Hygienemaßnahmen im Detail Pressemitteilung zur Wiedereröffnung des Hallenbades Hochheim am Main für den öffentlichen Badebetrieb

Pressemitteilung zur Wiedereröffnung des Hallenbades Hochheim am Main für den öffentlichen Badebetrieb

Die Bürgergenossenschaft Hochheimer Hallenbad und der Förderverein Hochheimer Hallenbad freuen sich über die Wiedereröffnung. In der Corona-bedingten Auszeit wurden im Gebäude kleinere Reparaturen und umfangreiche Reinigungsarbeiten durchgeführt. Daher freut sich der Schwimmmeister Dietmar Rasp darauf, seine Stammschwimmer im Becken wieder begrüßen zu können.

Der Vorstand der Genossenschaft hat sich umfangreiche Gedanken über Hygienemaßnahmen gemacht, die durch die Gäste einzuhalten sind:

Vor dem Besuch des Bades

Es sollen sich möglichst viele potenzielle Badegäste schon vor Besuch des Bades über die nachstehenden Hygienemaßnahmen und Zutrittsvoraussetzungen informieren, um eine mögliche Ansammlung von Menschen vor dem Bad zu verhindern bzw. zu minimieren.

Besucherzahlbegrenzung

Es soll im Becken ein vorgeschriebener Abstand von zwei Metern zwischen den Schwimmern eingehalten werden. Der Deutsche Schwimm Verband empfiehlt bei einem Abstand von zwei Metern hintereinander im Trainingsbetrieb maximal acht Schwimmer auf einer Bahn, da man auch bei Aufenthalt und Pause am Beckenrand einen Abstand einhalten muss.

Das bedeutet, dass bei einer Teilung des Beckens in vier Bahnen maximal 32 Personen im Becken sein dürfen.


Trainingsbetrieb Vereine/Schulen u.a.:

Die maximale Anzahl an Badegästen im Gebäude sollte zusätzlich zu den Schwimmern im Becken den Aufenthalt von vier Aufsichtspersonen und den Wechsel der Hälfte der Trainierenden, das heißt 16 Personen, bei Sportbetrieb nicht überschreiten. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass in den Wechselzeiten sich bis zu 16 Personen im Umkleidebereich und den Duschen aufhalten können, ohne den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu unterschreiten. Die vorherige Gruppe der Badegäste muss so lange um das Becken herum warten, bis die nachfolgende Gruppe in das Wasser gegangen ist. Vor diesem Hintergrund wird die Maximalbesucherzahl in der Halle auf 52 Personen festgelegt.


Öffentlicher Badebetrieb:

Die Begrenzung von 32 Personen im Becken ist identisch. Zusätzlich wird davon ausgegangen, dass sich fünf weitere Personen im Wartebereich Bistro aufhalten, bis ein Badegast das Becken verlassen hat und sich der Nachfolgende dann Umziehen und Duschen kann. Mit Aufsichtspersonen halten sich dann 40 Personen im Gebäude auf.

Zusätzlich wird der Zugang in das Bad nur nach vorherigem Klingeln am Eingang ermöglicht, Gruppen sollten vor der Tür im Außenbereich warten.

Einlass in das Bad

Vor dem Einlass in das Bad werden alle Badegäste auf unsere Hygiene- und Einlassvorschriften hingewiesen. Diese bestehen aus:

  • Personen mit Erkältungssymptomen haben keinen Zutritt
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Betreten und Verlassen des Bades, beim Betreten von Gebäuden und Gebäudeteilen (Toiletten) sowie beim Anstellen.
  • Vorgeschriebene Händedesinfektion im Eingangsbereich unmittelbar vor Zutritt.
  • Die Besucherzahlen sind streng begrenzt. Bei voller Auslastung des Bades erfolgt kein Einlass mehr; dies gilt auch für Geldwertkarteninhaber.
  • Auf den Gehwegen, Beckenumgängen und in der Garderobe gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • In den Schwimmbecken gilt ein Mindestabstand von zwei Metern.
  • Zutritt für Kinder unter zwölf Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson.
  • Umkleidekabinen, Umkleideschränke und Duschen sind mit Einschränkungen (Abstand!) geöffnet.
  • Kein Betrieb von Haartrocknern.
  • Husten- und Niesdisziplin (Armbeuge oder Papiertaschentuch).
  • Hände aus dem Gesicht (Hände vom Gesicht fernhalten).
  • Körperkontakte vermeiden.
  • Regelmäßig die Hände waschen (mindestens 20 Sekunden).
  • Es darf nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnliches verwendet werden.

