In keiner Weise entscheidungsreif

Investorenwettbewerb soll West-V.2-Entwicklung beschleunigen

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Die potenzielle Gewerbegebietsfläche West V.2 ist schon seit vielen Jahren als Entwicklungsareal vorgesehen. Dieser Prozess soll nun durch einen Investorenwettbewerb vorangetrieben werden, fordern SPD, dfb und FDP in einem gemeinsamen Antrag.
Die potenzielle Gewerbegebietsfläche West V.2 ist schon seit vielen Jahren als Entwicklungsareal vorgesehen. Dieser Prozess soll nun durch einen Investorenwettbewerb vorangetrieben werden, fordern SPD, dfb und FDP in einem gemeinsamen Antrag.

gus

Dass die ursprüngliche Idee für den Charakter des geplanten Gewerbegebiets West V.2 nicht zu halten ist, gilt in der Stadtverordnetenversammlung inzwischen als unbestritten. Die Auswirkungen der Seveso-III-Richtlinie mit ihren Abstandsregelungen zu (theoretisch) gefährlichen Industrieanlagen wie dem Shell-Tanklager in der unmittelbaren Nachbarschaft des Areals zwischen Bahnschienen und Hochheimer Straße lassen eine ursprünglich vorgesehene kleinteilige Gestaltung der Gewerbeflächen mit Geschäften mit Publikumsverkehr nicht zu.

In der Juni-Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses hatte die Verwaltung ausführlich dargelegt, welche Modelle aus ihrer Sicht für die Entwicklung von West V.2 in Frage kommen. Dabei erläuterte Bauamtsleiterin Kirsten Thürmer, warum sich die Verwaltung eindeutig für eine Umsiedlung der Betriebe aus dem benachbarten Gewerbepark Böttgerstraße als Basis der Belegung des 11-Hektar-Areals ausspricht. Das wird der Weg sein, den das Rathaus bevorzugt gehen will, politische Beschlüsse dazu stehen noch aus.

Den Bericht über den Stand der Überlegungen gab Thürmer im Ausschuss aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom November ab. Ursprünglich hatte die SPD dies in einem Antrag gefordert, beschlossen wurde allerdings ein weitergehender Alternativantrag der GALF, der auch Informationen über die Hindernisse für Fortschritte bei der Flächenentwicklung einforderte.

Die SPD-, dfb- und FDP-Fraktion legen zu dem Thema nun einen neuen, gemeinsamen Antrag für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am heutigen Donnerstagabend vor. Dieser fordert zunächst, die Prämisse einer kleinteiligen Planung und Entwicklung der Fläche aufzugeben und nicht mehr weiterzuverfolgen. Dazu fordert der Antrag vom Magistrat ein konkretes Vorgehen ein. Demnach sollen die Flächen im Gewerbegebiet „zu marktüblichen Bedingungen im Investorenauswahlverfahren“ vergeben werden. Dabei soll das Augenmerk „auf eine nachhaltige Erzielung von Einnahmen“ liegen.

Die Stadtverordnetenversammlung sei in das Verfahren einzubinden. „Der Magistrat wird ferner beauftragt, mindestens halbjährlich über den Verlauf der Entwicklung detailliert zu berichten“, heißt es im Antrag weiter. „Hierbei sind sowohl der Fortgang der Vermarktungsaktivität sowie auch die finanziellen Verpflichtungen aus der Beauftragung der HLG, der Erschließung und der Ankaufstätigkeit darzustellen.“

Die drei Fraktionen reagieren mit dem Antrag darauf, dass ihnen bei der Präsentation der Verwaltung vom Juni die drei Alternativen – neben dem Böttgerpark-Umzug die Übergabe der Fläche an einen Entwickler oder der Verkauf an ein Logistikunternehmen – nicht detailliert genug präsentiert worden seien und die Sache daher „in keiner Weise entscheidungsreif“ sei. Weder die Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung der Stadt, noch die der Steuereinnahmen sei zufriedenstellend dargestellt worden.

Die neue Mehrheit sieht keinen Sinn darin, die Themen stückweise in den Gremiensitzungen abzuhandeln – zu ineffektiv und somit ein Zeitverlust. Der Vorschlag daher: Im Rahmen eines Investorenwettbewerbs soll „unter Beteiligung von Politik und Verwaltung eine langfristig tragfähige Lösung für das Gewerbegebiet gefunden werden“. Da die drei Fraktionen eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung stellen und den Antrag gemeinsam einreichten, wäre eine Zustimmung unabhängig vom Votum der CDU und GALF sicher. Dennoch kann es sein, dass der Antrag noch einmal zur Diskussion in den zuständigen Bau- und Umweltausschuss verwiesen wird.

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