Neue Corona-Regelungen seit Mittwoch

Bürgerservice: Bürgermeister Seitz bittet darum, sich nur in dringenden Fällen Termine geben zu lassen

Bürgerservice: Bürgermeister Seitz bittet darum, sich nur in dringenden Fällen Termine geben zu lassen

„Wir müssen den Alltag jetzt konsequent herunterfahren, damit die Infektionszahlen wieder sinken“, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier am Montag im Nachgang zur Bund-Länder-Schalte. Das hessische Kabinett hat die Maßnahmen für einen konsequenten Lockdown ab Mittwoch, den 16. Dezember, auch für Hessen beschlossen. Die Maßnahmen des „Lockdowns light“ hatten nicht ausgereicht, um die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland zu senken. Vielmehr sind diese weiter extrem gestiegen und die Zahl der Todesfälle nimmt weiter zu. Das Ziel: die Gesundheitssysteme funktionsfähig zu halten.

„Wir haben uns dazu entschlossen, den Bürgerservice offen zu halten, aber weiterhin gilt: Zutritt nur mit Termin“, betont Kriftels Bürgermeister Christian Seitz. Er bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich zunächst für die Zeit des Lockdowns (bis zum 10. Januar) jedoch nur in „absolut dringenden Fällen“ an die Mitarbeiter des Bürgerservice zu wenden. Auch die einzelnen Abteilungen der Verwaltung sind durchgehend erreichbar. „Viele Mitarbeiter sind im Homeoffice oder haben Urlaub genommen. In jeder Abteilung ist aber für eine Notbesetzung gesorgt“, ergänzt der Erste Beigeordnete Franz Jirasek.

Beide weisen darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten untersagt und der Verkauf von Feuerwerk und Pyrotechnik in diesem Jahr bundesweit verboten ist. Die derzeit gültigen, strengen Kontaktbeschränkungen gelten - nach kurzer Lockerung über Weihnachten - auch an Silvester.

Die Regelungen im Einzelnen

Was die

Kontaktbeschränkungen

betrifft, werden die bisherigen Beschränkungen fortgeführt: Private Treffen dürfen weiterhin nur mit zwei Haushalten, höchstens jedoch mit fünf Personen stattfinden. Kinder bis 14 Jahren bleiben hiervon ausgenommen.

Der

Einzelhandel

wird weitgehend geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kioske und Tiermärkte können weiter öffnen. „So haben auch Floristen in Kriftel und Schreibwaren Maurer weiter geöffnet“, teilt der Erste Beigeordnete mit. Der Baumarkt Toom habe zwar für Privatkunden geschlossen, Mitarbeiter von Fachbetrieben haben aber weiterhin Zugang. Auch Weihnachtsbäume können auf dem Parkplatz vor dem Baumarkt, außerdem beim Gartencenter Tropica und bei Fiorissimo an den Krifteler Märkten gekauft werden.

Die Ausgabe bestellter Ware in den Geschäften ist zulässig. Ob hier Krifteler Geschäfte mitmachen, müsse von den Kunden im Einzelfall nachgefragt oder übers Internet recherchiert werden.

Schülerinnen und Schüler

sollen, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. In den Schulen kann Fernunterricht angeboten werden. Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.


Restaurants

bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause (nicht vor Ort!) bleibt weiter möglich. In der Öffentlichkeit darf ganztägig

kein Alkohol

mehr getrunken werden.

Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege

wie Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen werden geschlossen. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.

Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe

wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.


Gottesdienste

sollten nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden, das sind Tragen der Maske, 1,50 Meter Abstand und der Verzicht auf gemeinsames Singen. Über die

Weihnachtstage

können – über die bestehenden Kontaktbeschränkungen hinaus - Treffen im engsten Familienkreis mit vier weiteren Personen jenseits des eigenen Hausstands stattfinden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Zum engsten Familienkreis zählen insbesondere Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Lebenspartner.

In

Alten- und Pflegeheimen

sind von den Beschäftigten und von Besucherinnen und Besuchern zu jeder Zeit FFP2- oder KN95-Masken zu tragen. Bewohnerinnen und Bewohner dürfen zweimal pro Woche von bis zu zwei Personen besucht werden. Das Personal muss regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, auf Corona getestet werden.

Kinderspielplätze

bleiben geöffnet.

Ab einer Inzidenz von 200 müssen die Gebietskörperschaften härtere Maßnahmen wie nächtliche Ausgangssperren ergreifen.

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