Beschränkte Möglichkeiten mindern Interesse

Seit mehr als 30 Jahren will Flörsheim das Gewerbegebiet West V.2 erschaffen - der Sachstand

Foto: gus
Das Gewerbegebiet und der Beeinflusser: Die Nähe des Shell-Tanklagers schränkt die Nutzungsmöglichkeiten für das designierte Gewerbegebiet West V.2 deutlich ein. Bisher ist völlig unklar, ob der Bedarf unter den sich abzeichnenden Bedingungen groß genug sein wird, um die Flächen loszuwerden.
Das Gewerbegebiet und der Beeinflusser: Die Nähe des Shell-Tanklagers schränkt die Nutzungsmöglichkeiten für das designierte Gewerbegebiet West V.2 deutlich ein. Bisher ist völlig unklar, ob der Bedarf unter den sich abzeichnenden Bedingungen groß genug sein wird, um die Flächen loszuwerden.

gus

Die fünf Fraktionen in der Flörsheimer Stadtverordnetenversammlung sortieren sich derzeit noch. Zwei Wochen sind noch Zeit, um eine neue Mehrheitskonstellation zu finden, nachdem die bisherige Koalition aus CDU und GALF im neuen Parlament keine Mehrheit mehr hat. Dann sollten sich mit der konstituierenden Sitzung die Verhältnisse klären.

Es wird sie geben, die neue Gestaltungsmehrheit, die in den kommenden fünf Jahren die Linie der Stadt bestimmen wird, die zu den zu behandelnden Themen im Parlament getroffen wird – manchmal auch im Konsens mit der Opposition. Bei einer Mehrheit jenseits der CDU könnte Bürgermeister Bernd Blisch ein Problem bekommen, ohne eine parlamentarische Unterstützung auskommen zu müssen.

Auch in diesem Fall muss das längst nicht heißen, dass sich Rathaus und Stadtverordnetenversammlung durchweg in unterschiedliche Richtungen bewegen müssen. Es gibt die Themen, die bisher schon zwischen den Fraktionen sowie gegenüber der Verwaltung einheitlich verfolgt werden – und trotzdem bewegt sich scheinbar nichts. Eines dieser Themen ist das Gewerbegebiet West V.2, von dem jede einzelne Fraktion im Wahlkampf betonte, wie wichtig es wäre, den Flörsheimer Betrieben die gewünschten Flächen für ihre Entwicklung anbieten zu können. Die Realität: Der Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung datiert vom 14. Dezember 1995.

In der letzten Sitzung der alten Stadtverordnetenversammlung vor der Kommunalwahl ging es im zähen Verfahren zu West V.2 immerhin einen Schritt voran. Beschlossen wurden die Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Plans mit dem Sachstand vom Dezember 2025. Da wurden die Beschlüsse der Stadt zu den Stellungsnahmen abgesegnet, die von den beteiligten Behörden bereits Ende 2023 eingegangen waren.

Seither mussten für die Offenlage aber auch noch schalltechnische Untersuchungen, ein faunistisches Gutachten, ein Umweltbericht sowie eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erstellt und in den Bebauungsplan aufgenommen worden. Beim Thema Schallschutz stand vor allem die Wohnbebauung in Keramag/Falkenberg im Fokus und wie man sie durch Grünzüge abschirmen kann. Zudem erhalten bestimmte Bereiche des geplanten Gewerbegebietes Emissionskontingente und passiven Schallschutz (Luftschalldämmung der Außenbauteile).

Zum Bebauungsplan gehören genau genommen drei Flächen. Zum einen das eigentliche Plangebiet, das von dem Abenteuerspielplatz Keramag im Westen, dem Rigterink-Gebäude im Osten sowie der Hochheimer Straße (L 3028 ) und den Bahnschienen im Süden begrenzt ist und rund 11,76 Hektar Fläche umfasst.

