Aus dem Risikogebiet in die Quarantäne

Die Stadt Flörsheim am Main weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren, in den auf die Einreise folgenden 14 Tagen nicht die Stadtverwaltung besuchen dürfen. Stattdessen müssen sie sich unmittelbar in eine zwei Wochen währende häusliche Quarantäne begeben, wie vom Infektionsschutzgesetz gefordert.

Außerdem müssen die aus Risikogebieten Rückkehrenden das Gesundheitsamt des Main-Taunus-Kreises über ihre Einreise informieren. Das Gesundheitsamt ist unter Telefon 06192/201-1178 oder per E-Mail an

erreichbar.

Welche Länder und Regionen zu den Risikogebieten zählen, bestimmt das Robert-Koch-Institut, das dazu im Internet unter der Adresse

www.rki.de/covid-19-risikogebiete

eine fortlaufend aktualisierte Liste veröffentlicht.

Von der Regelung ausgenommen sind einzig Personen, die einer landesrechtlichen Ausnahme unterliegen und die keine Corona-Krankheitssymptome aufweisen. Dies gilt beispielsweise für Personen, die durch ein ärztliches Zeugnis belegen können, dass sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise negativ auf das Coronavirus getestet worden sind.

Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter

www.rki.de/covid-19-tests

veröffentlichten Staat durchgeführt wurde.

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