"Trauerhalle geschlossen" Was die Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie für Trauerfeiern im MTK bedeutet

Die Trauerhalle auf dem Krifteler Friedhof.

Was die Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie für Trauerfeiern im MTK bedeutet

Wer in diesen besonderen Zeiten einen Friedhof betritt und dabei einen Blick auf die dortige Trauerhalle wirft, wird überall das Gleiche erkennen: Die Gebäude sind derzeit geschlossen. Plakative Warnhinweise geben Aufschluss auf den naheliegenden Grund - es geht natürlich auch hier um die Maßnahmen, die zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen worden sind.

Die Grundlage hierfür ist die "Dritte Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus" vom 14. März 2020. Demnach ist der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolute Minimum zu reduzieren und Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Ebenso ist stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Für diese beiden Regeln können die zuständigen Behörden Ausnahmen für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen zulassen.

Regelungen in Kriftel

In Kriftel finden derzeit alle Trauerfeiern im Freien direkt an der Grabstätte statt. Bestattungstermine werden nicht mehr veröffentlicht, um den Kreis der Trauernden möglichst gering zu halten. Außerdem ist der Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Trauerfeiern auf den engsten Familienkreis zu beschränken und so klein wie möglich zu halten. Die Trauerfeiern sollen in Zeiten der Corona-Krise möglichst kurz ausfallen, auf längere Trauerreden und Musik soll verzichtet werden. Natürlich ist dieser Mangel an einem feierlichen, würdigen Rahmen potenziell eine große zusätzliche Belastung für die Trauernden. Man ist in der Art und Weise, wie man Abschied nehmen will, derzeit deutlich weniger frei als sonst.

Auch auf das persönliche Kondolieren soll verzichtet werden. Die Trauergäste sollen in Kriftel mindestens einen Abstand von zwei Metern untereinander einhalten.

Und auch an die potenzielle Gefahr eines gegenseitigen Ansteckens im Rahmen der Trauerfeier muss organisatorisch gedacht werden: Alle Trauergäste werden gebeten, ihre Kontaktdaten in eine vom Bestatter ausgelegte Liste einzutragen. Damit will man sicherstellen, dass alle Trauergäste im Falle einer möglicherweise auftretenden Infektion schnell informiert werden können.

Auch das Krifteler Bestattungsinstitut Josef Christ & Sohn weist auf seiner Homepage auf diese neuen Regeln und Gegebenheiten hin. Als Alternative zum gewohnten persönlichen Kondolieren mit Händedruck oder Umarmung empfehlen Stefan Christ und sein Team ein Zeigen der Anteilnahme mit Blicken, Gesten oder Worten. Die Liste zum Verfolgen einer etwaigen Infektionskiste füllt entweder der Bestatter selbst aus, oder die Trauergäste werden gebeten, eigenes Schreibmaterial zu verwenden. Nur auf Nachfrage oder im Falle einer Infektion werden diese Listen an das Gesundheitsamt weitergeleitet.

Die Nutzung eines eigenen Schreibwerkzeugs wird auch für den persönlichen Eintrag im Kondolenzbuch empfohlen.

Nur noch im engsten Familienkreis

In Hattersheim sind die Trauerhallen seit dem 18. März geschlossen. "Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Coronavirus einzugrenzen bzw. die Ausbreitung zu verlangsamen. Ich bitte Sie um Verständnis und um Unterstützung", so wird der Hattersheimer Bürgermeister Klaus Schindling auf dem Aushang an der Glastür zur Okrifteler Trauerhalle zitiert.

Ein weiteres Schreiben vom 24. März weist auf zusätzliche Regelungen hin: Auch hier sind Trauerfeiern derzeit nur noch im engsten Familienkreis mit maximal zehn Personen erlaubt, exklusive Pfarrer beziehungsweise Pfarrerin und Friedhofsbediensteten. Dabei ist stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen einzuhalten.

Bitte um Verständnis

Auch in Flörsheim stehen seit dem 23. März die Trauerhallen für Beerdigungen nicht mehr zur Verfügung. Die Pfarreien haben sich aufgrund der Coronavirus-Pandemie dagegen ausgesprochen, weiterhin Beerdigungen in derartigen Räumlichkeiten abzuhalten. "Sollten sich für eine Bestattung freie Redner angekündigt haben, stehen die Trauerhallen vorerst auch nicht mehr zur Verfügung", so die Friedhofsverwaltung.

Die Teilnehmerzahl für Beerdigungen ist in Flörsheim auf zehn Personen begrenzt. Damit folgt man der allgemeinen Vorgabe des Landes Hessen. Und auch hier besteht man zum Eigenschutz auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Die Friedhofsverwaltung hofft auf das Verständnis der Bevölkerung für diese Schutzmaßnahmen - und das Wichtigste: "Bleiben Sie gesund!"

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