Mal ein anderer Aspekt

     

Am Sonntag, 6. November, war ich mit einem Freund und unseren Frauen zum Angeln am Dyckerhoff See des ASV „Gut Fang“ Flörsheim. Wir hatten Ostwetterlage, und die landenden Flugzeuge passierten den See an der nördlichen Seite. Das ist jetzt nicht weiter spannend, aber in dem Zeitraum von 17.30 – 18.30 Uhr konnten wir fünfmal das seltene Phänomen einer tiefen Wirbelschleppe hören! Ich kenne das Geräusch aus Besuchen in Raunheim, hier gibt es bereits ein Kataster über ca. 50 Vorfälle (2003 – heute). 

 

 

 
 
Jetzt haben wir uns überlegt, hätte einer der Flieger seinen Korridor etwas weiter südlich ausgenutzt, wäre dann der Angler, der auf dem See mit seinem Boot fischt, gekentert und ertrunken? 
Müssen wir jetzt auch unseren (Klein-) Kindern das Geräusch einer Wirbelschleppe vorspielen und ihnen dann beibringen, sofort einen Hauseingang aufzusuchen, um sich vor herabfallenden Ziegeln zu schützen? 
Wirbelschleppen sind ein unkalkulierbares Risiko, dessen schädliche Auswirkungen nur durch höhere Überflüge vermieden werden können.
Von meinem Rechtsempfinden aus sehe ich, dass hier mindestens eine grob fahrlässige Körperverletzung billigend in Kauf genommen wird. Tieffliegende Flugzeuge erzeugen diese Verwirbelungen, welche Dächer abdecken. Ich kann nicht erkennen, dass Fraport etwas unternimmt, dieses Risiko auszuschließen.
Bisher ist es Gott sei Dank noch nicht zu einem ernsthaften Unfall gekommen, und ich will auch, dass das so bleibt.
Michael Pfaffe (per Mail)

       

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