Wen schützt das Fluglärmschutzgesetz?

 

Mir stellt sich leider immer wieder die Frage, wen das Fluglärmschutzgesetz mehr schützt, die Menschen oder den Flugverkehr. Ich habe da meine Gründe:

 

 

In dem Flughafenkonzept der früheren Bundesregierung vom 30.8.2000 gibt es nicht nur das Ziel einer Kapazitätsausweitung beim Frankfurter Flughafen auf 120 Flugbewegungen je Stunde, sondern auch konkrete Vorgaben für das Fluglärmschutzgesetz. Auf Seite 24 heißt es wörtlich: „Die Bundesregierung bereitet daher eine Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm mit deutlich schärferen Rahmenbedingungen vor, die jedoch so bestimmt werden müssen, dass sie für die Flugplätze tragbar bleiben. Und auf Seite 28 wird das noch einmal bekräftigt: „Geplante Änderungen in der Fluglärmgesetzgebung müssen in ihren finanziellen Auswirkungen vorab bewertet und nur so bemessen werden, dass sie für Flugplätze tragbar sind.
Dementsprechend harmlos ist das Fluglärmschutzgesetz auch ausgefallen: Schutz der betroffenen Menschen ja, aber nur insoweit, als die Flughafenbetreiber damit leben können. So war es auch kein Wunder, dass Bedienstete der Flughäfen, als es um das neue Gesetz ging, in die Ministerien abgeordnet worden waren und den Beamten dort im Sinne ihrer Arbeitgeber zur Hand gingen.
Ich meine, das Fluglärmschutzgesetz wird der besonderen, außergewöhnlichen Lärm- und Schadstoffbelastung rund um den Frankfurter Flughafen in keiner Weise gerecht. Für die betroffenen Menschen muss erheblich mehr getan werden. Es geht nicht nur um die Lebensqualität, sondern insbesondere um Gesundheit und Leben der Bevölkerung im Ballungsraum. Denn Fluglärm macht krank. Die Forschungsergebnisse sind sehr beunruhigend und fordern konkretes Handeln.
Norbert Hegmann, Erster Stadtrat i.R.
An der Warte 40
 
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