Wo die Kippen einfach nicht hingehören Vorstoß zum Rauchverbot auf den Ginsheimer-Gustavsburger Spielplätzen stößt auf Wohlwollen

Wo ist noch Spielplatz, wo ein Park für alle? Das ist besonders in der Grünfläche zwischen Bouguenais-Allee und IGS nicht so einfach zu entscheiden, die Abgenzung des Geltungsbereichs für das angestrebte Rauchverbot festzulegen, wird hier schwierig.

Vorstoß zum Rauchverbot auf den Ginsheimer-Gustavsburger Spielplätzen stößt auf Wohlwollen

Das muss nun wirklich nicht sein, dass die Erwachsenen ihrer Nikotinsucht vor den Augen ihrer spielenden Kinder nachgehen. Noch viel bedeutender und gar als Gefahr für die Kleinen nicht zu unterschätzen: Wenn die Eltern oder sonstige Besucher von Spielplätzen ihre „Kippen“ nach dem Genuss im Sand hinterlassen, wird es ungesund für die experimentierfreudigen Racker. „Kinder können bis zum fünften Lebensjahr mit Mund und Zunge die Beschaffenheit eines Materials besser erforschen als mit ihren Händen“, erläutert die SPD-Fraktion in ihrem Antrag, der am Dienstagabend unter dem Titel „Rauchfreie Spielplätze zum maximalen Schutz für Kinder“ in den Ausschüssen diskutiert wurde.

Der Titel ist sicher nicht ganz glücklich gewählt, denn um den Qualm, den die Erwachsenen beim Rauchen erzeugen, geht es den Sozialdemokraten dabei weniger. Kinder würden in ihrem Forscherdrang vielmehr die achtlos weggeworfenen Kippen schnell in den Mund nehmen. Dass dies durch die giftigen und als krebserregend bekannten Bestandteile der Tabakreste nicht gut für die Gesundheit der kleinen Körper sein kann, „dürfte unstrittig sein“, betont der Antrag.

Aber generell findet die SPD, dass Zigaretten und Co wegen der Vorbildfunktion von Erwachsenen auf Spielplätzen nichts zu suchen haben. Die Stadtverordnetenversammlung soll daher ein generelles Rauchverbot für die städtischen Kinderspielplätze verhängen, fordert der Antrag. Die Stadt soll zudem appellierende Hinweisschilder an den Spielplätzen aufhängen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes regelmäßig kontrollieren, ob das Rauchverbot eingehalten wird und Fehlbenehmen entsprechend sanktionieren.

Mit der Zielrichtung des Antrags können sich die anderen Fraktionen schnell anfreunden, die Freien Wähler verständigten sich mit der SPD aber noch vor der Sitzungsrunde, den Vorstoß durch einen Ergänzungsantrag zu konkretisieren. Denn die Sozialdemokraten vermieden es in ihrem Papier zu fordern, dass das Rauchverbot in den Verordnungen formal Niederschlag finden solle.

„Zur Durchsetzung eines Rauchverbots auf den Kinderspielplätzen ist der einfache Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht ausreichend“, ist nun die Überzeugung der beiden Fraktionen. Sie wollen daher, dass in die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt einen zusätzlichen Paragrafen erhält, es wäre der fünfte: „Auf Kinderspielplätzen ist das Rauchen sowie die Benutzung von E-Zigaretten verboten“, soll der neue § 5 heißen. Entsprechend ist als neuer Punkt in dem nunmehr als § 6 firmierenden Absatz „Ordnungswidrigkeiten“ der Verstoß gegen den Rauchfrei-Paragrafen aufzunehmen.

Der Ergänzungsantrag ist dem Verdacht geschuldet, dass so mancher von schwachem Einsichtsvermögen geplagter Bürger sich nicht ganz zu Unrecht darauf berufen könnte, dass die appellierenden Schilder keine rechtliche Wirkung haben, was genauso für den bloßen Stadtverordnetenbeschluss gelten würde. „Wir brauchen eine Norm, sonst fehlt uns die Handhabe“, verdeutliche Rolf Leinz (Freie Wähler).

Ganz so glatt verlief die Diskussion dann trotz des grundsätzlichen Konsenses aber nicht. Schließlich war der SPD-Antrag mit keinem Wort auf die entstehenden Kosten eingegangen. Da griff Eva Ketzlich (bisher Kraft) ein und forderte mehr Erkenntnisse über die finanziellen Folgen des Beschlusses an sich sowie der Folgekosten. Weil es dazu keine Zahlen gibt, wurden die Anträge wegen Beratungsbedarf noch nicht abgestimmt.

Auch Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha wies darauf hin, dass es mit dem Aufstellen neuer Schilder nicht getan sei, „wir müssen das auch umsetzen können durch unserer Stadtpolizisten“, betonte er. Zwar hat die Stadt in dem Bereich gerade erst eine weitere Stelle geschaffen. Ein Problem bei der Überwachung dürfte aber die fehlende Erkenntnis sein, wann der richtige Zeitpunkt für die Kontrollen der Mitarbeiter ist, die nur begrenzt für diese Aufgabe eingesetzt werden könnten.

An manchen Spielplätzen in der Stadt, die nicht mit einer klaren Umzäunung von Zuwegen und einer parkähnlichen Umgebung abgrenzen, wäre zudem zu klären, wo genau die Wirkung der Gefahrenabwehrverordnung denn eigentlich einsetzt. „Dann rauchen die mit den Schutzbefohlenen in den Wohnungen“, kann Peter Guthmann (CDU) sich zudem auch gut vorstellen, dass die beabsichtigte gesundheitliche Verbesserung für die Kinder nicht in jedem Fall eintritt. Die eine oder andere Frage muss bei diesem Thema also noch geklärt werden, aber zerreden lassen wird sich die sich abzeichnende Mehrheit den Vorstoß wohl nicht.

Weitere Artikelbilder:

Noch keine Bewertungen vorhanden


X