Mindestlohn und Wertschätzung

Veranstalter müssen sich auf höhere Sicherheitskosten einstellen

Foto: gus
Immer, wenn - wie hier der VDI-Bezirk bei seinem Experimentiertag in der Stadthalle - Veranstalter viele Menschen zusammenbringen, müssen sie damit rechnen, Kosten für Brandsicherheitspersonal aufbringen zu müssen. Der Stundensatz für solche Kräfte von den Feuerwehren soll nun um ein Drittel teurer werden.
Immer, wenn - wie hier der VDI-Bezirk bei seinem Experimentiertag in der Stadthalle - Veranstalter viele Menschen zusammenbringen, müssen sie damit rechnen, Kosten für Brandsicherheitspersonal aufbringen zu müssen. Der Stundensatz für solche Kräfte von den Feuerwehren soll nun um ein Drittel teurer werden.

gus

Die Feuerwehrmänner und -frauen in Flörsheim, Weilbach und Wicker leisten ihre eigentliche Arbeit in den Wehren rein ehrenamtlich. Darüber hinaus gibt es aber auch sogenannte „Brandsicherheitsdienste“, die eine „gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes“ sind, wie der Magistrat in einem Beschlussvorschlag in der kommenden Sitzungsrunde der Gremien, der letzten vor der Kommunalwahl, erläutert. Das aus einem bestimmten Grund, denn diese Dienste sind keineswegs von der ehrenamtlichen Arbeit der Einsatzkräfte abgedeckt.

Schlechte Nachrichten für alle Veranstalter in Flörsheim, die solche Brandsicherheitsdienste laut dem "Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz“ (HBKG) in Anspruch nehmen müssen: Der Stundensatz von bisher zwölf Euro pro beauftragter Person soll nach mehr als 15 Jahren erstmals wieder angehoben werden, dies um gleich ein Drittel auf künftig 16 Euro. Abgerechnet wird allerdings wie gehabt in Viertelstunden. Formal geht es daher um eine Anhebung von drei auf vier Euro pro 15 Minuten.

Da es bei größeren Veranstaltungen wie in der Stadthalle, Goldbornhalle oder Weilbachhalle nicht mit einer Kraft getan ist, könnte dies für die Vereine und andere Auftraggeber mit einer spürbaren Anhebung der Sicherheitskosten einhergehen. Geregelt wird diese Angelegenheit im „Gebührenverzeichnis der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Flörsheim am Main“, die laut Antrag des Magistrats nun angepasst werden soll.

Grundsätzlich ordnet die Gemeinde bei der Genehmigung der Veranstaltung solch einen Brandsicherheitsdienst zu bestellen an, orientiert daran, ob „bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre“, was immer „eine größere Anzahl“ bedeuten würde. In dem Falle sieht das Gesetz auch vor, „dass dieser Dienst von der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde geleistet“ wird. Die Veranstalter haben also keine freie Auswahl, wen sie mit der Aufgabe beauftragen. Entscheidende Stelle, die festlegt, wie viel Personal und welche Ausrüstung dafür eingesetzt werden muss, ist die Feuerwehrleitung.

Die Höhe der Gebühren legt die Kommune fest, eben in der erwähnten Satzung. Nur diese Personalgebühren sollen nun steigen, sie müssten „an die aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen“ angepasst werden, betont der Magistrat. Dies hat auch einen rechtlichen Hintergrund: Mit der Anhebung des Mindestlohns zum Jahresbeginn auf nun 13,90 Euro ist die Lücke zur Gebühr deutlich größer geworden. „Mit der Anhebung auf 16 Euro pro Stunde wird sichergestellt, dass die Gebühr oberhalb des Mindestlohns liegt und somit eine zeitgemäße Refinanzierung des personellen Aufwandes ermöglicht“, betont die Vorlage.

Dennoch läge der Stundensatz so künftig um 2,10 Euro und damit deutlich über dem Mindestlohn, der der Stadt doch „als objektiver Maßstab“ für die Festlegung diene, wie es in der Vorlage heißt. Es gehe aber auch um „Wertschätzung und Anerkennung des Ehrenamtes“, wie der Magistrat den Sprung begründet. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen opferten ihre Freizeit, „um die Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen zu gewährleisten“. Die Anpassung der Gebühr soll da „ein deutliches Signal der Wertschätzung für diesen freiwilligen Dienst“ aussenden.

Der Stadt bringt die Erhöhung nichts ein, die schreibt lediglich den Veranstaltern den Posten auf die Rechnung, die vereinnahmten Gebühren würden Eins zu Eins an das Brandsicherheitspersonal weitergereicht. Der Antrag wird kommenden Donnerstag (27.) im Haupt- und Finanzausschuss sowie – die mehrheitliche Zustimmung vorausgesetzt – am 5. März in der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

Kommentare

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Sicherheitsprüfung
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.


X