Offenlegung einstimmig beschlossen Abstands- und Hygieneregeln: Gemeindevertretung hält Sitzung in der Kleinen Schwarzbachhalle ab

Die jüngste Sitzung der Gemeindevertretung fand in der Kleinen Schwarzbachhalle statt. Normalerweise wäre dieser Schauplatz überdimensioniert, während einer Pandemie hingegen ist die Weitläufigkeit notwendig, um die Abstandsregeln zuverlässig einhalten zu können.

Abstands- und Hygieneregeln: Gemeindevertretung hält Sitzung in der Kleinen Schwarzbachhalle ab

Vor fast genau 25 Jahren verlegte der Krifteler Gemeindevorstand eine Sitzung an einen ungewohnten Ort. Damals war eine Einladung des Landrats Jochen Riebel der Grund für den temporären Umzug: Dieser wurde Anfang 1990 in sein Amt eingeführt und bat die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet darum, doch einmal ihre Sitzungsarbeit in "sein Haus" - das Kreishaus in Hofheim - zu verlegen. Zum Zweck der "näheren Bekanntschaft", wie es damals hieß. Davon machte Kriftel als erste Gemeinde des Main-Taunus-Kreises Gebrauch.

Am vergangenen Donnerstag tagte ein anderes politisches Gremium der Gemeinde an einem ungewohnten Schauplatz: Bedingt durch die Corona-Pandemie ist der gewohnte Saal 1 des Rat- und Bürgerhauses momentan keine geeignete Räumlichkeit zum Abhalten einer Sitzung. Aus diesem Grund fand die außerplanmäßige Sitzung der Gemeindevertretung in der Kleinen Schwarzbachhalle statt. Die Größe der Halle ermöglicht es, dass die Stadtverordneten, eingeladene Gäste, Zuschauer und die Presse allesamt in einem ausreichenden Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern Platz nehmen können.

Desinfektionsmittel und Absperrband

Das Hygienekonzept der Sitzung war ausgefeilt, die Maßnahmen umfangreich. Zwei getrennte Eingänge führten in die Halle: Einer war für die Kommunalpolitiker reserviert, während Zuschauer, Gäste und Pressevertreter durch den anderen in die Kleine Schwarzbachhalle gelangten. Vor dem Eingang waren Spender mit Desinfektionsmittel aufgebaut und es wurde auf einer Liste dokumentiert, wer der Sitzung beiwohnte - zur späteren Nachverfolgbarkeit im Falle eines bestätigten Coronafalls in naher Zukunft.

Im Halleninneren fiel direkt ein rot-weißes Absperrband auf: Dieses trennte den vorderen Bereich der Halle mit Tischen für die Gemeindevertreter und die Presse ab, während Gäste und Zuschauer hinter dem Band Platz nehmen und dort auch dauerhaft verharren mussten. Das Tragen einer Maske war Pflicht, während man sich in der Halle bewegte oder in ein Mikrofon sprach. Am eigenen Sitzplatz angekommen, durfte man sich der Maske entledigen, wovon aber nicht jeder Gebrauch machte. Die großen Fenster der Halle waren auf Kippstellung, so dass für eine angemessene Durchlüftung gesorgt war.

Als eingeladene Sachverständige wohnten Patrick März (Geschäftsführer der Projektgesellschaft Horn), Dipl.-Ing. Olaf Bäumer vom Stadt.Quartier Wiesbaden und Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch vom TÜV der Sitzung bei. Zudem hatte sich ganz aktuell noch ergeben, dass auch der Geschäftsführer Reinhold Christmann der Projektgesellschaft Horn in die Kleine Schwarzbachhalle gekommen war.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Bodo Knopf, erläuterte den weiteren Ablauf der Sitzung. Zunächst hielt der Erste Beigeordnete Franz Jirasek ein themenbezogenes Statement. Danach hatten die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter das Recht, Fragen an die Sachverständigen direkt zu richten. Sollte nach Beantwortung aller Fragen Erörterungsbedarf in den Fraktionen bestehen, würde Knopf die Sitzung für bis zu 15 Minuten unterbrechen. Die Fraktionen könnten sich dann im Bereich der Garderobe, im Saal oder der im Keller befindlichen Umkleide beraten. Nach der Sitzungsunterbrechung würde es dann in der bekannten Art und Weise weitergehen. Um es vorweg zu nehmen: Von dieser Möglichkeit machte keine Fraktion Gebrauch.

