CDU will Redezeitbegrenzung einführen

Haupt- und Finanzausschuss beschäftigt sich mit CDU-Vorstoß zur Änderung der Geschäftsordnung

mpk

Zur aktuellen parlamentarischen Sitzungsrunde in Hattersheim hat die CDU-Fraktion einen Antrag vorgelegt, demzufolge die Redezeit im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung künftig begrenzt werden soll. Die Geschäftsordnung soll dementsprechend geändert werden. Die mehrheitliche Befürwortung des Antrags in der Stadtverordnetenversammlung ist angesichts der absoluten Mehrheit der Christdemokraten sehr wahrscheinlich.

Der CDU schwebt vor, die Gesamtredezeit jeder Fraktion zu jedem Beratungsgegenstand auf sieben Minuten zu begrenzen. Die Fraktionen sollen dabei selbst bestimmen, durch welche ihrer Mitglieder und in welcher Aufteilung dieses Redezeitkontingent in Anspruch genommen wird.

Zur erstmaligen Begründung eines von einer Fraktion eingebrachten Antrages sollen der antragstellenden Fraktion zusätzlich drei Minuten zur Verfügung stehen. Bei von mehreren Fraktionen gemeinsam eingebrachten Anträgen soll ein Redner bestimmt werden.

Stadtverordnete ohne Fraktionsstatus sollen zu jedem Beratungsgegenstand eine Redezeit von fünf Minuten erhalten. Auch sie sollen zur erstmaligen Begründung eines Antrags weitere drei Minuten erhalten.

Sofern Vertreterinnen und Vertreter des Ausländerbeirates, des Jugendparlaments sowie sonstiger Beiräte oder Beteiligungsgremien ein Rederecht eingeräumt bekommen, soll deren Redezeit auf fünf Minuten limitiert werden. Für Anträge zur Geschäftsordnung inklusive Begründung sowie für eine Gegenrede soll die Redezeit jeweils höchstens zwei Minuten betragen. Persönliche Erwiderungen und persönliche Erklärungen dürfen drei Minuten nicht überschreiten.

Berichte, die ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung in seiner Eigenschaft als Vorsitzender oder Berichterstatter eines Ausschusses erstattet, sollen nicht auf das Redezeitkontingent seiner Fraktion angerechnet werden.

Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushaltsplan, die traditionell oft besonders umfangreich ausfallen, sollen künftig nur noch maximal 25 Minuten in Anspruch nehmen. Stadtverordnete ohne Fraktionsstatus sollen hierfür eine Redezeit von zehn Minuten eingeräumt bekommen.

Das gesetzliche Rederecht des Magistrats in der Stadtverordnetenversammlung soll von dieser Regelung unberührt bleiben.

Die Einhaltung der Redezeit soll durch ein vom Stadtverordnetenvorsteher bestimmtes Mitglied des Präsidiums überwacht werden. Diese Rolle dürfte meist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers übernehmen. "Eine Minute vor Ablauf der jeweiligen Redezeit soll der Redner auf die verbleibende Redezeit hingewiesen werden. Nach Ablauf der Redezeit fordert der Stadtverordnetenvorsteher den Redner auf, seine Ausführungen zu beenden. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, entzieht der Stadtverordnetenvorsteher das Wort", heißt es im Antrag der CDU. Unterbrechungen, die der Redner nicht zu vertreten hat, sollen dabei nicht auf die Redezeit angerechnet werden.

Auch für mehrheitlich erwünschte Ausnahmen soll Platz sein: "Die Stadtverordnetenversammlung kann bei der Feststellung der Tagesordnung oder vor Eintritt in die Beratung eines Tagesordnungspunktes auf Antrag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stadtverordneten beschließen, für einzelne oder mehrere Beratungsgegenstände eine längere Redezeit festzulegen. Geringfügige Überschreitungen der Redezeit kann der Stadtverordnetenvorsteher im Einzelfall zulassen."

Wie sich diese neue Regelung in der Praxis bewährt, soll über drei Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beobachtet und evaluiert werden.

Die CDU begründet ihren Antrag damit, dass die derzeitige Regelung der Geschäftsordnung lediglich vorsieht, dass die Redezeit durch Beschluss des Präsidiums beschränkt werden kann. Eine konkrete und für alle Beteiligten im Vorfeld verlässlich erkennbare Regelung über die zur Verfügung stehende Redezeit besteht bislang nicht.

Mit der beantragten Neufassung soll eine "transparente, einheitliche und nachvollziehbare Regelung der Redezeiten geschaffen werden. Durch feste Redezeitkontingente wird gewährleistet, dass die Fraktionen angemessen zu den jeweiligen Beratungsgegenständen Stellung nehmen können und zugleich ein strukturierter und effizienter Sitzungsablauf gefördert wird."

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