Das Radfahren im Freizeitpark ist verboten!

Mehr Sicherheit für alle - Gemeinde bittet um Beachtung

Hilfspolizist Stefan Lörsch neben einem blauen Gehweg-Schild am Eingang zum Freizeitpark (Höhe Parkbad). Das Schild besagt: „Der Weg darf nur als Gehweg von Fußgängern genutzt werden. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist der Weg verboten.“ Fahrradfahrer/innen müssen absteigen und ihr Rad schieben.

Der Frühling ist da, die Sonne scheint und viele Menschen möchten sich wieder im Freien aufhalten und bewegen. Der Krifteler Freizeitpark bietet da gute Möglichkeiten. Aber das Vergnügen wird getrübt: „Unsere Hilfspolizisten haben bei ihren Kontrollrunden durch den Park festgestellt, dass immer mehr Kinder und Jugendliche, aber auch Bürgerinnen und Bürger jeden Alters mit dem Rad durch den Park fahren, obwohl das Fahrradfahren seit Jahren im Park verboten ist“, berichtet der Erste Beigeordnete Franz Jirasek. „Sie zeigen sich zudem uneinsichtig, wenn sie darauf angesprochen werden.“ Grund sei wahrscheinlich Unwissenheit. Denn blaue Gehweg-Schilder an den Zugängen zum Park machen deutlich auf das Verbot aufmerksam.

„Wir möchten daher noch einmal dringend an das Radfahrverbot erinnern“, so der Erste Beigeordnete. Dieses wurde mit gutem Grund eingeführt: Denn da sich im Park auch kleine Kinder und ältere Menschen bewegen, die schlecht ausweichen können, Wege durch Spielflächen führen und sich gerade auch am Kiosk oft mehrere Menschen aufhalten, sei Rücksichtnahme hier besonders wichtig, um die Sicherheit aller Erholungsuchenden zu garantieren. Das Problem werde durch die immer beliebter werdenden E-Bikes noch verschärft, mit denen die Fahrer oft deutlich schneller unterwegs sind.

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