Umfangreiche Unterlagen

Franz Jirasek stellte fest, dass die betreffende Drucksache den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern bereits seit Anfang April vorliegt. Die Gesamtmenge an Unterlagen sei hierbei außergewöhnlich groß: Die Drucksache selbst hat alleine 16 Anlagen, hinzu kommt der Durchführungsvertrag mit weiteren acht Anlagen. "Das ist schon einiges an Papier, das es hier zu bewältigen gibt", so Jirasek.

Für die Öffentlichkeit sind diese Drucksachen auch im Ratsinformationssystem auf

www.kriftel.de

abzurufen.

Gegenstand der Drucksache waren die Kenntnisnahme und die Entscheidung darüber. Die Ergebnisse der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange liegen vor. "Insgesamt haben wir 45 Stellen angeschrieben, das erfolgte mit Schreiben vom 2. September 2019. 23 Stellen haben nicht geantwortet. 22 Stellungnahmen sind eingegangen, davon zwölf ohne Hinweise und Anregungen, zehn mit Hinweisen und Anregungen, die wir auch im weiteren Verfahren mit aufgenommen und berücksichtigt haben", bilanzierte der Erste Beigeordnete.

Zudem schlägt der Gemeindevorstand vor, die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bezüglich des Bebauungsplans, aber auch den Vorhaben- und Erschließungsplan ebenfalls öffentlich mit auszulegen und letztendlich den Durchführungsvertrag. Darüber gelte es im Rahmen dieser Sitzung der Gemeindevertretung abzustimmen.

Eine spezielle Art von Bebauungsplan

Für fast alle Mitglieder der Gremien sei ein vorhabenbezogener Bebauungsplan noch ein relativ neues Instrument, mit dem man noch nicht so gut vertraut sei, stellte Jirasek fest und ließ einige wichtige Erläuterungen folgen: Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist eine Sonderform eines Bebauungsplanes. Diese findet dann Anwendung, wenn ein exakt geplantes Bauprojekt von einem Bauträger oder Investor in die Tat umgesetzt werden soll. Er besteht immer aus drei Komponenten: Dem Bebauungsplan, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und dem Durchführungsvertrag.

Der VEP selbst wird zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abgestimmt. Der Bebauungsplan ist dann später auch die Grundlage für die Baugenehmigung. Alles, was im Bebauungsplan und im VEP nicht abgebildet wird, wird dann nochmal in einem Durchführungsvertrag geregelt, zum Beispiel der zeitliche Ablauf des Vorhabens oder Detailfragen wie die Gestaltung des Gebäudes. Alle diese drei Komponenten müssen vorhanden sein. Fehlt eines, wäre der Bebauungsplan unwirksam.

Die Rechtsgrundlage bildet das Baugesetzbuch, im vorliegenden Fall der §12. Dieser regele auch, dass zum Beispiel der Vorhabenträger die Kosten für Planung und Erschließung zu tragen habe, und er muss dann auch die geplanten Maßnahmen innerhalb der dort geregelten Frist durchführen.

Jirasek schickte vorweg, dass die Verhandlungen und Gespräche mit der Geschäftsführung der Projektgesellschaft Horn "sicherlich nicht einfach" waren. Sie waren Jirasek zufolge zwar hart, jedoch immer fair: "Ich glaube, man kann heute, auch wenn man das Ergebnis sieht, sagen: Das ist abgewogen; ich glaube, jeder findet sich wieder und kann mit dem Vorschlag, der heute zur Entscheidung ansteht, leben."

Als sich der Verkauf des ROWG-Grundstücks abzeichnete, hat die Gemeinde einen Aufstellungsbeschluss gefasst. "Den haben wir dann so lange ruhen lassen, bis wir wussten, was tatsächlich mit dem Grundstück passiert", so Jirasek. "Als dieses Grundstück dann verkauft wurde, haben wir mit dem Käufer, der Projektgesellschaft Horn, Kontakt aufgenommen und versucht, das Bestmögliche daraus zu machen." Nun könne man, so Jirasek, "eine Lösung präsentieren, die natürlich auch in unserem Interesse liegt."

Ziel der Gemeinde sei es, Wohnraum zu schaffen. Man habe hier den Vorteil, dass es sich um eine Innenentwicklung handelt. Und ein solches Projekt in direkter Nachbarschaft zu einem S-Bahnhof umzusetzen biete sich einfach an.