Dazu kommen zwei Ausgleichsflächen: Die 1,45 Hektar große Fläche „Die Schindkaut“, die sich 500 Meter südlich des Plangebiets zwischen Wickerbach und der Straße Am Wickerbach am Mainufer findet, sowie ein gerade 0,14 Hektar großer Grundstücksstreifen, das sich 330 Meter südlich der Flörsheimer Warte findet. Beide Flächen sollen aus „artenschutzrechtlichen Gründen“ eingesetzt werden – weniger für eventuell notwendig werdende Umsiedlungen von artenschutzrechtlich geschützten Tieren, die auf den künftigen Gewerbeflächen auftauchen könnten. Auf den beiden Ausgleichsflächen sollen Fledermaus- und Vogelnistkästen aufgestellt werden, auf der kleineren ist eine Blühwiese für den Fasan vorgesehen – eines der zu schützenden Tiere. „Für den verbleibenden Ausgleichsbedarf, der sich aus der Gegenüberstellung der Bestands- mit der Planungsbilanzierung ergibt, ist der Erwerb von Biotopwertpunkten von der RMD Rhein-Main Deponie GmbH vorgesehen“, erläutert der Bericht die Zusammensetzung der Ausgleichsflächen.

Ein Problem hat die Fläche nicht: Sie ist im Gegensatz zu Wohngebieten nicht von den Festlegungen zur Siedlungsbeschränkung betroffen. „Das Plangebiet liegt zwar innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Flughafens Frankfurt/Rhein-Main. Dies schränkt aber nur die Ausweisung neuer Wohn- und Mischbauflächen ein; Gewerbegebiete sind davon nicht betroffen“, stellt der Vorbericht der Verwaltung klar. Der Regionale Flächennutzungsplan 2010 kennzeichnet das Plangebiet daher bereits als „Gewerbliche Baufläche, Planung“, so dass von dieser Seite schon mal keine Probleme drohen.

In den Beschlüssen zu den Stellungnahmen der Behörden stand mehrfach die Situation durch das angrenzende Shell-Tanklager im Zentrum der Betrachtung, denn weil der „Achtungsabstandsbereich“ eines Tanklagers mit seinen explosiven Einrichtungen von 200 Metern auf dem Großteil des Areals nicht eingehalten wird, ist die ursprüngliche Konzeption hinfällig, da somit in dem betroffenen Bereich keine Unternehmen mit hohem Kundenaufkommen zulässig sind.

Macht nichts, sollte man meinen, hatte die Stadtverordnetenversammlung, nachdem ein einziges Unternehmen im östlich angrenzenden Gebiet West V.1 den Großteil der Flächen in Anspruch nimmt, im Juni 2020 doch festgelegt, in West V.2 eine „kleinteilige Entwicklung“ verfolgen zu wollen. Also kein weiteres Logistikunternehmen, galt seither für die Flächenplanung wie die Suche nach interessierten Betrieben.

Der Sachstand zum jetzigen Zeitpunkt ist genau deshalb etwas undurchsichtig. Denn das Interesse seitens dieser kleinen Betriebe, sich auf der neuen Fläche neu aufzustellen, ist offensichtlich kaum vorhanden. So droht der Stadt derzeit die etwas kuriose Situation, die rechtlichen Hürden für ein mehr als 30 Jahre lang geplantes Gewerbegebiet endlich genommen zu haben – und dann will es niemand haben.

Ob das eine konjunkturelle und somit vorübergehende Problematik ist oder das Projekt in der Kombination der Rahmenbedingungen – Beschränkungen durch Seveso-Richtlinie und Expansionszurückhaltung der kleineren Unternehmen – die gesamte Fläche überflüssig macht, soll der Magistrat demnächst im Ausschuss erläutern. Ende des Jahres jedenfalls, so ein anderes Datum, soll der Satzungsbeschluss vorgelegt werden , „voraussichtlich unter Berücksichtigung einer zweiten Offenlage“.

Kommentare

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Sicherheitsprüfung
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.


X