden, nicht möglich sind Tanzveranstaltungen.
  • Hotels: Hotels dürfen unter bestimmten Auflagen (u.a. Testpflicht einmal pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln) wieder öffnen.

„Die aktuellen Entwicklungen sind sehr erfreulich“, so Hattersheims Bürgermeister Klaus Schindling. Und weiter: „Ich bin froh, dass die hessische Landesregierung auf dieser Basis konsequent den nächsten Öffnungsschritt beschlossen hat und hoffe, dass wir mit Besonnenheit und Achtsamkeit weiter den Weg zurück in die Normalität gehen können. Da noch nicht absehbar ist, wie sich in Zukunft das Pandemiegeschehen und sogenannte Virusvarianten entwickeln, bleibt Vorsicht allerdings weiterhin geboten. Erneute Einschränkungen bleiben jederzeit im Bereich des Möglichen.“


Sofern der Inzidenzwert im Main-Taunus-Kreis wieder für sieben Tage über die Schwelle von 50 ansteigt, treten nach den Beschlüssen des hessischen Corona-Kabinetts „kreisgenau“ wieder Verschärfungen in Kraft. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts.

Das Land Hessen informiert online unter https://hessenlink.de/eskalation über das Eskalationskonzept.

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