Die zweite Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in neuer Besetzung wird am kommenden Donnerstag (19 Uhr) kaum mit dem Programm durchkommen, ein zusätzlicher Termin ist bereits für die kommende Woche (25., 19.30 Uhr) angesetzt. Weil die konstituierende Sitzung nach der Satzungsänderung zur Verkleinerung der Anzahl der Magistratssitze vorzeitig beendet werden musste, gibt es diesmal einiges aufzuholen. Wahlen über Wahlen, um die Posten in den verschiedenen Gremien und Verbänden zu verteilen.
Zusätzlich liegen aber auch die ersten inhaltlichen Anträge vor, die in dieser Woche kaum aufgerufen werden dürften, wenn sie nicht in der Tagesordnung nach vorne geholt werden. Der für die Stadtentwicklung wohl interessanteste Antrag kommt von der neuen Mehrheit aus dfb, SPD und FDP und sorgt sich um die Zukunft des Gallusplatzes und damit des Altstadtzentrums.
Vorgeschlagen wird der Beschluss einer Satzung zur Aufstellung eines Bebauungsplans samt Veränderungssperre, der für das „Gebiet der Flörsheimer Altstadt rund um den Gallusplatz“ gelten soll. Konkret soll der Magistrat bei der Aufstellung des Bebauungsplans „planerisch sicherzustellen, dass die traditionelle Nutzung des Gallusplatzes als urbaner Veranstaltungsort (...) durch eine eventuell angedachte heranrückende Wohnbebauung nicht eingeschränkt wird“. Damit sich im künftigen Plangebiet inzwischen keine wundersamen Dinge tun, soll parallel zum Aufstellungsbeschluss auch der Entwurf eines Beschlusses für eine Veränderungssperre vorgelegt werden.
Neben diesen planerischen Schritten soll der Magistrat im Gespräch mit dem Bistum Limburg „eine Immobilienstrategie von Kirche und Stadt“ abstimmen. Insbesondere ist zu prüfen, wie die geplanten Nutzungen der Kirche St. Josef und des Galluszentrums städtebaulich sinnvoll mit den Interessen der Bürgerschaft abgestimmt werden können.
Der Hintergrund des Antrags ist bekannt: Seit der Vorlage der Immobilienstrategie für die Pfarrei St. Teresa am Main scheint es ausgemacht, dass die Kirchengemeinde sich von dem sanierungsbedürftigen Gemeindezentrum am Gallusplatz trennen wird. Weil es für das gesamte Ensemble am Platz keinen Bebauungsplan gibt, könnte besonders ein privater Käufer theoretisch allerlei Dinge mit dem Gebäude anfangen, die den Interessen der Stadt entgegenstehen.
„Es ist zu erwarten, dass mit dem Verkauf des Geländes an einen Investor erhebliche Planungsaktivitäten einhergehen, die das städtebauliche Erscheinungsbild der Altstadt in diesem Bereich wesentlich verändern können“, begründen die Fraktionen daher ihren Vorstoß. Darunter könnte vor allem die Nutzung des Gallusplatzes „als zentraler städtischer Veranstaltungsort wesentlich eingeschränkt“ werden. Das wollen die Fraktionen verhindern. Erinnert wird auch an einstige Funktion des Galluszentrums als „zentraler Versammlungsraum im Herzen der Flörsheimer Altstadt“, mit Festen, Fastnachtssitzungen und Versammlungen sowie Treffpunkt für Jugendgruppen.
dfb, SPD und FDP verweisen darüber hinaus darauf, dass auch das Instrument der Sanierungssatzung für die Altstadt seit dem Jahr 2018 außer Kraft sei. „Somit bleibt nur der Weg über den Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre, um gesichert auf eventuelle Investorenvorhaben Einfluss nehmen zu können.“
Durch die fehlenden anderen Reglungen bemisst sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben in der Altstadt nach § 34 Baugesetzbuch. Vorhaben sind demnach zulässig und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu genehmigen „wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“.
Ein Hochhausbau ist damit nicht zu befürchten, der Paragraf sieht aber zum Beispiel vor, dass vom Grundsatz des Einfügens in die nähere Umgebung abgewichen werden kann, wenn das Bauvorhaben etwa dem Schaffen neuen Wohnraums dient.


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