HOCHHEIM (pm) – Lebenshilfe Hessen fordert die Entwicklung von inklusiven Schulen.
Die Sophie-Scholl-Schule in Gießen gibt ein Beispiel für inklusiven Unterricht. Die Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Hessen am 19. November in Marburg fordert die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den hessischen Schulen.
Mit einem einstimmigen Votum beschließt die Mitgliederversammlung das Positionspapier „Eine Schule für alle“. In diesem Papier weist die Lebenshilfe darauf hin, dass mit dem neuen Hessischen Schulgesetz die Teilhaberechte von Kindern mit Behinderung durch einen Besuch der allgemeinbildenden (Regel-)Schulen nicht umgesetzt werden. Viele Eltern von Kindern mit Behinderung wünschen sich für ihre Kinder einen Unterricht an den Schulen vor Ort.
Unverständlich ist für die Vertreter der Lebenshilfe, dass die sich seit Jahrzehnten bewährte Praxis des gemeinsamen Lernens aller Kinder in den hessischen Kindertageseinrichtungen, in den Grund- und weiterführenden Schulen nicht fortgesetzt wird. „In der Entwicklung von integrativen und inklusiven Kindertagesstätten ist Hessen bundesweit führend, in der Entwicklung von integrativen und inklusiven Schulangeboten treten wir seit Jahrzehnten auf der Stelle und gehören zu den Schlusslichtern in der Bundesrepublik“, so ein Teilnehmer der Versammlung.
In einem beeindruckenden Vortrag zeigten Frau Helmer-Leemhuis und Herr Schüller von der Sophie-Scholl-Schule in Gießen auf, dass es praxistaugliche Schul- und Unterrichtskonzepte für eine inklusive Schule für alle Kinder gibt.
In dieser Schule der Lebenshilfe Gießen werden zurzeit 370 Kinder, davon 100 Kinder mit Behinderung unterrichtet.
Die Mitglieder des Verbandes betonten in der nachfolgenden Diskussion, dass die drei privaten integrativen Schulen in der Trägerschaft der Lebenshilfen in Gießen, Wetzlar und der Wetterau Beispiele zur Umsetzung von integrativen und inklusiven pädagogischen Konzepten entwickeln können, jedoch in privaten Schulen auch finanzielle Barrieren bestehen.
Ein gemeinsamer Unterricht aller Kinder muss aus Sicht der Lebenshilfemitglieder an den staatlichen Schulen in Hessen ermöglicht werden. „An unseren Schulen müssen deshalb vielfältige Barrieren abgebaut werden. Diese Barrieren bestehen in Form von Treppen, in fehlender Ausstattung, an fehlenden Planstellen für Lehrer und weiteren Pädagogen und manchmal auch an der fehlenden Motivation und Einstellung“, so eine Vertreterin in der Versammlung. „Die Lehrer müssen die Möglichkeit haben, sich in Studium sowie Fort- und Weiterbildung auf die neuen Anforderungen des gemeinsamen Unterrichts vorbereiten zu können“, so eine weitere Teilnehmerin. „Die Aufgaben können nicht einseitig auf die Rücken der Lehrkräfte übertragen werden“.
Die Mitglieder der Lebenshilfe sehen das Kultusministerium, die Schulbehörden, die Schulträger und die Pädagogen und Pädagoginnen in den Schulen in der gemeinsamen Verantwortung, das uneingeschränkte Recht auf Teilhabe an einem gemeinsamen Unterricht für alle Kinder an den hessischen allgemeinbildenden Schulen zu ermöglichen.
Das Positionspapier kann unter info[at]lebenshilfe-hessen[dot]de angefordert werden.
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