Die Fläche wurde zuvor zwar gewerblich genutzt, im direkten Umfeld befindet sich jedoch überwiegend Wohnbebauung. Deshalb entspricht dieses Projekt letztendlich auch dem, was "wir uns an dieser Stelle so vorstellen", stellte Franz Jirasek fest.

Parkplätze und zentrale Lage

Die Stellplätze werden unterirdisch untergebracht. Innerhalb des Hauses gelangt man direkt mit dem Fahrstuhl barrierefrei von der Wohnung in die Tiefgarage und zurück.

"Als Schlüssel gilt auch hier, was den ruhenden Verkehr betrifft, die Stellplatzsatzung der Gemeinde Kriftel", erläuterte der Erste Beigeordnete. Dementsprechend werden in der Tiefgarage pro Wohnung 1,5 Stellplätze nachgewiesen.

Ebenfalls wichtig sei es der Gemeinde Kriftel auch gewesen, dass der neue Wohnraum insbesondere auch für Familien und Senioren konzipiert ist. Etwa 65 bis 70 Wohneinheiten sollen auf dem Grundstück entstehen. Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 60 und 120 Quadratmetern. Die gesamte dort enstehende Wohnfläche beträgt etwa 6.040 Quadratmeter. Jirasek bezeichnet die Wohnlage als sehr attraktiv dank des nahegelegenen Bahnhofs und der schnellen Zu-Fuß-Erreichbarkeit des Ortszentrums.

Sieben öffentliche Pkw-Stellplätze sollen entstehen, als Längsparker in der Bahnhofstraße. Mitverhandelt habe man zudem, dass eine Ladesäule mit zwei Anschlüssen installiert wird, um der E-Mobilität Rechnung zu tragen.

Vorgesehen ist zudem, dass ein Quartierkraftwerk der Süwag entsteht. Umgesetzt wurde ebenfalls ein öffentliches Wegerecht. "Es war uns wichtig, dass dort kein abgeschlossener Bereich entsteht, sondern dass man eben auch durch diese Gebiet gehen kann", betonte Jirasek.

Auf den Dächern und in Teilbereichen wird eine Photovoltaikanlage untergebracht, zudem wird es auf Teilflächen der Dächer eine Dachbegrünung geben.

Der Erste Beigeordnete verkündete einen weiteren Verhandlungserfolg: "Wir konnten umsetzen, dass dort ein öffentlicher Spielplatz entsteht." Dieser wird sowohl den Bewohnern des Gebietes zur Verfügung stehen, ist aber auch öffentlich zugänglich. "Dafür wurden der Gemeinde kostenfrei 360 Quadratmeter abgetreten", berichtete Jirasek. Diese Fläche habe einen Wert von über 300.000 Euro.

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Vorhabenträger zu übernehmen, das gleiche gilt für alle Gutachten, die diesem Zusammenhang zu erstellen waren.

Der "dickste Brocken" der Verhandlungen war Jirasek zufolge der Folgekostenbeitrag. Man einigte sich auf 825.000 Euro. Diese erhält die Gemeinde, sobald das Baurecht vorliegt.

Franz Jirasek zeigte sich zufrieden: "Alles in allem können wir, auch als Gemeinde, sagen, dass wir hier auch einen guten Verhandlungserfolg vorlegen können."

Erinnerung an die ROWG

Man überlegt auch, wie ein Hinweis auf den historischen Standort ROWG auf dem Gelände erfolgen kann. Man denkt hierbei an eine Gedenktafel, womöglich in Zusammenarbeit mit dem Gemeindearchivar Krementz, der erst kürzlich in der Vitrine im Rat- und Bürgerhaus etwas zum Thema ausgestellt hatte.

Gemeinsam mit der Projektgesellschaft Horn will man auch die drängenden Verkehrsfragen rund um die Bebauung angehen. Zum einen während der Bauzeit: Allein schon angesichts des Aushebens der Grube für die Tiefgarage wird es zu einer stattlichen Anzahl an notwendigen LKW-Fahrten kommen. Jirasek ist zuversichtlich, dass man das gut organisiert bekommen wird, schließlich sei das zuletzt auch in der Staufenstraße gut gelungen, als der Kreis die gesamte Erweiterung der Lindenschule über diese Straße abwickelte. Zu gewissen Einschränkungen werde es zweifellos kommen, an Lösungen arbeite man bereits.