Vor dem Eingang, im Bistrobereich und an der Kasse/Garderobe werden Wartezonen eingerichtet und Abstandsmarkierungen auf dem Boden platziert. Dies soll helfen, den Wartebereich zu regulieren, um die vorgegebenen Abstände einhalten zu können.

Um gewährleisten zu können, dass sich niemals mehr als die Anzahl von vorgegebenen Badegästen im Schwimmbad befinden, werden die Zu- und Austritte durch eigenes Personal gezählt.

Erfassung der Besucherdaten

Bei Besuch des Bades müssen die Besucherdaten erfasst werden. Dies geschieht wie folgt: Vorgefertigte Formulare werden im Kassenbereich angeboten. Alternativ erfolgt eine Ausgabe vor Einlass in die Warteschlange. Auf dem Formular muss der Badegast den Vornamen, Nachnamen, die Adresse, die Telefonnummer sowie die Anzahl der begleitenden Kinder unter zwölf Jahren vermerken. Außerdem wird hier das Einverständnis zur Kontaktpersonennachverfolgung von dem Badegast eingeholt. In das Formular muss noch der jeweilige Zeitblock eingetragen werden.

Die Besucherdaten werden unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert und für vier Wochen aufbewahrt.

Öffnungszeiten

Die Betriebszeiten werden geteilt.

Für die Öffentlichkeit ist das Bad wie folgt geöffnet: Sonntags, Dienstags und Mittwoch von 9 bis 13 Uhr, Montags bis Donnerstags von 13.30 Uhr bis 17 Uhr. Mittwochs auch von 17.30 Uhr bis 21 Uhr. Montags und Donnerstags ist von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr Frauenschwimmen.

Das Vereinsschwimmen findet in der Zeit von 17.30 bis 21.30 Uhr statt.

Badegäste dürfen nur einmal täglich zu einer der drei Öffnungszeiträume das Bad besuchen.

Die Pause ist erforderlich, um alle Bereiche gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.

Alle Badegäste sind beim Einlass gleichberechtigt. Stammgäste haben keinerlei Sonderrechte und werden nicht bevorzugt.

Die Eintrittspreise für die neuen Zeitblöcke entsprechen den bisherigen Zeiten, jedoch wird eine Zeitbegrenzung auf vier Stunden eingeführt.

Im Bad

Im Bad angekommen, werden die Badegäste durchgängig durch Beschilderung geleitet. Die Umkleidebereiche und Duschräume (einige Kabinen aus Abstandsgründen geschlossen) bleiben geöffnet und dürfen nach den jeweils gültigen Aushängen benutzt werden.

In den Gängen/Umläufen/Wartebereichen besteht ebenfalls die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern (angezeigt durch Beschilderung). Da in den Wartebereichen und den WCs eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht, wird der Badegast bei Verlassen der Beckenbereiches durch Beschilderung darauf hingewiesen, seinen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ebenfalls gibt es Beschilderungen vor den WCss, die darauf hinweisen, dass nur einzeln eingetreten werden darf.

Bei den Schwimmbecken gibt es jeweils nur einen Zugang und nur einen Ausgang. So kann durch Zählen des Aufsichtspersonals an den Zugängen und Ausgängen sichergestellt werden, dass sich nie mehr als die erlaubte Anzahl an Badegästen im Becken befindet. Im Becken beträgt der Mindestabstand zwei Meter.

Eltern werden durch Beschilderung in die Pflicht genommen, darauf zu achten, dass ihre Kinder die Abstandsregeln einhalten.

Der Verleih von Schwimmutensilien (Schwimmnudeln, Tauchringen etc.) ist untersagt.

Informationen für die Badegäste zum Infektionsrisiko

Viren, wie zum Beispiel die Grippe- und Corona-Viren, werden nach derzeitigem Wissensstand nicht über das Beckenwasser übertragen. Damit besteht in den Schwimmbecken kein besonderes Infektionsrisiko, es gelten im Bad die Vorsichtsmaßnahmen, die in allen anderen öffentlichen Gebäuden angezeigt sind.

Zutrittsverweigerung

Keinen Zutritt zu unserem Schwimmbad haben Badegäste mit:

  • Fieber und/oder
  • Husten und/oder
  • Atemnot und/oder
  • Geschmacks- und/oder Geruchsstörungen und/oder
  • sonstigen Zeichen eines grippalen Infektes

Es wird kein Gesundheitscheck beim Zutritt durchgeführt.

Jeder ist zum Selbst- und Fremdschutz für die Einhaltung eigenverantwortlich.

Diese Regelungen werden als Zusatzverordnung zur aktuellen Haus- und Badeordnung vor Öffnung des Bades veröffentlicht und im Bad, insbesondere im Eingangsbereich, ausgehängt

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