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Bei einer Geschwindigkeitsmessung des Ordnungsamtes am vergangenen Freitag im verkehrsberuhigten Brunnenweg (Höhe Hausnummer 7) waren nicht nur 37 Fahrzeuge zu schnell unterwegs und mussten verwarnt werden. Fast dieselbe Anzahl an Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrerinnen und sogar ein E-Roller überschritten zwischen 9 und 15.30 Uhr die zulässige Geschwindigkeit und wurden „geblitzt“.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im „verkehrsberuhigten Bereich“ sind 10 Km/h. Für einen Pkw wurden nach Abzug der Toleranz noch 24 km/h notiert, für den Lenker des E-Rollers waren es nach Abzug der Toleranz sogar 29 km/h. Er oder sie muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die Radfahrerinnen und Radfahrer können für ihr Verhalten …