Die Gemeinde hat für die Zeit der Bauarbeiten ihr Grundstück am Platz von Airaines zur Verfügung gestellt, die Fläche kann von den Handwerkern und Bauarbeitern genutzt werden. Damit will man den Parkdruck rund um die Baustelle während der Bauphase etwas lindern.

Für die Bürgerinnen und Bürger, für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange besteht nach dem Beschluss zur Offenlage die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen vorzubringen. Diese werden aufgelistet und abgearbeitet. Es wird dann ein Vorschlag erarbeitet: "Wie gehen wir damit um?" Letztendlich entscheidet dann die Gemeindevertretung über die dort vorgebrachten Anregungen und Hinweise.

Sobald dieser sogenannte Satzungsbeschluss gefasst ist, hat der Vorhabenträger auch das Baurecht. Er kann dann seinen Bauantrag einreichen, und sobald die Baugenehmigung vorliegt, kann schließlich gebaut werden.

Einigkeit in den Fraktionen

Alexander Feist (CDU) verwies auf den akuten Mangel an Wohnraum in der Region und begrüßt angesichts der geringen Anzahl an Freiflächen in Kriftel im Vergleich zu den Nachbarkommunen, dass nun auf dem ehemaligen ROWG-Gelände innerstädtisch zahlreiche neue Wohnungen entstehen. Die Nähe zum Bahnhof lade dazu ein, modernes Arbeiten zu ermöglichen. Und Feist denkt bereits etwas weiter: Sollte es endgültig zu einem größeren Bahnhofsplatz Süd mit Busanbindung kommen, würde dies die Attraktivität dieses neuen Quartiers noch einmal steigern.

Auch seitens der SPD fand die Beschlussvorlage Zustimmung. Gerhard Mantel zufolge hat die SPD-Fraktion zu den baulichen Themen keine Bedenken, bezüglich des Verkehrs wünscht man sich jedoch eine Prüfung, ob zur Bauzeit noch bessere Lösungen möglich sind. Mit einer grundlegenden Verkehrsverschärfung nach dem Bezug der 65 bis 70 neuen Wohnungen rechne man nicht, jedoch sehr wohl mit einer enormen Verschärfung der Parksituation. Der vorgelegte städtebauliche Durchführungsvertrag entspricht den Vorstellungen der Sozialdemokraten, die Fraktion stimmt daher der Drucksache zu.

Für Bündnis90/Die Grünen ergriff Gemeindevertreter Christof Morawietz das Wort. Seine Fraktion begrüße insbesondere die energetischen Aspekte des Bebauungsplans und die Tatsache, dass auch klimafreundliche Aspekte Berücksichtigung finden. Als diskutabel erachte man das Projekt unter sozialen Gesichtspunkten hinsichtlich der aufgerufenen Preise, gleichzeitig lobte man jedoch die "wirklich von oben bis unten gegebene" Barrierefreiheit. Morawietz stimmte Gerhard Mantel bezüglich dessen Bedenken zu: Die Verkehrssituation insbesondere während der Bauzeit sollte man nochmal genauer beleuchten, und zudem sieht er auch die Belastung für die Bahnhofstraße nach der Bauphase nicht ganz so entspannt. Generell begrüßt die Fraktion der Grünen jedoch das gesamte Vorhaben und stimmt der Drucksache deshalb zu.

Florian Conrad (FDP) verkündete direkt, das auch seine Fraktion der Vorlage zustimmen wird. Man sieht das Bauprojekt gerade in Zeiten von Corona als wichtiges Signal dafür, dass es wieder auf- und vorwärts geht. Zwei Anregungen hatte Conrad noch parat: Zum einen brachte er die Idee ins Spiel, die Erinnerung an die ROWG über einen entsprechenden Straßennamen aufrecht zu erhalten. Zum anderen hält er es zumindest für überprüfenswert, ob man während der Bauphase die LKW nicht über die Bahnhofstraße, sondern über den Bahnübergang Paul-Duden-Straße und dann über das Gewerbegebiet aus Kriftel heraus leiten könnte.

Die fraktionsübergreifende Einigkeit hätte kaum größer sein können, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen wurde die Drucksache schließlich verabschiedet.

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