In der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung standen Fragen zur Finanzierung des ambitionierten Wohnprojekts an der Raiffeisenstraße auf der Tagesordnung. Der Gemeindevorstand wies in einer entsprechenden Vorlage darauf hin, dass der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Kriftel mbH (Gewobau) öffentliche Mittel des Bundes und des Landes in Höhe von insgesamt 10.134.990 Euro in Form von Zuschüssen und zinslosen Baudarlehen zur teilweisen Finanzierung der Wohnanlage bewilligt worden sind.
Der Teilbetrag der öffentlichen Fördermittel in Höhe von 6.825.180 Euro wird erst nach Fertigstellung und Vermietung der Wohnungen ausgezahlt - dieser Umstand macht es notwendig, dass die Abschlagszahlungen an das Generalunternehmen zum Ende der Bautätigkeit zwischenfinanziert werden müssen. Entsprechende liquide Mittel sind bei der Gemeindekasse Kriftel vorhanden, damit der Gewobau als gemeindeeigene Wohnungsbaugesellschaft innere Darlehen zur Zwischenfinanzierung der Baumaßnahme gewährt werden können, heißt es in der Vorlage weiter. Die Rahmenbedingungen für die Gewährung von solchen inneren Darlehen wurden mit der Revision des Main-Taunus-Kreises abgestimmt; die Revision hat der Darlehensgewährung zugestimmt, sofern die Gemeindekasse über entsprechende flüssige Mittel verfügt und die Verzinsung der inneren Darlehen an die Gewobau "analog der kommunalen Geldanlagen bei Banken erfolgt".
Deshalb bat der Gemeindevorstand um die Zustimmung der Gemeindevertretung, dass "innere Darlehen bis zu einer Summe von insgesamt 5.000.000 Euro als kurzfristige Liquiditätshilfen zur Deckung der Baukosten für das Projekt Raiffeisenstraße 2a bis 2d an die Gewobau ausgezahlt werden und eine marktübliche Verzinsung erfolgt." Ebenso sollte beschlossen werden, dass der Gewobau ein jährlicher Zinszuschuss von 10.000 Euro zur teilweisen Deckung des Kapitaldienstes nach Bezug der Wohnungen gewährt wird und dieser Zuschuss erstmals im Haushaltsjahr 2024 ausgezahlt werden soll.
Zusätzliches zinsloses Landesbaudarlehen im Blick
In seiner Vorlage erläutert der Gemeindevorstand, dass Gewobau beauftragt ist den sozialen und öffentlichen Wohnungsbau nach Weisung der Vertretungsorgane der Gemeinde zu betreiben. Dafür hat die Gemeindevertretung am 18. Mai 2017 einen Betrauungsakt zur Übertragung von öffentlichen Dienstleistungen für das Gemeinwohl auf die Gewobau beschlossen. Dieser Betrauungsakt wurde am 30. Mai 2017 erlassen, die Betrauungsdauer wurde auf 20 Jahre festgesetzt.
Das Bauvorhaben diene dazu, jene Haushalte zu unterstützen, die sich "am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können". Deshalb werden dort Wohnungen in unterschiedlichen Größenordnungen von Apartments mit 44,69 Quadratmetern bis hin zu Fünf-Zimmer-Wohnungen mit 99,86 Quadratmetern errichtet. Außerdem sind 18 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 1.364,13 Quadratmetern für Haushalte mit mittlerem Einkommen vorgesehen. Die Mieten für Haushalte mit geringem Einkommen werden mit 7,80 Euro monatlich pro Quadratmeter und für Haushalte mit mittleren Einkommen mit 9 Euro pro Monat festgesetzt.
Dem Zuwendungsbescheid der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) vom 15. September 2022 zufolge ist ein jährlicher Zinszuschuss von 10.000 Euro seitens der Gemeinde Kriftel eine verbindliche Bedingung für die Auszahlung der öffentlichen Mittel. Andernfalls wäre die Landesförderung in Höhe von 8.874.990 Euro nur gewährt worden, sofern sich die Gemeinde mit mindestens 10.000 Euro pro Wohnung an der Finanzierung beteiligt hätte, also mit 480.000 Euro insgesamt für 48 Wohnungen. Die Schlussrate der Landesförderung in Höhe von 5.565.180 Euro wird erst nach Zusage der Gemeinde über die Zahlung des jährlichen Zinszuschusses von 10.000 Euro, der Fertigstellung der Baumaßnahme und der Vermietung der Wohnungen ausgezahlt. Die Auszahlung des Zinszuschusses müsse erstmals im Haushaltsjahr 2024 an die Gewobau erfolgen, so die weitere Erläuterung in der Vorlage.
Die Projektkosten für die Baumaßnahme inklusive Neben- und Finanzierungskosten während der Bauphase wurden aktuell ohne Grunderwerb mit 17.166.830 Euro fortgeschrieben. Der ermittelte Überschuss von 31.390 Euro sei der Vorlage zufolge zur "Abdeckung der Kosten für die Bauunterhaltung und der sonstigen nicht umlagefähigen Betriebskosten der Wohnanlage Raiffeisenstraße 2a bis 2d zwingend notwendig."
Die Geschäftsführung der Gewobau bemühe sich darum, das zuständige Ministerium für Wohnungsbau und das Hessische Ministerium der Finanzen davon zu überzeugen, dass es sich bei der Baumaßnahme um ein "Modellprojekt nach den Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung" handelt. Sind die Bemühungen der Gewobau von Erfolg gekrönt, würde sich der jährliche Überschuss von 31.390 Euro um circa 7.200 Euro auf 38.590 Euro erhöhen, weil dann ein zusätzliches zinsloses Landesbaudarlehen von 180.550 Euro gewährt werde würde. "Das kalkulierte und noch zu vereinbarende Bankdarlehen von 500.000 Euro (kalkulierter Zinssatz mit 4 Prozent) kann auf 320.000 Euro reduziert werden, wenn der Modellcharakter des Bauvorhabens von den zuständigen Ministerien anerkannt wird", so die weiteren Erläuterungen.
In der kommenden Woche wird eine Führung durch das Bauvorhaben für die Presse angeboten. Hierbei werden auch Einblicke in die dortigen neuen Wohnungen gewährt. Die Krifteler Nachrichten werden in ihrer nächsten Ausgabe ausführlich darüber berichten.
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