Drei Baugrundstücke als Nebeneffekt

Planungsbüro präsentierte Bau- und Umweltausschuss Vorschlag für Areal-Neuordnung östlich des Wingertspfades

BISCHOFSHEIM (gus) – Mit dem Wingertspfad hat Bischofsheim die so ziemlich letzte Gelegenheit gut genutzt, noch einmal ein Neubaugebiet im größeren Stil zu entwickeln und dabei offenbar ein richtig gutes Angebot an potenzielle Neubürger gemacht – und an solche Bischofsheimer, die sich den Traum vom eigenen, modernen Haus erfüllen wollten.

Die Bauplätze sind fast alle weg, was noch brach liegt, tut dies wegen eines für die Vermarktung ungünstigen Zuschnitts der Grundstücke am Südrand des Wingertspfad-Gebietes zur Darmstädter Straße hin. Und nun sucht die Gemeinde einen Weg, das Areal im westlichen Ende des Baugebietes und die drum herum liegenden Kleingärten durch eine Erweiterung des Bebauungsplans „Wingertspfad III“ so zu ordnen, dass nicht nur noch ein paar zusätzliche Baugrundstücke herausspringen, sondern auch ein rechtliches Problem mit den Gartenparzellen gelöst wird.
Nicht anders als bei den Kleingärten im Mainvorland ist der Baubestand in diesen Parzellen nämlich eher auf traditionellem Wege als den Regeln entsprechend, sprich, schlicht illegal entstanden. In einer Zeit, als Gemeindeverwaltungen aus heute unerfindlichen Gründen wegschauten, wenn Bürger es mit den Vorschriften nicht so genau nahmen.
Wie im politisch als auch baurechtlich etwas komplizierteren Fall der Mainvorland-Kolonie, bemüht sich die Gemeinde nun, den Bestand durch eine Schwamm-drüber-Geste zu legalisieren und, wenn auch nicht ohne Eingriffe in den Bestand, um zu einer Neuordnung zu kommen. Der Bauausschuss der Gemeindevertretung betrachtete sich nun einen ersten Planentwurf des Darmstädter Planungsbüros Eichler + Schauss, das schon das Wingertspfadgebiet entwickelt hatte. Dieser stellt drei weitere Baugrundstücke an einer Verlängerung des Sträßchens „Im Espital“ in Aussicht.
Der Entwurf soll nun zumindest eine Grundlage der weiteren Überlegungen werden, der Ausschuss stimmte dem Plankonzept zu. Christian Eichler hatte allerdings einige Schwierigkeiten den Fraktionen klarzumachen, was an der Stelle geht und was nicht, nachdem inzwischen die Siedlungsbeschränkung für Bischofsheim greift. Neue Baugebiete werden deshalb bei den Planungsbehörden nur sehr schwer durchzusetzen sein. „Es ist nicht mehr möglich als eine Maßnahme, die ein bestehendes Baugebiet abrundet“, erläuterte er. Das könne man den Behörden bei nur drei Grundstücken gerade noch schlüssig so verkaufen. Der Regelungsbedarf in dem Gebiet durch die benachbarten Kleingärten bietet also eher einen willkommenen Anlass, um Flächen neu zu ordnen, die drei Baugrundstücke sind nach außen ein netter Nebeneffekt.
Deshalb entfällt auch ein auf den ersten Blick nahe liegender Vorschlag, wie der von Prof. Wolfgang Schreiber (FWG), nicht nur am Ende des Sträßchens „Im Espital“, sondern auch auf Höhe der weiter nördlichen, parallelen Wege „Im Pfeifergrund“ und „Am Kirschbaum“ weitere Baugrundstücke festzuschreiben. Macht neun statt drei weitere Grundstücke im Wingertspfad. Geht aber nicht durch, verdeutlichte Eichler.
Das Gebiet für die Kleingärten könnte nördlich des jetzigen Bestandes, der nördlich der Darmstädter Straße beginnt, bis über die Höhe der Straße „Espital“ hinausgeführt werden. Angesichts der Leerstände an Kleingärten im Mainvorland bezweifelte Wolfgang Bleith (GALB), dass es unter den Bischofsheimern Bedarf für weitere Gärten geben könnte. Allerdings gibt es wohl einen Trend, solche Kleinode zu schätzen, aber etwas anders zu nutzen als früher. „Kleingärten sind heut eher Partyzone“, weiß Eichler.
Akzeptiert hat der Ausschuss das Angebot der WEP Projekt GmbH, die Kosten-Nutzen-Analyse zu den Umgestaltungsplanungen im Bürgerhausgelände und auf dem Areal der ehemaligen Theodor- Heuss-Schule zu erstellen. Nur wenn dieses Gutachten die Einschätzung des Rathauses bestätigt, dass ein Neubau des Bürgerhauses auf der nördlichen Hälfte des Sportplatzes Im Attich sowie die Vermarktung des jetzigen Bürgerhaus-Grundstückes günstiger kommt als die Sanierung des Bürgerhauses samt Ratsstube, werden die Pläne von Bürgermeisterin Ulrike Steinbach (SPD) zum Zuge kommen. 
Holger Koppe, Geschäftsführer der WEP-Gruppe (Leipzig/Frankfurt) kabbelte sich mit Schneider um die Konditionen der Auftragshonorierung. Denn was immer bei dem Gutachten herauskommt: Rund 67.000 Euro kostet der Anstoß der Neuordnung von vorneherein schon einmal durch die Dienstleistung des Büros, das dabei ein Architekturbüro einsetzen will.
Für dieses Geld hätte Schreiber die Ergebnisse dann aber auch gerne zuverlässig präsentiert. Doch Koppe kann nicht garantieren, dass dieses Budget ausreichen wird, weil der Arbeitsaufwand besonders auch seines Auftragnehmers noch gar nicht konkret absehbar ist. Koppe weigerte sich zuzusichern, dass sein Büro keine Nachverhandlungen fordern werde, sollte das Geld nicht ausreichen. Das Risiko, mit einem Festbetrag nicht hinzukommen, könne er nicht eingehen, wies er eine entsprechend geäußerte Erwartung Schreibers zurück. „Wir übernehmen nicht das Risiko der Gemeinde.“
Für das FWG-Ausschussmitglied war diese Weigerung Grund genug, der Auftragsvergabe an WEP nicht zuzustimmen. Der Rest des Ausschusses sah das entspannter. Allerdings hatte der Ausschuss auch kaum eine Wahl, denn der Zeitplan für die Planentwicklung, wie er dem Rathaus vorschwebt, ist eng gestrickt. WEP wird seine Ergebnissen erst nach der Sommerpause vorlegen, bis Jahresende muss abr spätestens Klarheit herrschen über den Weg, den die Gemeinde mit ihrem maroden Bürgerhaus gehen will.

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