Im Oktober 2025 ist mit den Novellierungen der Hessischen Bauordnung, auch bekannt als "Baupaket I", eine Reform in Kraft getreten, die das Planen und Bauen in Hessen deutlich vereinfachen und beschleunigen soll, bei gleichzeitiger Senkung der Baukosten. Die Aktualisierung der Gesetzgebung macht unter anderem auch eine Modernisierung und Neuausrichtung der Stellplatzregelungen notwendig, damit diese an die aktuellen rechtlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen angepasst wird. Deshalb hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage präsentiert, derzufolge die Stellplatzsatzung der Stadt Hattersheim am Main vom 3. Dezember 2015 neu gefasst werden soll.
"Insbesondere die Vorgaben und kommunalen Steuerungsmöglichkeiten des § 52 (4) der Hessischen Bauordnung zum Ersatz von Stellplätzen durch Abstellplätze von Fahrrädern waren in der alten Stellplatzsatzung noch nicht geregelt. Um den aktuellen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, erfolgte eine entsprechende Aktualisierung", heißt es in der Antragsbegründung des Magistrats. Im Zuge der Überarbeitung der Satzung habe man die einzelnen Regelungen gezielt auf Konformität mit der Musterstellplatzsatzung des Landes Hessen überprüft und unter Berücksichtigung der lokalen Anforderungen der Stadt Hattersheim am Main angepasst.
Auch die Tabellenwerte der Stellplatzsatzung wurden in Hinblick auf die aktuelle Musterstellplatzsatzung überarbeitet. Darüber hinaus ist ein Vergleich mit anderen Kommunen unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten vor Ort erfolgt, um die Stellplatzanforderungen an die realen Gegebenheiten und die künftigen Entwicklungen der Stadt Hattersheim am Main anzupassen, so der Magistrat weiter.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die eingeschränkten Platzverhältnisse in den Kernbereichen aller drei Stadtteile, insbesondere bei gewerblicher Nutzung, oft die Bereitstellung der geforderten Anzahl an Stellplätzen erschweren. Die Stellplatzsatzung von 2015 nahm auf diesen Umstand bereits Rücksicht, indem sie im Bereich der Ortskerne unter besonderen Umständen eine Erleichterung vorsah, die es ermöglicht hat, die Anzahl der erforderlichen Stellplätze zu reduzieren.
Diese Regelung soll nun ausgeweitet werden: "Durch die nun vorgenommene Erweiterung der Kernbereiche wird einer größeren Zahl an Gewerbebetrieben die Möglichkeit eröffnet, bei Neuansiedlungen oder Erweiterungen die Stellplatzanforderungen flexibler zu gestalten. Diese Anpassung fördert eine vielfältige Nutzungsmischung und trägt zur Etablierung sowie Sicherung gewerblicher Nutzungen in zentralen, gut erreichbaren Lagen bei."
Auch die Einführung des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) fordere unabhängig von der Stellplatzsatzung, dass bei Neubauten und größeren Renovierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden die Voraussetzungen für Ladepunkte für Elektrofahrzeuge geschaffen werden. "Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, mussten in der Stellplatzsatzung neue Regelungen aufgenommen werden, die sicherstellen, dass ausreichend Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bereitgestellt wird. Diese Anpassung trägt dazu bei, den wachsenden Bedarf an Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zu decken und die Elektromobilität zu fördern", begründet der Magistrat weitere überarbeitete Punkte in der neugefassten Stellplatzsatzung.
Außerdem wurden "vereinzelt Formulierungen präzisiert, um deren Bestimmtheit und Klarheit zu verbessern." Dadurch werde sichergestellt, dass die Regelungen eindeutig und rechtssicher sind, um eine transparente Anwendung der Stellplatzsatzung zu gewährleisten, so der Magistrat in seiner Begründung abschließend.
Aus SPD-Sicht nicht vertretbar
Die Hattersheimer SPD-Fraktion übte in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 24. September, scharfe Kritik an dieser Neufassung. Dem sozialdemokratischen Stadtverordneten Kolja Franssen zufolge weiche diese in zentralen Punkten erheblich von der Musterstellplatzsatzung des Landes Hessen ab, was "aus fachlicher und stadtentwicklungspolitischer und demokratischer Sicht nicht vertretbar" sei.
