Vorab werden keine Fakten geschaffen

Zu: „Zuwachs am Siedlungsrand“, FZ Nr. 43 vom 26. Oktober 2017

Es ist üblicherweise nicht meine Art, Leserbriefe zu schreiben. Im Fall der möglichen Bebauung am Wickerer Ortsrand wollte ich das schon gar nicht. Die Veröffentlichungen und Kommentare der letzten Tage veranlassen mich allerdings jetzt doch, den – eigentlich ganz einfachen – Sachverhalt klarzustellen. 

Da gibt es einen Bauträger, der sehr erfolgreich im Rhein-Main-Gebiet Bauprojekte, darunter auch Lebensmittelmärkte und Nahversorgungszentren, errichtet. Auf der Suche nach potentiellen Standorten stieß er auf Wicker, weil es hier – im Gegensatz beispielsweise zu Weilbach – keinen Lebensmittelmarkt gibt. Eine erste Prüfung ergab, dass in Wicker auch Bedarf an Wohnraum und vielleicht auch an einer Kindertagesstätte besteht.

Der Bauträger tat dann das, was alle privaten Bauherren tun. Er fragte bei der Stadt nach, ob sein Vorhaben möglich sein könnte. Die Stadt sah keine grundsätzlichen Bedenken. Das Vorhaben könnte gegebenenfalls sogar im städtischen Interesse liegen. Diese Aussage der Stadt ist auch deshalb korrekt, weil eine potentielle Erweiterungsfläche am Wickerer Ortsrand seit Monaten dem interfraktionellen Arbeitskreis Stadtentwicklung und damit allen Fraktionsvorsitzenden bekannt ist. Diese Fläche ist sogar in einem Lageplan auf CDU-Kopfbogen dargestellt. Der Bauträger tut jetzt auch weiter das, was private Bauherren tun. Er prüft die Einzelheiten für eine mögliche Realisierung seines Vorhabens. Dazu gehören die Verfügbarkeit der Grundstücke, die Erschließung mit Straßen, Kanal und Wasser, sowie die baurechtlichen Fragen. In diesem Zusammenhang wurde ich gebeten, wegen meiner Ortskenntnisse dabei behilflich zu sein. Da ich das Projekt im Interesse des Stadtteils Wicker für sinnvoll halte, habe ich gerne zugesagt.

Wenn die grundlegenden Fragen geklärt sind, wird der Investor entscheiden, ob er sein Vorhaben weiterverfolgt. Sollte dies der Fall sein, werden die dann aktuellen Pläne der Stadt und natürlich auch den städtischen Gremien und dem Ortsbeirat vorgestellt. Schließlich sind auch bauplanungsrechtliche Beschlüsse dieser Gremien erforderlich. Die Kaufverträge sollen übrigens unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dann auch tatsächlich erreicht werden. Vor der Gremienbeteiligung werden also keine Fakten geschaffen. Um auch das klarzustellen: von dem Vorhaben sind keine städtischen Grundstücke betroffen. Es gibt weder städtische Aufträge, noch fühlt sich der Bauträger von der Stadt beauftragt. Ich kann auch beim bösesten Willen nicht erkennen, was an dem geschilderten Vorgehen ungewöhnlich sein könnte.

Gerd Mehler, Hünfelden
(Vorsitzender der SPD Flörsheim)

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