Die Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 30 Stundenkilometer auf der Frankfurter Straße (K 822) in verschiedenen Streckenabschnitten beschäftigt die Gemeindekörperschaften der Gemeinde Kriftel schon seit vielen Jahren. „Tempo 30 war schon Inhalt von Anträgen verschiedener Fraktionen der Gemeindevertretung - in dieser Frage war sich die Gemeindevertretung stets einig. Jetzt konnte endlich auch auf dem letzten Teilstück der Frankfurter Straße – zwischen der Einmündung Rossertstraße und der Kreuzung Raiffeisenstraße/Sittigstraße/Frankfurter Straße – die Geschwindigkeit gesenkt werden“, freut sich Bürgermeister Christian Seitz, der am Mittwoch mit Ordnungsamtsleiter Volker Kaufmann und der zuständigen Mitarbeiterin Sonja Rühl die neuen Schilder begutachtete (Foto).
Hintergrund: Die Sicherheit der Fußgänger soll mit der Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht werden. Denn die K 822 als Kriftels Hauptverkehrsstraße wird von einer Vielzahl von Fahrzeugen befahren. Gleichzeitig werden die Gehwege entlang der Frankfurter Straße von vielen Kindern auf ihren Schulwegen zur Lindenschule (Grundschule) oder Weingartenschule (Gesamtschule), von Kitakindern mit Betreuungspersonen auf ihren Ausflügen und Erwachsenen, die die angrenzenden Geschäfte besuchen, genutzt. Auch mit dem Fahrrad sind hier viele Schülerinnen und Schüler unterwegs.
Tempo 30 wurde auf der Kreisstraße K822 Zug um Zug abschnittsweise eingeführt. Die
Geschwindigkeit war im Juli 2018 ab der Kreuzung „Kapellenstraße/Bleichstraße/Am Mühlbach“ bis zu der Einmündung des Brunnenweges in die „Kapellenstraße/L 3011-alt“ und im Dezember 2018 im Bereich der Kindertagesstätten St. Elisabeth und Obstgärtchen von 50 auf 30 Stundenkilometer reduziert worden.
„Da die Straße gerade verläuft, werden viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zum schnelleren Fahren verleitet“, sagt Volker Kaufmann. Bei verschiedenen Gesprächen und einem Ortstermin mit den Vertretern des Straßenverkehrsamtes des Main-Taunus-Kreises und des Regionalen Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Westhessen waren nun auch im letzten Streckenabschnitt keine Bedenken gegen eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 geltend gemacht worden. „Aufgrund der Änderung der gesetzlichen Vorschriften war es jetzt möglich geworden, eine kurze streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen zwei Tempo 30-Strecken anzuordnen“, erklärt Sonja Rühl.
Kommentare