Franssen präzisierte daraufhin die Gründe, warum aus seiner Sicht die Stadtverordnetenversammlung die neue Stellplatzsatzung in dieser Form nicht beschließen sollte und seine Fraktion deshalb einen Änderungsantrag vorgelegt hat. Ein SPD-Antrag, diese Beschlussvorlage zunächst zu weiteren Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr zu belassen, war im Vorfeld gescheitert.
Zum einen stärke die vom Magistrat vorgelegte Satzung aus SPD-Sicht den Autoverkehr entgegen der landespolitischen Leitlinie. Die Musterstellplatzsatzung des Landes Hessen verfolge das Ziel, die Kommunen in die Lage zu versetzen ihre Stellplätze "realistisch, ökologisch und verkehrswendekompatibel" zu steuern. Im Gegensatz dazu setze die neue Hattersheimer Satzung an mehreren Stellen "bewusst autofreundliche Akzente", so Franssen. Diese Akzente stünden im Widerspruch zu den Zielen der Verkehrswende.
Besonders deutlich werde dies nach Ansicht der SPD bei der Standortflexibilisierung der KfZ-Stellplätze. Hattersheim erlaube hier mit 200 Metern eine doppelt so weite Entfernung als die Mustersatzung des Landes Hessen mit lediglich 100 Metern. Außerdem werde hierfür kein Grundbucheintrag verlangt, womit die dauerhafte Sicherung eines Stellplatzes nicht gewährleistet sei. Dies erleichtere den Stellplatznachweis und begünstige den Autoverkehr, so Franssen.
Gleichzeitig könne dies zu erheblichen Verkehrsproblemen führen, prognostizierte der SPD-Stadtverordnete, wenn Stellplätze zu einem späteren Zeitpunkt wieder wegfallen und der Parkdruck steigt.
Außerdem gebe die Neufassung der Stellplatzsatzung dem Magistrat eine "unverhältnismäßig große Machtfülle", indem sie ihm weitreichende Ermessungsentscheidungen überträgt, was in der Musterstellplatzsatzung des Landes Hessen so nicht vorgesehen sei. "Dies ist demokrantisch bedenklich und führt zu einer Politisierung der Bauordnung, die wir ablehnen müssen", übte Franssen scharfe Kritik.
Als Beispiel hierfür nannte er die Zustimmungspflicht bei abweichender Stellplatzberechnung: Nach § 6 Absatz 5 entscheide der Magistrat allein, ob eine Anpassung zulässig sei. "Damit erhält er eine Steuerungsmacht, die über das hinausgeht, was das Landesmuster vorsieht." Eine solche Konstruktion verschiebe Entscheidungen von einer fachlichen in die politische Sphäre, mit allen dazugehörigen Risiken für Transparenz, Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit, umschrieb Kolja Franssen die aus seiner Sicht bestehenden Gefahren.
Schließlich sei die Satzung auch "fachlich unausgewogen und widersprüchlich": Sie enthalte gleichzeitig ökologische Anforderungen an Stellplätze bezüglich Begrünung oder Versickerung, aber eben auch potenziell autofreundliche Regelungen durch die Standortflexibilität und die starke politische Steuerung durch den Magistrat.
"Diese Mischung führt zu einer inkonsistenten Verkehrspolitik, die weder den Autoverkehr klar begrenzt noch die Verkehrswende konsequent unterstützt. Das Landesmuster ist dagegen klar rechtssicher, fachlich ausgewogen und frei von politischen Ermessensspielräumen." Deshalb seien die genannten Abweichungen abzulehnen, schlussfolgerte Franssen. Eine Überarbeitung, welche sich am Muster des Landes Hessen orientiert und die kommunalpolitische Kontrolle stärkt anstatt sie zu schwächen, wäre aus SPD-Perspektive sinnvoll gewesen, weshalb man nun einen Änderungsantrag eingebracht hat, "um die gravierendsten Abweichungen zu begrenzen." Der Änderungsantrag fand in der Stadtverordnetenversammlung keine mehrheitliche Zustimmung.
Wie schon zuvor im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr, wurde die Magistratsvorlage schließlich bei alleiniger Zustimmung der CDU, die im Stadtparlament über die absolute Mehrheit verfügt, beschlossen. Der Koalitionspartner FDP enthielt sich bei der Abstimmung, während die SPD, die Grünen sowie die Linke dagegen votierten.
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