Die Stadt Hochheim meldet
Vollsperrung in der Burgeffstraße
Die Burgeffstraße muss auf Höhe der Frankfurter Straße in der Zeit von 16. bis 20. Dezember für den Verkehr gesperrt werden. Der Grund hierfür sind Arbeiten an der Wasserleitung nach einem Wasserrohrbruch. Der Verkehr wird von der Burgeffstraße über die südliche Delkenheimer Straße in die Frankfurter Straße geführt.
Die Einbahnstraßenregelung in der Massenheimer Straße zwischen Burgeffstraße und Taunusstraße wird aufgehoben. Die Linie 68 MVG/ORN fährt in dieser Zeit nicht über die Burgeffstraße, die Haltestelle „Wiesbadener Straße“ wird deshalb durch die Linie 68 nicht angefahren. Die Linien 809 und 46 verkehren normal.
Öffnungszeit städtischer Einrichtungen
Wegen der Personalversammlung der Stadt Hochheim am Main bleiben die städtischen Einrichtungen am Mittwoch, 18. Dezember, nachmittags geschlossen. Die Kindergärten, das Schulkinderhaus und das Bürgerbüro sind an diesemTag nur bis 13 Uhr geöffnet.
Öffnungszeiten zwischen den Jahren
Das Rathaus, das Bürgerbüro, die Verwaltungsstelle in Massenheim sowie der kaufmännische Bereich des Eigenbetriebs Stadtwerke bleiben von Dienstag, 24. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.
Die Kindertagesstätten und das Schulkinderhaus bleiben von Dienstag, 24. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.
Die Stadtbücherei bleibt von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Samstag, 4. Januar, geschlossen.
Das Otto-Schwabe-Heimatmuseum und das Hochheimer Weinbaumuseum bleiben von Freitag, 20. Dezember, bis einschließlich Samstag, 11. Januar, geschlossen.
Die Hochheimer Kunstsammlung ist am Freitag, 20. Dezember, letztmalig bei freiem Eintritt und kostenfreier Führung geöffnet und vom 21. Dezember bis einschließlich Sonntag, 12. Januar, geschlossen.
Für Bestatter hat das Standesamt einen Notdienst eingerichtet. Terminvereinbarungen bitte unter der Telefonnummer 06146 900-137.
Winterferienprogramm für Jugendliche
An drei Tagen in den Winterferien, von Mittwoch, 8., bis Freitag, 10. Januar, bietet die städtische und die evangelische Jugendarbeit in Kooperation ein Winterferienprogramm an. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche zwischen 10 bis 16 Jahren.
Der erste Tag steht unter dem Motto „… erst mal im neuen Jahr ankommen und gemeinsam Chillen und Feuer machen“. Am nächsten Tag gibt es einen Ausflug in die Kletterhalle nach Darmstadt. Dort können sich alle an den verschiedenen Kletterrouten oder an der Boulderwand ausprobieren.
Am Freitag wird ein Ausflug zum Feldberg inklusive Picknick angeboten. Die Kinder und Jugendlichen können sich sowohl nur für einen Tag anmelden, als auch an allen Tagen teilnehmen. Die Kosten betragen fünf Euro pro Tag. Der Treffpunkt ist im Haus E1NS, Am Weiher 1.
Information und Anmeldung: Stadt Hochheim am Main, Amt 4.1 Kinder und Jugend, Petra Pfeffermann, Telefonnummer 06146/601334 oder 0176/15900145, oder Evangelische Jugendarbeit, Inge Seemann, Telefonnummer 0177-8232146.
Neue Bewohnerparkausweise
Die neuen Bewohnerparkausweise für die Hochheimer Altstadt können ab sofort auch online auf der städtischen Internetseite
beantragt werden.
Unter dem Suchbegriff „Bewohnerparkausweis“ gelangt man direkt zum Onlineantrag. Anschließend den Antrag ausfüllen und auf „Daten absenden“ klicken. Der Antrag ist auch ohne Unterschrift gültig. Nach Eingang des Antrages wird der neue Bewohnerparkausweis per Post zugesandt. Selbstverständlich kann der Bewohnerparkausweis auch persönlich im Rathaus, Königsberger Ring 2-8, 2. OG, Zimmer 2.03, beantragt werden. Eine Beantragung im Bürgerbüro ist nicht möglich.
Auch die Parksonderausweise für das Parken vor Grundstücksaus- und -einfahrten können online beantragt werden. Hierzu auf dem Formular im Feld „E-Mail – Bemerkungen für das Amt“ den Hinweis „Toreinfahrt“ eintragen.
Bisher wurden die Bewohnerparkausweise für zwei, von der Stadt Hochheim vorgegebene Jahre ausgestellt. Künftig werden diese individuell, beginnend mit der jeweiligen Antragstellung, auf zwei Jahre ausgegeben. Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 40 Euro und für den Park-Sonderausweis 20 Euro.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nur diejenigen einen Bewohnerparkausweis beantragen können, die im verkehrsberuhigten Bereich mit Hauptwohnung gemeldet sind und keine Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug im privaten Bereich unterzubringen. Die Richtlinien des Magistrates zum Parken im verkehrsberuhigten Bereich vom November 2004 regeln die näheren Einzelheiten.
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